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15.05.2009 - Berufsausweis für das Rettungsfachpersonal

Rettungsassistenten und Rettungssanitäter haben in Kürze die Möglichkeit, sich durch den Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) einen Berufsausweis ausstellen zu lassen. Somit hat das Rettungsfachpersonal jetzt auch außerhalb der Dienstzeit die Möglichkeit sich gegenüber Behörden, Organisationen, Unternehmen und Personen auszuweisen. Der Berufsausweis ist in Deutsch und Englisch verfasst und jeweils ein Jahr gültig. Auf der Rückseite werden zudem erfolgreich besuchte international zertifizierte Kurssysteme mit ihrer Gültigkeit aufgeführt. Der DBRD wird Ministerien, Behörden, Organisationen, Flug- und Bahngesellschaften und andere Institutionen über den Berufsausweis informieren. Zu erhalten ist der Berufsausweis über eine Mitgliedschaft im DBRD ohne zusätzliche Kosten. DBRD-Mitgliedern wird in den nächsten Wochen ein Antragsformular zugeschickt. Unter anderem werden eine Kopie des Personalausweises, ein Passbild sowie eine beglaubigte Kopie der Rettungsassistenten- bzw. Rettungssanitäterurkunde benötigt.

 

Berufsausweis DBRD