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22.10.2014: Analgesie durch Notfallsanitäter

Am 13.10.2014 trafen sich in Frankfurt/M. auf Einladung des DBRD Ärzte und Juristen zu einem Austausch zum Thema Analgesie durch Notfallsanitäter. Bei dieser Tagung, die einstimmig bei der letzten Mitgliederversammlung gefordert wurde, stand die rechtliche Problematik im Vordergrund. Bisher gibt es keine Rechtsprechung zur selbständigen Gabe von Schmerzmitteln durch das Rettungsfachpersonal, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Nach Kurzvorträgen der Teilnehmer, folgte ein sehr interessanter Informationsaustausch. Alle Beteiligten waren der Meinung, dass eine weitere Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) notwendig ist. Der DBRD steht mit dem BMG in Kontakt und wird sich für eine möglichst rechtssichere Anwendung einsetzen.

BTM Sitzung Klein

B. Gliwitzky (DBRD-Vorstand), Dr. A. Staufer (Fachanwalt für Medizinrecht), Dr. W. Lotz (ÄLRD), Dr. Ch. Niehues (Gesundheitsökonom und Jurist), Dr. K. G. Gerdts (ÄLRD), Prof. Dr. G. Igl (Rechtswissenschaftler), H.-M- Grusnick (Ärztlicher Beirat DBRD), Dr. Ch. Wölfl (Ärztlicher Beirat DBRD), F. Flake (DBRD-Vorstand), PD Dr. S. Beckers (Ärztlicher Beirat DBRD), Dr. P. Cremer-Schaeffer (Leiter Bundesopiumstelle), M. K. König (DBRD-Vorstand)
(von links nach rechts)

aktuell

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