Stellungnahme des DBRD zum Notarztindikationskatalog Niedersachsen
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) begrüßt die Veröffentlichung des neuen Notarztindikationskatalogs des Landes Niedersachsen (NAIK-NDS). Dieser stellt einen wichtigen Schritt zur weiteren Standardisierung und Qualitätssicherung in der präklinischen Notfallversorgung dar.
Wir begrüßen den modernen Ansatz unter Nutzung der Notfallsanitäterkompetenzen, der sich auch in unseren DBRD-NAIK wiederfindet. Dieser NAIK-NDS bildet eine solide Basis für eine rechtssichere Dispositionsentscheidung und kann geeignet sein, der aktuell massiven Übertriagierung wirkungsvoll entgegenzuwirken. Disponenten haben eine rechtliche Grundlage und müssen nicht um Regress fürchten.
Besonders positiv fällt auf, dass durch die Kombination von einem Leitsymptom mit weiteren Bedingungen die Wahrscheinlichkeit gesteigert wird, dass Notärzte nur zu jenen Patienten geschickt werden, bei denen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit dringend benötigt werden. Diverse Untersuchungen zeigen, dass aktuell Notärzte extrem häufig alarmiert werden, aber vor Ort nicht tätig werden. Diese Ressourcenfehlallokation kann der NAIK-NDS einschränken helfen, was explizit auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 des SGB V Rechnung trägt.
Im Detail sind aus Sicht des DBRD noch weitere Szenarien denkbar, bei denen ausgebildete Notfallsanitäter ohne Notarzt primär alarmiert werden, die Option der (auch telemedizinischen) Nachforderung bleibt jederzeit bestehen. Dennoch ist mit diesem NAIK-NDS ein wichtiger Impuls gesetzt, um den Rettungsdienst in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten.
Die ersten Weichen sind nun gestellt: Die klare Definition notärztlicher Einsatz-indikationen, die konsequente Nutzung und Einforderung der Notfallsanitäter-kompetenzen, die Berücksichtigung telemedizinischer Unterstützungsmöglichkeiten und die Verknüpfung mit standardisierten, strukturierten Abfrageverfahren bilden eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung des Systems. Dauerhafte Begleitung und ein konsequentes Hinwirken auf eine Umsetzung sowie ein stetiges Anpassen der Notarztalarmierungen sind dafür die wesentliche Grundlage, damit dieser NAIK-NDS auch wirksam werden kann.
Der DBRD wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und sich auch künftig dafür einsetzen, dass bundesweit einheitliche und praxistaugliche Standards entstehen, welche die Kompetenzen aller Beteiligten optimal vereinen – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. bedankt sich bei allen Beteiligten, die an der Entwicklung dieses Katalogs mitgewirkt haben, und sieht in der neuen Empfehlung eine wertvolle Basis für die Weiterentwicklung einer modernen, interprofessionellen Notfallversorgung.
Lübeck, 21.10.2025
Für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat
Frank Flake
1. Vorsitzender
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