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Stellungnahme zur Corona-Krise (SARS-CoV-2)

pdfDie Stellungnahme hier als PDF-Download.


Im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) steht auch der Rettungsdienst vor einer noch nie dagewesenen Herausforderung und ist als besonders sensibler Bereich anzusehen.

Zurzeit scheint es noch in vielen Rettungsdienstbereichen ruhig zu sein. Aber sehr zeitnah wird der Rettungsdienst, also die Notfallrettung sowie der Krankentransport, an seine Leistungsgrenze kommen, und es wird auch Gebiete geben, wo der Rettungsdienst eine Individualmedizin nicht mehr durchführen kann.

Aus diesem Grunde sollten die Bundesländer folgende Maßnahmen umsetzen:

Aussetzung der Fortbildungspflicht

Das zur Verfügung stehende Rettungsdienstpersonal wird vollständig im operativen Einsatzdienst zur Bewältigung der Lage benötigt. Sämtliche schulischen Veranstaltungen, auch Fortbildungen, Kongresse und Tagungen sind bis auf weiteres abgesagt.

Der DBRD fordert daher eine bundesweite Aussetzung der Fortbildungspflicht bis zum Ende des Jahres. Selbst nach Beendigung der Pandemie scheint es unwahrscheinlich, dass alle Fortbildungsstunden nachgeholt werden können. Dies ist auch vor dem Hintergrund von aktuellen Urlaubsverschiebungen zu sehen. Dadurch wird es zu vermehrtem Urlaubsanspruch nach Abklingen der Pandemie kommen, so dass auch nach Normalisierung der Lage, die bereits vor Beginn der Pandemie bestehende Personalknappheit fortbestehen wird. Fortbildungsveranstaltungen sollten somit auf das absolut notwendige Maß, wie z. B. auf hygienische Schutzmaßnahmen, begrenzt werden. Nicht erreichte Fortbildungsstunden dürfen nicht zum Nachteil der Mitarbeiter und der Leistungserbringer werden.

Behandlung der schulischen und praktischen Ausbildungseinheiten der Auszubildenden zum Notfallsanitäter

Bundesweit sind alle schulischen Ausbildungsstätten geschlossen. Wie lange dieser Zustand anhält, ist derzeit nicht abzusehen. Ebenfalls können nicht mehr alle klinischen Ausbildungsabschnitte sachgerecht durchlaufen werden. Gründe hierfür sind die Entfernung betriebsfremder Personen aus dem Klinikbetrieb aufgrund erhöhter Ansteckungsgefahr oder auch das Aussetzen elektiver Eingriffe. Damit besteht in diesen Bereichen keine Möglichkeit zur Erreichung des Ausbildungszieles.

 

Der DBRD fordert, dass dies nicht zum Nachteil der Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe werden darf. Unter anderem sollten folgende Punkte umgesetzt werden:

  • Die fehlenden Zeiten in der Ausbildung müssen nicht nachgeholt werden, wenn dies mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit einhergehen würde.
  • Es sollten Anstrengungen unternommen werden den Ausfall des theoretischen Unterrichts durch Online-Angebote und selbstorganisiertem Lernen zu minimieren.
  • Die nicht vermittelten Themengebiete sind aus der Prüfung zu entfernen.
  • Auszubildende sollten durch die pandemiebedingten Personalveränderungen während der praktischen Ausbildungszeit auf der Lehrrettungswache auch durch Rettungsassistenten angeleitet werden dürfen.

Lösungsmöglichkeiten können aus unserer Sicht zudem in der Intensivierung der betrieblichen Ausbildung auf den Lehrrettungswachen liegen, um z. B. Training der Atemwegssicherung o. ä. an Simulatoren zu trainieren, solange die einsatzfreie Zeit und die pandemiebedingten Vorgaben dieses zulassen. Dieses sollte in enger Abstimmung mit den Notfallsanitäterschulen erfolgen.

Wenn aktuell in der Bevölkerung zur Unterstützungen für Kliniken aufgerufen wird, sollten die praktischen Ausbildungsabschnitte in den Kliniken gerade jetzt fortgesetzt werden. Auch wenn vielleicht nicht die originären Abschnitte der Klinikausbildung geboten werden können (z. B. Geburtshilfe, Psychiatrie, Anästhesiologie), so können die Auszubildenden einerseits Unterstützung in die Kliniken bringen und gleichzeitig durch großzügige Anrechnung dieser Klinikzeiten auf die Ausbildung ihre Stunden ableisten.

Pandemiebedingte Ausfälle an Ausbildungszeiten in Klinik und Schule sollten nicht in die Zeiten nach der Pandemie, zu Lasten der Rettungswachenausbildung, gelegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die fortgeschrittenen Ausbildungsjahre, deren Einsatz im Rettungsdienst als 2. Einsatzkraft auch nach der Pandemie wichtig sein wird.

Hygienische Schutzausstattung

Die Unterstützung der Bundesregierung mit hygienischer Schutzausstattung muss auch für den Rettungsdienst gelten. Das Rettungsdienstpersonal hat grundsätzlich den ersten Kontakt mit bis dahin unbekannten Patienten. Daher muss es ein besonderes Augenmerk auf mögliche Kontaminationen legen. Das Rettungsdienstpersonal sollte zudem situationsgerecht handeln und ggf. Kontaktdistanz, Kontaktdauer und Materialkontakt hinterfragen.


Konsequente Umsetzung des Pyramidenprozesses in den rettungsdienstlichen Alltag

Es zeigt sich schon jetzt, und zunehmend in den nächsten Wochen, dass die zögerliche Umsetzung des Pyramidenprozesses mit all seinen Kompetenzen für Notfallsanitäter negative Auswirkungen auf die notfallmedizinische Versorgung haben wird. Immer mehr Notarztstandorte werden nicht mehr regulär besetzt und das Rettungsfachpersonal muss jetzt invasive Maßnahmen tätigen, die ihnen bis dato nicht freigeben wurden. Wir fordern daher aus diesen Fehlern zu lernen und eine schnelle sowie konsequente Umsetzung des Pyramidenprozesses sobald wie möglich voranzutreiben, um eine bestmögliche Patientenversorgung sicherzustellen und Notarztressourcen zu schonen.

Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i.d.R. die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.

Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für eine Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten, nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken mit Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen
und Notdiensten.

Lübeck, den 25.03.2020
Für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat
Marco K. König
1. Vorsitzender

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