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DBRD nimmt Stellung zum NotSanG-Änderungsentwurf des BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) strebt eine erneute Änderung des Notfallsanitätergesetzes an. Leider ist auch dieser Vorschlag nicht geeignet Notfallsanitätern die längst überfällige Rechtssicherheit zu geben. Zudem würde bei Inkrafttreten das bisherige Ausbildungsziel ad absurdum geführt werden, und der Rettungsdienst fällt in die 1980‘er Jahre zurück.

Der DBRD hat seine Stellungnahme für die Anhörung am 25.08.2020, an der auch der DBRD teilnimmt, an das BMG geschickt. Zudem hat der DBRD drei Juristen um eine Stellungnahme gebeten, die ebenfalls an das BMG geschickt wurden und hier eingesehen werden können. Sowohl beide Fachanwälte für Medizinrecht als auch der Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht haben erhebliche Bedenken gegen diesen Entwurf.

 

Der DBRD fordert, dass die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages endlich Fakten schaffen, und dem Antrag des Bundesrates aus September 2019 zustimmen.

PS: Die juristischen Stellungnahmen beziehen sich auf den Entwurf aus Juni, wo die jetzige Ziffer 5 noch die Ziffer 3 war.

 


Stellungnahme des DBRD (PDF):

dbrd


Stellungnahmen der Kanzleien Dr. Heinze & Partner, Jorzig, BRock Heldt (jew. PDF):

 

heinzejorzigrockheld

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