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Jetzt und in Zukunft.


Unfallversicherung

Diese Versicherung stellt Kapitalleistungen zur Verfügung, wenn das versicherte Mitglied infolge eines Unfalls eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erleidet. Der Versicherungsschutz gilt 24 Stunden, weltweit, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich.

Die Versicherungssummen betragen:

  • 30.000 € bei Invalidität
  • 105.000 € bei Vollinvalidität
  • 5.000 € Bergungskosten 
  • 5.000 € kosmetische Operationen 
  • 1.000 € Kurbeihilfe

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und wird i.d.R. vom behandelnden Arzt festgestellt. Für schwere Invaliditätsfälle ist durch die diesem Vertrag zugrundeliegende 350%-ige Progression einer Leistungserhöhung ab einer 26%-igen Invalidität sichergestellt.

Die Leistung aus dieser Unfallversicherung ist unabhängig von einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und wird mit keiner anderen bestehenden oder zahlungspflichtigen Versicherung (z.B. Haftpflichtversicherung eines evtl. vorhandenen Unfallverursachers oder Zahlung der Berufsgenossenschaft) aufgerechnet.

Die besonderen Bedingungen dieser Unfallversicherung sind auf die besonderen Bedürfnisse von im Rettungsdienst tätigen Personen abgestellt. Insbesondere liegt diesem Vertrag die sogenannte erweiterte Infektionsklausel zugrunde. 

DBRD
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V.

Maria-Goeppert-Straße 3
23562 Lübeck

Telefon: +49 451-3 05 05 86-0
Telefax: +49 451-3 05 05 86-1

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Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regeldie männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils Personen aller Geschlechter gemeint.

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