DBRD NIMMT STELLUNG ZUM NOTSANG-ÄNDERUNGSENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nachdem die 1. Lesung bereits stattgefunden hat, findet am 16.12.2020 eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages (per Video) statt, an der auch der DBRD teilnimmt. Leider ist auch dieser Vorschlag nicht geeignet Notfallsanitätern die längst überfällige Rechtssicherheit zu geben. Zudem würde bei Inkrafttreten das bisherige Ausbildungsziel ad absurdum geführt werden, und der Rettungsdienst fällt in die 1980‘er Jahre zurück.
Der DBRD hat seine Stellungnahme an den Deutschen Bundestag übermittelt. Zudem hat der DBRD erneut drei Juristen um eine Stellungnahme gebeten. Sowohl beide Fachanwälte für Medizinrecht als auch der Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht haben erhebliche Bedenken gegen diesen Entwurf. Auch die Bundesärztekammer spricht sich gegen eine vorherige ärztliche Abklärung aus.
Der DBRD fordert, dass die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages endlich Fakten schaffen, und dem Antrag des Bundesrates aus September 2019 zustimmen oder zumindest die Ziffer 4 zu streichen.
Deutscher Bundestag - Öffentliche Anhörungen
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Stellungnahme des DBRD (PDF):
Stellungnahmen der Kanzleien Dr. Heinze & Partner, Jorzig, BRock Heldt (jew. PDF):
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