Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Bündnis Pro Rettungsdienst fordert Klarheit und Fairness für Krankentransporte

Bündnis Pro Rettungsdienst fordert Klarheit und Fairness für Krankentransporte – §133 SGB V endlich reformieren!

Das Bündnis Pro Rettungsdienst, ein Zusammenschluss führender Organisationen des deutschen Rettungswesens, fordert die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit auf, die bereits in der letzten Legislatur begonnenen Reformen im Bereich der Krankentransportleistungen endlich umzusetzen. Der §133 SGB V ist veraltet, unsystematisch und wird den heutigen Anforderungen an Qualität, Personal und Versorgungssicherheit nicht gerecht.

Warum jetzt gehandelt werden muss

Krankentransporte mit Krankenwagen sind ein unverzichtbarer Teil der medizinischen Versorgung – sie sichern Mobilität, Behandlung und Nachsorge für Millionen Patientinnen und Patienten jährlich. Doch die rechtliche Grundlage im §133 SGB V stammt aus einer Zeit, in der Krankentransporte mit Krankenwagen noch im PBefG rechtlich organisiert waren. Dies wurde im Jahr 1989 geändert. Heute werden jährlich ca. 12-14 Millionen Einsätze durch den Rettungsdienst durchgeführt, darüber hinaus werden ca. 35-38 Millionen Beförderungen jährlich von Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG=Krankenfahrten) durchgeführt. Dieses führt auch zu einer Entlastung des Gesamtsystems.

Der §133 SGB V enthält jedoch weiterhin landesrechtliche Vorbehalte und verweist auf Vorschriften, die für Hilfsmittelanbieter – also Produktanbieter, nicht Dienstleister – konzipiert wurden. Das führt zu Rechtsunsicherheit, ungleichen Wettbewerbsbedingungen und erschwert eine faire Refinanzierung von Personal- und Betriebskosten.

Unsere zentralen Reformforderungen

Das Bündnis Pro Rettungsdienst fordert eine grundlegende Anpassung des §133 SGB V in drei Punkten:

1. Tarifgerechte Bezahlung muss refinanzierbar sein

Es muss klargestellt werden, dass tarifvertragliche und kirchliche Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Das entspricht bereits geltender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und findet sich in zahlreichen anderen Paragrafen des SGB V und XI wieder. Mitarbeitende im Krankentransport verdienen faire Löhne – ihre Bezahlung darf nicht zur Verhandlungsmasse werden.

„Wer Leben bewegt, muss auch von seiner Arbeit leben können.“ – Bündnis Pro Rettungsdienst

2. Einführung eines verbindlichen Schiedsverfahrens

Im Streitfall zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern muss eine unabhängige Schiedsperson den Vertragsinhalt verbindlich festlegen können – analog zu bewährten Regelungen in anderen Leistungsbereichen. Nur so lassen sich langwierige Auseinandersetzungen vermeiden und die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten gewährleisten, auch wenn keine Einigung zustande kommt.

3. Rahmenempfehlungen mit klaren Vorgaben

Statt eines pauschalen Verweises auf §127 Abs. 9 SGB V braucht es eine eigenständige Regelung, die den Vertragspartnern vorgibt, gemeinsame Rahmenempfehlungen zu entwickeln – etwa zu Qualität, Qualifikation, Vergütung und Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern.

Begründung: Qualität braucht Struktur

Der Krankentransport ist keine reine Beförderungsleistung, sondern Teil der Gesundheitsversorgung. Hohe Personalkostenanteile von 50–70 % spiegeln die Bedeutung der Mitarbeitenden wider – und unterscheiden den Sektor deutlich von produktorientierten Leistungserbringern. Eine Reform des §133 SGB V stärkt:

  • Planungssicherheit und Rechtsklarheit für Unternehmen,
  • faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte,
  • und Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten.

Politische Verantwortung

Das Bündnis fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die begonnene Reformarbeit fortzusetzen und §133 SGB V endlich an die Realität des Gesundheitswesens anzupassen. Die relevanten gesetzlichen Vorbilder – etwa in §132, §132a oder §132l SGB V – zeigen, dass eine Modernisierung machbar und überfällig ist.

„Der Rettungsdienst steht täglich für Verlässlichkeit, Qualität und Menschlichkeit. Jetzt ist es Zeit, dass die Politik dasselbe für den Rettungsdienst tut.“ – Bündnis Pro Rettungsdienst

Über das Bündnis Pro Rettungsdienst

Das Bündnis Pro Rettungsdienst ist ein Zusammenschluss verschiedener Institutionen und Verbände mit dem Ziel, den Rettungsdienst in Deutschland nachhaltig zu verbessern.


MITGLIEDER IM BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST
(in alphabetischer Reihenfolge)

  • Björn Steiger Stiftung
  • Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V.
  • Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
  • Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e.V.
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V.
  • Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH
  • Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
  • opta data Zukunfts-Stiftung gGmbH

Pressekontakt – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://pro-rettungsdienst.org
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Pressemitteilung kann hier (PDF, 280kb)  heruntergeladen werden.

 

  • Erstellt am .