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DBRD zu Besuch im Bayerischen Landtag

Am 9. Juli 2021 besuchten der DBRD-Vorsitzende Marco K. König, der Landesgruppensprecher Bayerns Ralf Waidmann sowie das Mitglied des Ärztlichen Beirats Hans-Martin Grusnick den Bayerischen Landtagsabgeordneten Andreas Krahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Andreas Krahl ist Notfallsanitäter sowie Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie. Auch als Landtagsabgeordneter nimmt er immer wieder einmal seinen Dienst im Rettungsdienst des Bayerischen Roten Kreuzes wahr.

Anlass des Besuchs waren die in letzter Zeit in Bayern stattfindenden Auseinandersetzungen um die Ausübung des Notfallsanitäterberufs und die vermehrt geäußerte Unzufriedenheit des dortigen Rettungsfachpersonals. Der aktuelle Fall aus Landshut, bei dem einem Notfallsanitäter die Delegationsurkunde aufgrund einer fehlerhaften Dokumentation des Transportführers durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) entzogen worden war, war eines der Themen beim Treffen im Bayerischen Landtag. „Eine Mithaftung für eine fehlerhafte Dokumentation darf es niemals im deutschen Rettungsdienst geben“, so Marco K. König. Nach Ansicht des DBRD sei der Pyramidenprozess in vielen Teilen Bayerns auch nach mehr als sieben Jahren Notfallsanitätergesetz (NotSanG) noch nicht angekommen. Auch wenn durch die vor allem vom Freistaat Bayern maßgeblich vorangetriebene Änderung des NotSanG mit dem § 2a eigentlich mehr Rechtssicherheit geschaffen werden sollte, komme es gerade in Bayern zunehmend zu juristischen Auseinandersetzungen. Vom Enthusiasmus der Pressemitteilung des bayrischen Innenministers Joachim Hermann zum Erfolg der Gesetzesänderung sei vor Ort oftmals nicht mehr viel zu spüren.

Auffallend sei auch, dass Notfallsanitäter in den letzten Jahren insbesondere im Freistaat Bayern immer wieder mit arbeitsrechtlichen Folgen wie Abmahnungen oder Kündigungen konfrontiert seien, obwohl der versorgte Patient eine leitliniengerechte und medizinisch sinnvolle Therapie erhalten habe. Die juristischen Auseinandersetzungen gingen dabei nicht von den behandelten Patienten aus. Auch dieses Thema wurde mit Andreas Krahl erörtert und die Sorge formuliert, dass der Beruf an Attraktivität verliere und sich die Betroffenen im Nachgang an die juristischen Streitigkeiten oftmals ganz aus dem Rettungsdienst zurückzögen.

Im Gespräch wurde ebenfalls diskutiert, dass die Probleme hinsichtlich der Kompetenzzuweisungen in Bayern und gerade auch die in letzter Zeit vermehrten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen das Potenzial hätten, die Anwendung erforderlicher Maßnahmen an Notfallpatienten aus Sorge vor nachträglichen Folgen zu unterlassen. Gleichzeitig ließe sich unter Beachtung der durch die ÄLRD in Bayern delegierten wenigen Maßnahmen auch für kommende Notfallsanitäter in deren Ausbildung auf den Rettungswachen der Kompetenzrahmen kaum mehr erlernen. Gleiches gelte für den Kompetenzerhalt des Personals.

Foto 20210709 Kopie 1100Anlässlich der aktuellen Beschlussformulierung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum zuvor erwähnten Fall wurde auch offen über Lösungswege gesprochen, die darin liegen könnten, die bisherigen sogenannten 2c-Maßnahmen auszusetzen und die Notfallsanitäter eigenverantwortlich und rechtssicher die sogenannten 1c-Maßnahmen als eigenständigen und eigenverantwortlichen Teil der Rettungskette durchführen zu lassen.

Leider werde die staatliche Prüfung zum Notfallsanitäter in Bayern seit Einführung des NotSanG nicht nach den bundesübergreifend geeinten Mindestanforderungen des Pyramidenprozesses durchgeführt, da dies Sache der Regierungsbezirke ist. Dies führe dazu, dass es Berufsfachschulen gebe, die schon von Beginn an die Medikamente und Maßnahmen des Pyramidenprozesses in der Prüfung gefordert hätten, während andere Berufsfachschulen lediglich die 1c-Medikamentenempfehlung und 2c-Algorithmen des ÄLRD Bayern von den Auszubildenden prüften. Somit sei die Vergleichbarkeit gefährdet.

Die aktuell geplante Novellierung der Notarzthonorierung mit einer adäquaten Vergütung, beispielsweise unabhängig von Einsatzzahlen und an der notärztlichen Vorhaltezeit orientiert, wurde im weiteren Gesprächsverlauf vom DBRD ausdrücklich als guter Weg begrüßt.

Am Rande war zudem die anstehende Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes Thema. Der DBRD machte deutlich, dass hier auch eine Chance zur Ausgestaltung der Notfallsanitäterkompetenzen liege und er auf eine moderne sowie patientenorientierte Novellierung hoffe.

Auch das Modellvorhaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für den Einstieg von Notfallsanitätern in das dritte Ausbildungsjahr der generalistischen Pflegeausbildung wurde angesprochen.

Vielen Dank, Andreas Krahl, dass wir bei Ihnen sein durften und Sie sich für die Belange des Rettungsfachpersonals einsetzen! Wir setzen mit Ihnen sehr gerne die Gespräche fort.

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