Notfallsanitäter werden von der Politik im Stich gelassen
– Protestaktion für mehr Rechtssicherheit –
Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) für mehr Rechtssicherheit ein, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre Tätigkeit nicht länger im rechtfertigenden Notstand ausüben müssen. Trotz vieler Gespräche ist die Politik, allen voran Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, immer noch nicht bereit, Klarheit in diesem rechtsfreien Raum zu schaffen.
Konkret geht es um sogenannte invasive Maßnahmen, also Maßnahmen, die Leben retten und Schmerzen lindern, aber in Deutschland durch das Heilpraktiker- und das Betäubungsmittelgesetz noch ausschließlich Ärzten vorbehalten sind, obwohl das Notfallsanitätergesetz explizit invasive Maßnahmen durch Notfallsanitäter einfordert.
Daher ruft der DBRD seine mehr als 9.000 Mitglieder sowie weitere Rettungsdienstmitarbeiter, Ärzte und andere Unterstützer dazu auf, eine Protestpostkarte oder Protest-E-Mail an die CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses zu schicken. Alle Mitglieder sowie ca. 1.000 Rettungswachen bekommen in den nächsten Tagen die Protestpostkarte zugeschickt, und wir freuen uns über eine rege Beteiligung.
„Wir brauchen keinen Applaus in Krisenzeiten, sondern endlich die notwendige und längst überfällige Unterstützung, um diesen tollen Beruf rechtssicher ausüben zu können, so wie jeder andere Berufstätige auch“, so Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD. „Schade, dass wir um so etwas Selbstverständliches kämpfen müssen, während auf der anderen Seite immer wieder von Respekt den Rettungsdienstkräften gegenüber geredet wird“, so König weiter.
Zwar wurden bisher alle Verfahren durch die Staatsanwaltschaften aufgrund des rechtfertigenden Notstands eingestellt, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zukünftig zu Anklagen und in der Folge auch zu Verurteilungen kommen kann. Außerdem werden immer wieder auch Abmahnungen und Kündigungen vonseiten der Arbeitgeber ausgesprochen, obwohl im Sinne des Patienten eine leitliniengerechte Versorgung stattgefunden hat. Aktuell wird es im Juni wieder eine Verhandlung vor einem Arbeitsgericht in Bayern geben. Wir werden hierzu gesondert berichten.
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