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Rettungsdienst in Gefahr – Gemeinsame Stellungnahme der notfallmedizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände

Gemeinsame Erklärung von

Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND),
Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland (BV ÄLRD),
Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BV BRW),
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD),
Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA),
Fachverband Leitstellen (FVLST)

Die Reform der Notfallversorgung ist notwendig – aber ohne Finanzierungsgrundlage nicht umsetzbar

Die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Berufsverbände unterstützen ausdrücklich die Zielrichtung der geplanten Reform der Notfallversorgung. Die Neustrukturierung der Patientensteuerung, die stärkere Verzahnung von Rettungsdienst, Leitstellen und ambulanter Versorgung sowie die Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Kliniktransporte sind wichtige und überfällige Schritte.
Die Beteiligten sind bereit, die Reform konstruktiv mitzugestalten und Verantwortung für deren Umsetzung zu übernehmen. Die geplanten Veränderungen gehen jedoch mit erheblichen Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung, Technik, Leitstellenstrukturen und Einsatzkonzepte einher. Diese Transformation benötigt Investitionen und langfristig eine transparente, verlässliche Finanzierung.
Mit großer Sorge sehen die unterzeichnenden Organisationen die aktuellen Regelungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. In der vorliegenden Form werden die notwendigen Entwicklungen im Rettungsdienst strukturell verhindert und die Ziele der Notfallreform können nicht erreicht werden.

Ab 2027: Mögliche Finanzlücke von knapp einer Milliarde Euro im Rettungsdienst - erneut zu Lasten der Kommunen?

Das im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angekündigte Ende der Refinanzierung der Leistungen des Rettungsdienstes auf der Basis der entstandenen Kosten für vertraglich vereinbarte Leistungen und die Begrenzung der Kostensteigerungen hat dramatische Auswirkungen: bereits im Jahr 2027 wird nach Expertenschätzungen eine Lücke von bis zu einer Milliarde Euro klaffen. Da weder die Hilfsorganisationen, noch private Rettungsdienste, die zusammen den größten Teil des deutschen Rettungsdienstes ausmachen, diese Summe aufbringen können, werden am Ende die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes dafür aufkommen müssen. In den Städten und Landkreisen, in denen die Feuerwehr oder die Kommune den Rettungsdienst selber betreiben, haften diese ohnehin direkt.

Rettungsdienst muss rund um die Uhr verfügbar bleiben

Der Rettungsdienst ist Teil der kritischen Daseinsvorsorge. Er muss flächendeckend, jederzeit und nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verfügbar sein. Medizinischer Fortschritt, moderne Einsatzmittel, Digitalisierung, Luftrettung, neue Versorgungspfade sowie wissenschaftlich fundierte Behandlungsstandards entwickeln sich kontinuierlich weiter. Diese Entwicklungen verbessern nachweislich die Versorgung von Patientinnen und Patienten – sie sind jedoch nicht kostenneutral.
Eine Reform, die einerseits neue Anforderungen an den Rettungsdienst formuliert, andererseits aber die Refinanzierung gesetzlich begrenzt, erzeugt einen strukturellen Widerspruch, den diejenigen, die den Rettungsdienst verantworten, nicht auflösen können.

Leitstellen und differenzierte Steuerung sind entscheidend

Die Integrierten Leitstellen der 112 und die Notfallleitstellen der 116117 werden eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Notfallversorgung übernehmen. Eine standardisierte Notrufabfrage und differenzierte Patientensteuerung sind Voraussetzungen dafür, dass Patientinnen und Patienten die richtige Versorgung zur richtigen Zeit erhalten. Dafür müssen geeignete Ressourcen verfügbar sein. Selbst bei optimaler Steuerung wird ein erheblicher Teil der heutigen Anrufe beim Notruf 112 weiterhin rettungsdienstliche Einsätze erfordern – auch dann, wenn vor Ort die rettungsdienstliche Versorgung ambulant erfolgt.

Die Reform benötigt deshalb:

  • leistungsfähige Leitstellen (112 und 116117),
  • standardisierte Notrufabfrage bei beiden Leitstellenformen,
  • digitale Vernetzung,
  • und neue, differenzierte, unmittelbar alarmierbare Rettungsmittel und Versorgungsformen.

Fachkräfte sichern – Qualität erhalten

Alle Professionen im Rettungsdienst sowie die Mitarbeitenden in den Integrierten Leitstellen sind hochqualifizierte Mangelberufe. Die Sicherung und Entwicklung von Personal und Expertise ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Reform. Zu den wichtigen Voraussetzungen für Vertrauen in das Arbeitsumfeld gehören:

  • tarifgerechte und attraktive Arbeitsbedingungen,
  • verlässliche Karriere- und Qualifizierungsstrukturen,
  • hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  • sowie ausreichende personelle Ressourcen für Qualitätssicherung und interprofessionelle medizinische Führung.

Eine nachhaltige Reform darf nicht auf Kosten der Beschäftigten, der Leistungserbringer oder der Träger des Rettungsdienstes und der Leitstellen umgesetzt werden. Dies würde die Fluktuation aus dem anspruchsvollen Berufsfeld antreiben und die Umsetzung der Notfallreform gefährden.

Gefahr regionaler Ungleichheit

Besonders kritisch sehen die unterzeichnenden Organisationen, dass die zukünftige Qualität und Möglichkeit zu Innovationen in der Notfallversorgung zunehmend von der Finanzkraft der einzelnen Gebietskörperschaft abhängt. Wenn notwendige Kostenanteile nicht mehr vollständig refinanziert werden, droht eine Entwicklung, bei der die gesetzlichen Vorgaben zu medizinischen Standards durch die Gebietskörperschaften nicht mehr eingehalten werden können. Dies würde zu regionalen Unterschieden in der Versorgungsqualität führen und könnte die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes gefährden.

Gemeinsamer Appell

Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an Bundesregierung, Bundestag, Landesparlamente und kommunale Spitzenverbände:
Die Ziele der Notfallreform können nur erreicht werden, wenn die Finanzierung der Transformation und des Betriebes nach dem Stand der Wissenschaft und der gesetzlichen Vorgaben gesichert ist. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in Personal, Patientensicherheit, Ausbildung, Leitstellen und moderne Versorgungskonzepte verhindert werden.

Die Reform der Notfallversorgung braucht:

  • eine nachhaltige und kostendeckende Finanzierung,
  • Investitionssicherheit für die Gebietskörperschaften als Rettungsdienstträger und die Leistungserbringer im Rettungsdienst und im Leitstellenbereich,
  • die Möglichkeit zur Umsetzung medizinischer Innovationen,
  • sowie die konsequente Orientierung am Stand von Wissenschaft und Technik.

Die unterzeichnenden Verbände stehen bereit, die Reform konstruktiv mitzugestalten. Voraussetzung dafür ist ein gesetzlicher Rahmen, der Fortschritt ermöglicht – und nicht verhindert. 

In den unterzeichnenden Verbänden und Organisationen sind ca. 40.000 Menschen vertreten, die rund um die Uhr ihre notfallmedizinische Expertise in Leitstellen, Rettungs- und Notarztdienst, Aus-, Fort- und Weiterbildung, notfallmedizinischer Forschung, Qualitätsmanagement und Patientensicherheit einbringen. Sie sind das Sicherungsnetz der Gesellschaft und genießen größtes Vertrauen. Ihre täglichen Erfahrungen in der Arbeit für Ihre Patienten, wie auch die Ergebnisse ihrer Forschung, bilden die Grundlage dieses gemeinsamen Appells.

Über dieses gemeinsame Papier hinaus haben einzelne Gesellschaften eigene Stellungnahmen erarbeitet und veröffentlicht, die spezifische Aspekte im Detail darstellen.

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