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Der Bundesrat hat in seiner 1.000 Sitzung den Änderungen im Notfallsanitätergesetz zugestimmt

Die Novellierung tritt in Kraft, sobald der Bundespräsident die Gesetzesänderungen unterschrieben hat und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Siehe auch Beitrag vom 27.1.2021

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