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25.05.2012 - Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des RettAssG liegt vor

Seit dem 25.05.2012 liegt nun der lang erwartete Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) vor. Mit großer Freude nimmt der DBRD zur Kenntnis, dass der Referentenentwurf in großen Teilen dem DBRD-Positionspapier von 2007 entspricht.

Das neue Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wird das bisherige RettAssG ablösen und zu einer Professionalisierung des bisherigen Berufsbildes Rettungsassistent sowie zu einer qualitativ hochwertigeren Notfallversorgung unserer Patienten führen. Das neue Berufsgesetz sieht u. a. vor, dass die Ausbildungszeit drei Jahre dauert, ein klarer Kompetenzbereich vorhanden ist, die Ausbildung vergütet wird und die Ausbildungsverantwortung weiterhin bei den Schulen liegt. Für alle bisherigen Rettungsassistenten gilt, dass sie sich zum Führen der neuen Berufsbezeichnung einer Prüfung und ggf. einer vorangestellten Vorbereitung unterziehen müssen. Alle Mitglieder der Expertengruppe im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben noch Gelegenheit, Stellungnahmen vorzulegen, die bei Bedarf Ende Juni im BMG diskutiert werden.

Wir rufen alle Beteiligten auf sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und den nun vorliegenden Entwurf im Sinne einer optimalen Patientenversorgung und für ein professionelles Berufsgesetz zu unterstützen.

Der Vorstand des DBRD

Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters - Referentenentwurf NotSanG (PDF 119 KB)

Zum Vergleich, hier noch einmal das Positionspapier des DBRD zur Novellierung des RettAssG, dass sich nun in vielen Teilen des Referentenentwurfs wiederfindet: Positionspapier des DBRD (PDF 76,5 KB)

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