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ÄLRD nimmt Notfallsanitäter in Mithaftung

Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München vom 21. April 2021 ist vielen Rettungsdienstmitarbeitern, vor allem in Bayern, bereits bekannt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-8697
https://www.kanzlei-fricke.de/aktuelles/urteile/121-notfallsanitaeterinnen-und-sanitaeter-sind-eigenverantwortlich-handelnder-heilkundlicher-teil-der-rettungskette-leitsatzentscheidung-des-bayerischen-verwaltungsgerichtshof.html

Hintergrund war die Entziehung der Delegationsurkunde durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) aufgrund einer fehlerhaften Dokumentation des Transportführers. Der ÄLRD nahm hierdurch den Notfallsanitäter, der in besagtem Fall lediglich als Fahrer eingesetzt war, in Mithaftung. Eine bisher völlig neue Vorgehensweise eines ÄLRD. Der betroffene Kollege wehrte sich gegen die Entziehung und bekam nach einer anfänglichen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg vom höchsten bayerischen Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München, Recht. In einer bis dahin nicht gekannten Art und Weise wurde gleichermaßen die Arbeit des Verwaltungsgerichts Regensburg gerügt wie das Vorgehen des ÄLRD und des Zweckverbandes kritisiert; zudem wurde das Hauptsacheverfahren an das Verwaltungsgericht Regensburg zurückgewiesen.

Wir hatten aus Respekt gegenüber dem VGH und dem Notfallsanitäter erwartet, dass bis zum endgültigen Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg Ruhe einkehren würde. Leider war dies nicht der Fall. Unter anderem haben mehrere ÄLRD aus verschiedenen Rettungsbezirken die Mitarbeiter der Rettungsdienste angeschrieben und ihren Unmut über den Beschluss kundgetan. Des Weiteren teilten sie mit, dass sie in dem Beschluss eine Herabwürdigung der insgesamt vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Notfallsanitätern und den ÄLRD in Bayern sähen.

Leider wurde mit dem Vorfall in Landshut eine neue rote Linie überschritten, und wir bewundern die Standhaftigkeit des betroffenen Notfallsanitäters. Seinem Rechtsempfinden und dem hohen Engagement seines Rechtsanwalts, Herrn Prof. Dr. Fricke, ist es zu verdanken, dass dem absonderlichen Vorgehen des ÄLRD in Landshut ein Riegel vorgeschoben wurde.
Es drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass es bei vielen Abmahnungen und Kündigungen, wie beispielsweise in Neustadt a. d. Aisch, Augsburg, Bamberg, Nürnberg und ganz aktuell in Schweinfurt, weniger um die Patientensicherheit oder vermeintlich begangene Straftaten zu gehen scheint, sondern eigentlich um Standesdünkel.
In keinem anderen Bundesland gibt es ansatzweise solche Restriktionen wie im Freistaat Bayern.
Das besonders Perfide dabei ist, dass zurzeit hinter den Kulissen teilweise strafrechtlich relevante Bemühungen stattfinden, um den betroffenen Notfallsanitäter zu diskreditieren und so doch noch einen Erfolg vorm Verwaltungsgericht Regensburg zu erzwingen. Es sind Dimensionen erreicht, die wir uns nicht hätten vorstellen können, und wir werden uns mit allen rechtlich möglichen Maßnahmen dagegen wehren.

Auf Wunsch von Rechtsanwalt Prof. Dr. Fricke veröffentlichen wir hier ein Schreiben an den Bayerischen Staatsminister des Innern, Herrn Joachim Herrmann, vom 11. Mai 2021 sowie einen Zeitungsartikel des Straubinger Tagblatts/der Landshuter Zeitung.

05 01 Kopie 800

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