Die Änderungen im NotSanG sind in Kraft getreten
Heute, am 3. März 2021, sind die Änderungen im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und treten somit sofort in Kraft.
Hier die DBRD Stellungnahme zum § 2a NotSanG, in der auch Antworten auf viele Fragen gegeben werden.
Siehe auch:
Beitrag vom 12.2.2021
Beitrag vom 27.1.2021
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