Bundesrat beschließt in seiner 1013. Sitzung am 10.12.2021 einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Heute hat der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Somit müssen ab 15.03.2022 nach §20a Infektionsschutzgesetz Beschäftigte bestimmter Einrichtungen - wie zum Beispiel der Rettungsdienste - entweder geimpft oder genesen sein und ihre Immunität entsprechend nachweisen.


https://www.bundesrat.de/.../2021/0801-0900/830-21.pdf.

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