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DBRD zu Besuch bei Bundestagsabgeordnetem Dr. Janosch Dahmen

Am 16. August 2021 besuchten die Vorstandsmitglieder Marco K. König, Frank Flake und Martin Großmann sowie das Mitglied des Ärztlichen Beirats Hans-Martin Grusnick den Bundestagsabgeordneten Dr. Janosch Dahmen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Janosch Dahmen ist erst im letzten Jahr in den Bundestag nachgerückt und hat sich bereits in seiner ersten Bundestagsrede für mehr Rechtssicherheit bei den Notfallsanitätern eingesetzt. Zuvor war er Medizinaldirektor und Oberarzt in der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes Berlin für die Berliner Feuerwehr.
Nicht zuletzt deswegen konnten wir viele Punkte besprechen. Insbesondere über die Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die Umsetzung des Pyramidenprozesses nach Inkrafttreten des § 2a des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV), das Konzept Gemeindenotfallsanitäter (GNFS) und die Telemedizin haben wir diskutiert.
Janosch Dahmen unterstützt die Forderung, dass Notfallsanitäter auch dem BtMG unterliegende Schmerzmittel rechtssicher verabreichen können sollen, ausdrücklich. „Da, wo eine Analgesie bereits durch Notfallsanitäter möglich ist, sind es oftmals die am häufigsten durchgeführten invasiven Maßnahmen“, so Marco K. König. „Abgesehen von erheblichen Kosteneinsparungen profitiert vor allem der Schmerzpatient von einer schnelleren Linderung“, so Marco K. König weiter.
Auch wenn der neue Paragraph 2a des NotSanG richtig und wichtig ist, hat er nicht überall zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt. So finden in Bayern weiterhin unsägliche „Bestrafungen“ beispielsweise durch Abmahnungen oder dem Entzug der 2c-Delegation statt.
Wir diskutierten auch über die Umsetzung der NotSan-APrV, vor allem über die Klinikausbildung und die darin enthaltenen Anteile. Es hat sich gezeigt, dass die Stundenverteilung den klinischen Möglichkeiten und den Erfordernissen gemäß Pyramidenprozess angepasst werden sollte.
„Auch die immer weiter wachsende Zahl von Einsätzen, damit einhergehend Einsatzfahrzeugen und der daraus resultierende Mehrbedarf an Rettungsfachpersonal, bereitet uns große Bauchschmerzen“, so Frank Flake. „Es bedarf eines Gegensteuerns, zum Beispiel mit dem durchaus erfolgreichen Projekt Gemeindenotfallsanitäter, um nicht nur die Rettungsdienste sondern auch die Notaufnahmen zu entlasten“, so Frank Flake weiter.
Des Weiteren thematisierten wir auch die Telemedizin. Janosch Dahmen hatte den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags gebeten, die Anwendung von Standard Operating Procedures (SOP) durch Notfallsanitäter bei Verfügbarkeit eines Telenotarztes juristisch zu beleuchten. Zudem machte Hans-Martin Grusnick unter anderem darauf aufmerksam, dass die Mindestanforderungen von zukünftigen Telenotärzten klar geregelt werden müssen.
Wir danken Janosch Dahmen recht herzlich für sein Engagement und bleiben in engem Austausch.

 


https://www.bundestag.de/resource/blob/852954/95c1a09bcd25a1c170ab591895599b52/WD-9-069-21-pdf-data.pdf

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