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21.11.2012 - Bundesrat befasst sich mit Notfallsanitätergesetz | Stellungnahme des DBRD

Am 23.11.2012 befasst sich zum ersten Mal der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters.

Verschiedene Ausschüsse des Bundesrates kamen unter anderem zu dem Schluss, dass evtl. doch Kosten auf die Länder zukommen. Zudem soll der Bundesrat die Befugnis der Notfallsanitäter zur Ausübung der Heilkunde stärken; die Gremien kommen zum Schluss, dass eine Hochschulausbildung keine generelle Voraussetzung für die Tätigkeit der Lehrkräfte sein sollte. Dass allerdings die Ausschüsse auch die volle Anrechenbarkeit der Rettungssanitäterqualifikation plus die nach Abschluss durchgeführte praktische Tätigkeit in Gänze auf die Notfallsanitäterausbildung angerechnet haben wollen, hat selbst die Experten überrascht. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V (DBRD) ist der Meinung, dass eine Anrechnung nicht sinnvoll ist und hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

PDFStellungnahme des DBRD zur Empfehlung der Ausschüsse [PDF | 119kb]

Empfehlungen der Ausschüsse [PDF | 102kb]

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