Das ÄLRD-System im Freistaat Bayern stellt sich selbst in Frage
Stellungnahme
des DBRD zur Publikation in „Der Notarzt“ zu den Ergebnissen einer Umfrage unter den ÄLRD Bayern zur Delegierbarkeit eigenständiger heilkundlicher Tätigkeiten an Notfallsanitäter
Am 28. März 2022 wurde in der Zeitschrift „Der Notarzt“ der Artikel „Delegierbarkeit von eigenständigen heilkundlichen Tätigkeiten an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: Ergebnisse einer Umfrage unter den ÄLRD Bayern“ veröffentlicht
(DOI 10.1055/a-1800-9522).
Darin wird ausführlich dargelegt, dass die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) im Freistaat Bayern von 43 zur Diskussion stehenden heilkundlichen Maßnahmen lediglich zwölf Maßnahmen im Konsens als delegierbar nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c (sogenannte 2c-Maßnahmen) einschätzen, davon nur vier Maßnahmen als delegierbar mit starkem Konsens. Zu diesen als delegierbar eingeschätzten Maßnahmen gehören unter anderem die Blutzuckermessung, die intravenöse Zugangsanlage, das Absaugen über eine Trachealkanüle und die Sauerstoffgabe. Zusammenfassend wird in der Publikation klargestellt, dass zur Delegation durch die ÄLRD im Freistaat Bayern lediglich unkritische Zustandsbilder ohne Notarztindikation infrage kommen, da eine eindeutige Beschreibung erforderlich sei, die keinen Ermessensspielraum für die Notfallsanitäter zulasse.
Weiteres und die Zusammenfassung des nicht frei verfügbaren Artikels hier:
Stellungnahme des DBRD zur o.g. Publikation (PDF)
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