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28.06.2012 - Anhörung zum Notfallsanitätergesetz im BMG

Marco K. König und Bernhard Gliwitzky vor dem BMG Am 27.06.2012 fand die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, zu dem alle Expertenmitglieder eingeladen wurden. Für den Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) waren die Vorstandsmitglieder Marco K. König sowie Bernhard Gliwitzky anwesend. Bis zum 22.06.2012 hatten die beteiligten Organisationen und Verbände Möglichkeit ihre Stellungnahme dem BMG zu übersenden und konnten im Rahmen der Anhörung zu einzelnen Paragrafen des Berufsgesetzes ihre Bedenken äußern. Der DBRD hielt es für nötig, nochmals auf das Fundament des Gesetzes, nämlich das Ausbildungsziel, hinzuweisen. Es ist nicht zielführend das Gesetz zu schwächen, sondern es muss rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet sein. Ebenso ist es zu verhindern, dass zukünftig noch stärker jeder Ärztlicher Leiter Rettungsdienst für sein Zuständigkeitsbereich eigene Konzepte entwirft, wenn nach den bisherigen Erkenntnissen deutliche Unterschiede in den Versorgungsstrukturen erkennbar sind. Vielmehr ist es sinnvoll, grundlegende und erlernte invasive Maßnahmen bundeseinheitlich zu regeln. Des Weiteren sind wir u. a. auch auf die in unserer Stellungnahme genannten Punkte Übergangsregelung und die Einsatztätigkeit von Auszubildenden eingegangen. An der Übergangsregelung wird das BMG aus juristischen Gründen festhalten, lediglich die Frist von fünf Jahren wird überdacht. Bei der Tätigkeit der Auszubildenden wird nicht nur die reine fachliche Betreuung von Patienten gesehen, sondern auch das Fahren von Fahrzeugen. Das BMG ist sich bewusst, dass die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist. Nicht nur das für Finanzierung zuständige Referat im BMG sondern u. a. auch das Bundesfinanzministerium wird gehört, da womöglich der Bundeshaushalt betroffen sein wird. Dieser Prozess wird noch Zeit in Anspruch nehmen.

Das BMG machte deutlich, dass das Notfallsanitätergesetz unstrittig ist und sowohl der Bund als auch die Länder, die einen Tag zuvor im BMG angehört wurden, das Berufsgesetz wünschen. Auch die Politik hat ein großes Interesse an diesem Vorhaben. Daher ist das Ziel, dass das Berufsgesetz noch in dieser Legislaturperiode, also bis zum Frühjahr 2013, verabschiedet wird, damit es nach der noch anschließend zu erarbeitenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum 01.01.2014 in Kraft treten kann. Im BMG werden in den nächsten Wochen die Ergebnisse der Anhörung sowie die Stellungnahmen bearbeitet und ggf. in den Gesetzentwurf eingebracht.

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