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16.03.2015: Strafverfahren gegen Rettungsassistent eingestellt

Zweieinhalb Jahre nach einer anonymen Anzeige ist heute das Strafverfahren gegen den Notfallsanitäter und Berufssoldaten Stefan M. vom Amtsgericht Norderstedt (Schleswig-Holstein) eingestellt worden. Die Anklage lautete: „Misshandlung mittels eines gefährlichen Werkzeugs in zwei Fällen.“
 
Hintergrund:
 
Im August 2012 ging eine anonyme Anzeige bei der Polizei ein, in der der damalige Rettungsassistent Stefan M. von einer/einem Kollegin/Kollegen beschuldigt wird im Dienst mehrfach vorsätzliche Körperverletzungen begangen zu haben. Der Beschuldigte arbeitete als Aushilfe bei einem Rettungsdienst in Norderstedt und war hauptberuflich als Berufssoldat im Rettungszentrum des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg tätig. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurden Dienst- und Privaträume des Beschuldigten und die Räumlichkeiten des Rettungsdienstes in Norderstedt durchsucht sowie u. a. die zwei betroffenen Patienten als Zeugen verhört. Direkt nach der Durchsuchung wurde dem Beschuldigten von seinem Dienstherrn bis auf weiteres untersagt auf dem Rettungshubschrauber den Dienst zu versehen. Eine Versetzung an einen anderen Dienstsitz (ohne Rettungsdienst) erfolgte im weiteren Verlauf. Zudem wurden disziplinare Ermittlungen der Bundeswehr eingeleitet. Eine Unschuldsvermutung, was zu den Grundprinzipen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, galt hier offenbar nicht.
 
Bei den Notfallmedikamenten handelte es sich um Urapidil, MCP, ASS, Heparin, Esketamin und Midazolam, die ohne Nachforderung eines Notarztes gegeben wurden.
 
Die Patientin sagte in der polizeilichen Vernehmung aus, dass sie mit der Versorgung im Großen und Ganzen zufrieden war, es sei ihr egal, ob da ein Arzt dabei gewesen wäre und sie sei mit der Medikamentengabe (u. a. zur Blutdrucksenkung) einverstanden. Der zweite Patient, der Medikamente zur Schmerzlinderung und Beruhigung erhielt, gab bei der Polizei an, dass er die ganze Zeit vor der Medikamentengabe geschrien habe und sehr, sehr starke Schmerzen hatte. Zudem sei auch er mit der Medikamentengabe einverstanden gewesen.
 
Die Verteidigung hat erst nach über sechs Monaten Akteneinsicht erhalten, was u. E. nicht für ein rechtsstaatliches Verhalten spricht. Weiterhin fehlen dem Beschuldigtem seit der Versetzung mehr als 800 € monatlich. Sehr bezeichnend ist, dass nun nach über zweieinhalb Jahren die Gerichtsverhandlung stattgefunden und zudem die Staatsanwaltschaft den Vorwurf von Körperverletzung auf Misshandlung geändert hat. Warum die Staatsanwaltschaft den für den Beschuldigten deutlich höher belastenden Vorwurf erhoben hat, bleibt ein Rätsel. Vielleicht liegt es daran, dass eine Verurteilung bei Körperverletzung unwahrscheinlich gewesen wäre, da die Patienten in die erfolgten Maßnahmen eingewilligt haben und sie nicht gegen gute Sitten verstößt.
 
Das Verfahren wurde nach Verlesen der Anklage und der Anhörung des Angeklagten auf Antrag der Verteidigung gem. § 153a StPO unter Auflage einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. Stefan M. gilt somit als unschuldig.

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