DBRD reicht Antrag auf Nichtigkeit gegen die „Star of Life“-Marken des BKS beim Deutschen Patent- und Markenamt ein
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Der DBRD hat nach umfangreichen Recherchen und juristischen Beratungen gestern einen Antrag auf Nichtigkeit beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen die „Star of Life“-Bildmarken des Bundesverbandes eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e. V. (BKS) gestellt.
„Aus unserer Sicht sollte der ,Star of Life‘ im Interesse aller im Bereich des Rettungsdienstes tätigen Personen wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden, nämlich als allgemeines Informationssymbol für alle Rettungsdienste und nicht nur für Mitglieder des BKS“, so Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD.
„Die uneingeschränkte Verwendung des ,Star of Life‘ im Bereich des Rettungsdienstes dient der Gemeinschaft und damit allen Menschen. Hierfür setzt sich der DBRD mit seinen Nichtigkeitsanträgen gegen die Marken ein.
Der BKS ist im Vorfeld leider nicht zu einem Einlenken bereit gewesen“, erläutert König weiter.
Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gemeint.
Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für die Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, die Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, die Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, die Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken zwischen Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten.
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