Bundesrat beschließt in seiner 1013. Sitzung am 10.12.2021 einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Heute hat der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Somit müssen ab 15.03.2022 nach §20a Infektionsschutzgesetz Beschäftigte bestimmter Einrichtungen - wie zum Beispiel der Rettungsdienste - entweder geimpft oder genesen sein und ihre Immunität entsprechend nachweisen.
- Erstellt am .