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DBRD-Landesgruppe Sachsen gegründet

AM 17.10.2020 wurde in Dresden die Landesgruppe Sachsen gegründet.

Nach der Begrüßung und einem Bericht über die aktuellen Entwicklungen im DBRD durch den Vorsitzenden Marco K. König, wurde Peter Lorenz, B.Sc., Notfallsanitäter und Praxisanleiter, zum Landesgruppensprecher gewählt.

Landesgruppe Niedersachsen gegründet

Am 24.09.2020 wurde in Oldenburg die Landesgruppe Niedersachsen gegründet.

In Anwesenheit der Vorstandsmitgliedern Marco K. König und Frank Flake, wurde Notfallsanitäter Philipp Roghmann aus Cloppenburg zum Landesgruppensprecher gewählt.

Studie zur Durchführung der Reanimation während der Covid-19-Pandemie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemeinsam mit unseren wissenschaftlichen Partner dem Evangelisches Klinikum Bethel gGmbH, Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld führen wir eine Studie zur "Durchführung der Reanimation während der Covid-19-Pandemie" durch und bitten um eure Mithilfe. Die Beantwortung der Fragen nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.

Hier der Link zur Befragung:

https://www.umfrageonline.com/s/680d695

YouMedix ist ab jetzt neuer Partner des DBRD

Die Personalsuche ist gerade im Pflegebereich eine große Herausforderung – entweder weil die Suche nach passenden Fachkräften viel Zeit in Anspruch nimmt oder drängende Lücken im Dienstplan mit teuren Zeitarbeitskräften geschlossen werden müssen.

„Nachweisheft Klinikausbildung“ vom DBRD verfügbar

Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung sind auch 720 Stunden praktische Ausbildung in der Klinik vorgesehen. Leider ist oft unklar, was genau die Auszubildenden in den verschiedenen Abschnitten lernen sollen. Der DBRD hat sich daher entschieden, ein Nachweisheft herauszugeben, in dem konkrete Themen und Maßnahmen aufgeführt sind. Ziel ist es, den Kliniken und den Auszubildenden eine Hilfe an die Hand zu geben und die Ausbildung klarer zu fokussieren. Wir hoffen, dass der große klinische Ausbildungsabschnitt so besser strukturiert wird und am Ende noch mehr Effekt zeigt.

pdfAb sofort steht das „Nachweisheft Klinikausbildung“ zum Download auf der Homepage bereit.(1MB). Eine Printversion bieten wir ab Januar 2019 an.

 

01.01.2015: Fehlerhafte Abonnement Kündigung durch den Springer Verlag

Liebe Mitglieder,
leider sind heute viele, vielleicht sogar alle, DBRD-Mitglieder von Springer Medizin per E-Mail angeschrieben worden, dass ihr Abonnement von Ihnen oder dem DBRD gekündigt worden sei. Dies ist natürlich nicht der Fall. Wir bedauern diesen Fehler sehr und werden so schnell wie möglich Kontakt mit dem Springer-Verlag aufnehmen. Wir hoffen, dass das neue Jahr mit positiveren Nachrichten weitergeht und wünschen nochmal allen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.

Euer Vorstand

01.05.2015: DBRD Algorithmen Version 1.3 online

Die neue Version 1.3 der DBRD Algorithmen wurde soeben online gestellt. Es wurden nur kleinere Korrekturen vorgenommen. So ist z.B. beim ACS nun durchgehend die Sauerstofftherapie angepasst.

01.05.2015: Kostenlose Eintrittskarten zur Interschutz 2015

Vom 08.-13. Juni 2015 findet die Interschutz in Hannover statt. Die Internationale Leitmesse für Brand- und Katastrophenschutz, Rettung sowie Sicherheit wird alle fünf Jahre veranstaltet, und es sind über 1.400 Aussteller aus 49 Nationen vertreten. Es werden auf der weltweit wichtigsten Messe für Rettung und Brandschutz über 125.000 Besucher erwartet. Alle interessierten DBRD-Mitglieder haben die Möglichkeit eine Freikarte (Tagesticket) im Wert von über 20 € zu erhalten. Einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit Namen und Adresse schreiben, und die Eintrittskarte wird rechtzeitig per E-Mail zugeschickt. Die Karten sind nicht übertragbar. Weitere Infos zur Interschutz unter www.interschutz.de

Den Flyer zur Interschutz können Sie hier als PDF (481 KB) downloaden.

01.05.2015: Mitglieder werben Mitglieder - Attraktive Prämie Warnweste

Jedes DBRD-Mitglied erhält bei erfolgreicher Werbung eines neuen Mitglieds ab sofort eine attraktive Prämie. Es handelt sich um eine Warnweste bei welcher auf der Rückseite die Qualifikation Notfallsanitäter, Rettungsassistent oder Rettungssanitäter steht und vorne das DBRD-Logo abgedruckt ist. Um die Prämie zu erhalten einfach ein neues Mitglied werben und die Berufsbezeichnung/ Qualifikation hinter dem Namen des Werbers eingeben und schon wird nach Einzug des ersten Jahresbeitrags die Prämie verschickt.

Bild Warnweste

01.12.2014: Emergency Pediatric Care gestartet

Mit Emergency Pediatric Care (EPC) konnte nun das vierte Kurssystem durch den DBRD etabliert werden. Am vergangenen Wochenende fand dazu unter der Beobachtung von Chad McIntyre der Einführungskurs in München statt. Gemeinsam mit Instruktoren aus der Schweiz und Österreich und unter der Leitung des nationalen Koordinators Frank Flake und des medizinischen Direktors Johannes Horter wurde der Kurs erfolgreich bestritten. Die Teilnehmer waren besonders ausgewählt und bestanden aus Pädiatern sowie erfahrenen Instruktoren aus anderen Kursprogrammen. So konnte im Anschluss an den Providerkurs ein Instruktorenkurs abgehalten werden, womit in Deutschland, Österreich und der Schweiz nun 24 neue EPC Instruktoren zur Verfügung stehen.

Nach Übergabe der Lizenz durch Chad McIntyre waren sich alle einig, dass dieses Kurssystem die deutsche Fortbildungslandschaft bereichern und ergänzen wird. Gerade unsere kleinen Patienten werden es uns danken.

Die neue Homepage ist unter www.epc-germany.de zu erreichen. Ebenfalls sind die Kurse für 2015 nun online und können gebucht werden.

EPC Lizenzübergabe

Das Bild zeigt von links: Frank Flake, Chad McIntyre und Johannes Horter bei der Lizenzübergabe

EPC Inaugural Gruppenbild bearbeitet-1

Das Bild zeigt alle Teilnehmer und Instruktoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

01.12.2015: Noch in diesem Jahr Mitglied werden und tolle Prämie sichern!

Der DBRD steht wohl vor seinem erfolgreichsten Jahr in seiner Vereinsgeschichte, auch bei der Mitgliederentwicklung. Da aber noch viele Rettungsdienstmitarbeiter nicht Mitglied im DBRD sind, möchten wir zu unseren ohnehin sehr guten Konditionen auf folgendes Angebot aufmerksam machen:
Jedes Neumitglied, welches in diesem Monat zum 01.01.2016 in den DBRD eintritt, bekommt das Buch „Kindernotfälle im Rettungsdienst“ der Autoren Flake und Scheinichen im Wert von 24,95 € von uns geschenkt. Wer dieses Buch haben will und für 87 € Jahresbeitrag in den Genuss von zahlreichen Vorteilen, wie z. B. Abo der Notfall + Rettungsmedizin, Berufshaftpflicht-, Unfall- und Strafrechtsschutzversicherung, Berufsausweis sowie Ermäßigung auf Fortbildungen, kommen will, braucht nur unter www.dbrd.de das Online-Formular ausfüllen.

Kindernotfalle 4.A

02.05.2015: Rettmobil 2015 - Neumitglieder können gewinnen!

Anlässlich der RETTmobil vom 06.-08.05.2015 in Fulda verlosen wir erneut zwei Plätze für die Kurssysteme AMLS, PHTLS oder EPC im Wert von je 580 €. Alle Anträge von Neumitgliedern, die uns am Stand abgegeben werden oder uns zwischen dem 06.05.2015 0 Uhr und 08.05.2015 23:59 Uhr per Post, Fax, E-Mail oder online erreichen, nehmen an der Verlosung teil. Jedes Neumitglied, welches seinen Antrag direkt bei uns am Stand abgibt, erhält noch ein zusätzliches Geschenk. Der DBRD-Stand befindet sich in Halle F mit der Nr. 1211 neben dem Stand von Elsevier und gegenüber von PAX. Übrigens haben wir für alle Interessierten eine kleine Überraschung. Zudem ist der gesamte DBRD-Vorstand vor Ort und steht Rede und Antwort. Also, Werbung für den DBRD machen und vorbei kommen lohnt sich. Wir freuen uns.

Für weitere Infromationen zur Rettmobil auf das Bild klicken Logo Rettmobil 2015

02.10.2012 - DBRD bei der GMA-Tagung in Aachen vertreten

GMA-Tagung AachenDas Vorstandsmitglied Bernhard Gliwitzky war am 28.09.2012 auf der GMA Jahrestagung (Gesellschaft für medizinische Ausbildung) als Vorsitzender für eine Sitzung eingeladen. Die interprofessionelle Sitzung beschäftigte sich mit verschiedenen Kursformaten.

02.10.2014: DBRD im Ministerium in Rheinland-Pfalz 

Am 02.10. war Vorstandsmitglied Bernhard Gliwitzky zur dritten Sitzung zur Umsetzung des Notfallsanitäter Gesetzes in das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie (MSAG) nach Mainz eingeladen. Über 25 Beteiligte aus Ministerien, ÄLRD, Rettungsschulen und Gewerkschaften diskutierten über den weiteren Weg zur Umsetzung des NotSanG in Rheinland-Pfalz. Die Erstellung des Rahmenlehrplans wurde nun nach einer Ausschreibung an die Fachhochschule Köln unter der Wissenschaftlichen Leitung von Prof. Lechleuthner vergeben. Dieser berichtete in seinem Vortrag auch über die Entstehung des Pyramidenprozesses, an welchem der DBRD von Beginn an beteiligt war. Dieser soll auch in Rheinland-Pfalz Grundlage der Ausbildung und Prüfung der zukünftigen Notfallsanitäter werden. Der Rahmenlehrplan wird bis März 2015 durch die FH Köln erarbeitet. Im Anschluss werden die Prüfungsunterlagen basierend auf dem Rahmenlehrplan erarbeitet, so dass mit den ersten Ergänzungsprüfungen frühestens im letzten Quartal 2015 gerechnet werden kann. Der DBRD ist über die teilweise sehr langsame Umsetzung des NotSanG in den Ländern erschrocken.
Wir möchten auch an dieser Stelle noch mal an alle Länder appellieren, den Umsetzungsprozess mit hoher Priorität voranzutreiben, damit auch weiterhin gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Übergangsregelung von sieben Jahren ist einzuhalten. Jede weitere Verzögerung der Gesetzumsetzung in den Ländern wird zu einem erheblichen Fachkräftemangel führen. Der DBRD wird sich auch weiterhin in den Ländern für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des NotSanG einsetzen.

02.11.2012 - DBRD bei der Sichtungskonsensus-Konferenz 2012

Sichtungskonsensus-KonferenzAm 29.10.2012 tagte nach 2002 zum zweiten Mal die Sichtungs-Konsensus-Konferenz 2012 der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern in Berlin. Der 1. Vorsitzende des Deutsche Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) Marco K. König war mit anderen Vertretern bei der Sichtungs-Konsensus-Konferenz als Experte geladen.

02.11.2012 - DBRD beim Forum der Reserveoffiziere im Sanitätsdienst

Foto Vortrag Marco K. KönigIm Rahmen des vom 23.-26.10.2012 stattfindenden Forums der Reserveoffiziere in der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München hielt der 1. Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) Marco K. König einen Vortrag zur Traumaversorgung im Rettungsdienst.

04.03.2015: Mitgliederversammlung 2015 anlässlich des DINK

Am 04.03.2015 fand anlässlich des DINK 2015 die Mitgliederversammlung in Koblenz statt. Über 50 Mitglieder nahmen teil und wurden nach der Begrüßung in einer Grundsatzrede des 1. Vorsitzenden Marco K. König über die aktuellen sowie zukünftigen Probleme und Herausforderungen informiert. Ein besonderer Moment war die Verabschiedung des Gründungs- und Vorstandsmitglieds Bernhard Gliwitzky sowie die Vorstellung des nun neuen kommissarischen 3. Vorsitzenden Thomas Semmel. Nach einem Bericht des Schatzmeisters Frank Flake sowie der Kassenprüfer Achim Thamm und Sven Jarmuth wurde der Vorstand durch die Mitglieder entlastet. Anschließend folgte der Bericht des DBRD-Akademie Geschäftsführers Bernhard Gliwitzky.

MV 2015 01

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04.12.2015: Weiteres Highlight für Neumitglieder!

Während des derzeit stattfindenden DIVI-Kongresses in Leipzig konnten wir mit unserem Partner „Springer Medizin“ einen weiteren Vorteil für unsere Neumitglieder verhandeln. Alle Neumitglieder die zum 01.01.2016 in den DBRD eintreten, erhalten zusätzlich zum Buch „Kindernotfälle im Rettungsdienst“ die autorisierte deutsche Übersetzung der ERC Leitlinien 2015 „Kardiopulmonale Reanimation“, die soeben im Heft 8 unseres Verbandsorgans „Notfall + Rettungsmedizin“ veröffentlicht wurde. Auch alle Mitglieder, die zum 01.12.2015 eingetreten sind, wird das über 400 Seiten umfassende Heft im Wert von über 40 € innerhalb der nächsten Wochen nachgesendet.

NORE Cover Leitlinien 2015

05.03.2015: DBRD Muster-Algorithmen zum Pyramidenprozess veröffentlicht

Einen Tag nach der Mitgliederversammlung veröffentlicht der DBRD eine streng an den Pyramidenprozess orientierte Sammlung von Muster-Algorithmen für Notfallsanitäter. Damit ist neben dem vom Bundesverband der Ärztlichen Leiter initiierten Nachfolgeprozess ReKoRd (Regelmäßige Konferenz für den Rettungsdienst) nun auch eine entsprechende Algorithmensammlung veröffentlicht.

Der DBRD freut sich über eine möglichst bundesweite Umsetzung.

Die Muster-Algorithmen können Sie hier als PDF (2700 KB) downloaden.

05.12.2012 - DBRD trauert um Professor Ahnefeld

Foto von Professor Dr. med. Dr. h.c. Friedrich Wilhelm AhnefeldAm vergangenen Donnerstag verstarb im Alter von 88 Jahren Professor Dr. med. Dr. h.c. Friedrich Wilhelm Ahnefeld. 
Ahnefeld gilt als der Begründer der Rettungskette und hat die bundesdeutsche Notfallmedizin entscheidend mit geprägt. Ahnefeld arbeitete nach seiner Ausbildung zum Anästhesisten an der Universität Mainz zunächst als leitender Arzt der Anästhesieabteilung am Bundeswehrkrankenhaus in Ulm, bevor er Ordinarius für Anästhesiologie an der Universität Ulm wurde.

07.06.2015: BMBF Projekt A.L.I.N.A. - Umfrage Medienkompetenz

Als assoziierter Partner unterstützt der DBRD das BMBF Projekt „Intelligente Assistenzsysteme und personalisierte Lernumgebungen zur Wissens – und Handlungsunterstützung in der Interdisziplinären Notaufnahme“ (A.L.I.N.A.). Es verfolgt das Ziel, für Pflegekräfte in den Notaufnahmen und Rettungsdienstpersonal Assistenzsysteme mit mobilen Endgeräten in der klinischen und präklinischen Phase der Notfallversorgung via Internet zur Verfügung zu stellen.

Um diese Assistenzdienste an den Bedürfnissen besser orientieren zu können, werden Informationen über die Medienkompetenz dieser beiden Berufsgruppen benötigt und mit Hilfe einer anonymen Umfrage erfasst. Der Fragebogen ist unter folgendem Link hinterlegt:
 
https://www.evasys.med.uni-goettingen.de/evasys/online.php?p=aaaaa
 
Wir möchten nun alle Bitten sich die Zeit zu nehmen und den Fragebogen zu beantworten.

07.10.2015: Mach mit - Studie zur Arbeitszufriedenheit im Rettungsdienst

In einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes  (EMSiG - Preclinical Emergency Medical Services in Germany), welches sich mit der rettungsdienstlichen Versorgung in Deutschland beschäftigt, sollen Daten zur Arbeitszufriedenheit, Arbeitsbelastung und Sicherheitskultur erhoben werden. Wir möchten alle Kollegen aufrufen sich daran zu beteiligen.

immer mehr Einsätze, immer größere Verantwortungsbereiche sowie stetig steigende Anforderungen an die einzelnen Mitarbeiter. Ist das alles überhaupt noch zu schaffen und sind Sie noch zufrieden?
Beteiligen Sie sich an einer Umfrage der Technischen Universität Berlin:
 
Die Umfrage erreichen Sie über folgendem Link:
https://www.soscisurvey.de/Mitarbeiter-im-RD/
 
Weitere Informationen zur Studie bekommen Sie unter:
http://www.mig.tu-berlin.de/berlinhecor/main0/nachwuchsgruppe_und_projekte/emsig1/

08.03.2012 - Rückblick: DINK2013

Foto der MitgliederversammlungVom 28. Februar bis zum 02. März 2013 fand in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden wieder der Deutsche Interdisziplinäre Notfallmedizin Kongress (DINK) statt. Der DBRD war auch in diesem Jahr als Wissenschaftlicher Träger des Kongresses mit einem eigenen Lunchsymposium sowie einem Informationsstand vertreten.

08.05.2015: Rettmobil mit Erfolg beendet

Es ist geschafft! Drei Tage lang haben wir am DBRD- Stand und bei vielen anderen Ausstellern interessante und erfolgreiche Gespräche geführt. Fast 24.000 Besucher haben Europas größte Rettungsdienstmesse besucht, und wir waren ständig beschäftigt. Sehr erfreulich ist, dass wir während der RETTmobil 49 Neumitglieder begrüßen konnten. Anfang Juni ziehen wir die zwei Gewinner für einen AMLS- oder PHTLS-Kurs. Wer noch Mitglied werden will und die Chance auf einen Kurs im Wert von 580 € nutzen möchte, kann unter www.dbrd.de bis heute 23:59 Uhr einen Online-Antrag abschicken. Ganz herzlich bedanken möchten wir uns bei unseren direkten Standnachbarn Elsevier und PAX sowie bei allen anderen Förderern wie z. B. Ambu, CTS Medizintechnik, Prometheus, Rescue Trade, Teleflex und ZOLL. Wir sehen uns sicher auf der RETTmobil 2016 wieder. Sie findet statt vom 11.-13.05.2016, wie immer in Fulda.

RETTmobil

08.06.2015: Gewinner der RETTmobil gezogen

Während der RETTmobil nahmen alle DBRD-Neumitglieder an einer Verlosung von zwei Kursplätzen für die zertifizierten Kursysteme AMLS und PHTLS teil. Und das sind die zwei Gewinner:
 
Anne K. aus 55765 Birkenfeld und Marcel P. aus 74423 Obersontheim
 
Die Gewinner werden von uns schriftlich benachrichtigt.

Herzlichen Glückwunsch und viel Freude bei der Teilnahme am AMLS-/PHTLS-Kurs!

09.05.2014: DBRD beim DAC

Am 09.05.2014 war Vorstandsmitglied Bernhard Gliwitzky zu einem Vortrag auf den Deutschen Anästhesie Congress (DAC) der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin nach Leipzig geladen.

Bernhard Gliwitzky beim DACDas Thema der Sitzung unter Leitung von Prof. Fischer aus Göppingen und PD. Dr. Kill aus Marburg lautete: „Notfallsanitäter und Notarzt: Beide werden gebraucht". In seinem Vortrag stellte Gliwitzky noch mal heraus, dass mit der Implementierung des neuen Berufes sich die Qualität der Versorgung durch das Rettungsfachpersonal weiter verbessern wird. Die Ergebnisse, die im sogenannten Pyramidenprozess unter Leitung des Bundesverbandes der ÄLRD und der Mitarbeit des DBRD erzielt wurden, bieten eine sehr gute Grundlage von Norden bis Süden die Notfallsanitäter gleich gut auszubilden und unterschiedliche regionale Besonderheiten mit zum Teil erheblichen Qualitätsunterschieden der Vergangenheit angehören zu lassen. Zudem betonte er die Chance von möglichst einheitlichen SOP für eine einheitliche Versorgungsqualität. Dr. Lott von der Uniklinik Mainz stellte in seinem Vortrag heraus, zu welchen Einsätzen auch in der Zukunft zwingend ein Notarzt erforderlich sein wird und dass dieser ebenfalls für seine künftigen Aufgaben besser qualifiziert werden müsse. Dr. Günther, ÄLRD aus Braunschweig, zeigte in seinem Vortrag wie wichtig die engagierte Arbeit von Ärztlichen Leitern ist und belegte dies an einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess innerhalb der Reanimationsversorgung in der Stadt Braunschweig.

In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Prof. Dr. Fischer und PD. Dr. Clemens Kill konnten die Zuhörer der Sitzung Fragen formulieren. Am Ende der Sitzung war klar: Es braucht für eine gute Versorgung von Notfallpatienten beide Berufsgruppen. Die Anforderungen an Notfallsanitäter werden steigen und Notärzte müssen zukünftig noch besser qualifiziert werden, um bei kritisch kranken Patienten ein Add On zum Notfallsanitäter zu bleiben. Teamtrainings und spezifische Kurse (Simulation) werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Insgesamt zeigt sich, dass die Diskussionen um erweitere Behandlungen durch Notfallsanitäter stetig weiter versachlicht werden und die Vorbehalte auch in der Ärzteschaft zunehmend schwinden. Der DBRD wirbt seit seiner Gründung für einen solchen gemeinsamen Weg und wird diesen auch in der bewährten Form weiter begleiten.

 

09.06.2012 - Strategietreffen von Vorstand und Beirat

Foto mit Mitgliedern des DBRD-Vorstandes und BeiratesAm 07. und 08.06.2012 trafen sich Vorstand und Beirat des DBRD in Großkalbach (Rheinland-Pfalz) zu ihrer turnusgemäßen Tagung. Nach den Berichten aus Vorstand, Beirat und Sekretariat, wurde u. a. der Referentenentwurf des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) diskutiert. Vorstand und Beirat des DBRD unterstützen weiterhin den Entwurf und werden nur wenige Anmerkungen in ihre Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit aufnehmen.

10 goldene Regeln für die Arbeit im Rettungsdienst

10goldene regeln preImmer wieder stehen die Mitarbeiter des Rettungsdienstes vor der Frage, was erwarten wir von uns selbst oder den Kolleginnen und Kollegen sowie was erwarten andere von uns. Daher geben wir nun die sogenannten „10 goldenen Regeln für die Arbeit im Rettungsdienst“ heraus, an denen wir uns einerseits orientieren sollten und andererseits alle Verantwortlichen auffordern, hierfür notwendige Bedingungen zu schaffen. Die „10 goldenen Regeln“ wurden vom Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat des DBRD unter Mitwirkung von Dr. med. Christian Hermanns erstellt.

Wir werden die Poster kostenlos in DIN A2 und DIN A3 auf der RETTmobil an unserem Stand E 1102 verteilen. Zusätzlich können Poster im gewünschten Format von Rettungswachen und Notfallsanitäterschulen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ebenfalls kostenlos angefordert werden. Der Versand erfolgt ab dem 01.06.2018.

Selbstverständlich steht das Poster pdfhier auch zum Download zur Verfügung (1.88 MB).

 Aktualisiert am 28.08.2024

10.01-11.01.2014: Bad Boller Reanimationsgespräche: 10 Thesen für 10.000 Leben

 

Vom 10.01-11.01.2014 fanden in Bad Boll (Baden-Württemberg) die ersten Reanimationsgespräche statt. Die Veranstaltung wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), den Berufsverband der Anästhesisten (BDA), den German Resuscitation Council (GRC) und das Deutsche Reanimationsregister organisiert und veranstaltet.

Bad Boller Reanimationsgespräche50 Experten aus der Bundesrepublik Deutschland nahmen daran teil. Ziel der Veranstaltung war es, 10 Thesen zu entwickeln, die dazu beitragen 10 000 Menschen nach Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten.

In Deutschland verlaufen ca. 70 000 Reanimationen jährlich erfolglos. Das sind ca. 190 Reanimationen pro Tag. Eine nicht zu akzeptierende Anzahl, wie alle Teilnehmer der Veranstaltung gemeinsam feststellten. Einen Herz-Kreislauf-Stillstand überleben in Deutschland nur ca. 5000-6000 Menschen/Jahr. Nur 15% aller Reanimationen werden durch Laien begonnen. Um diese Zahlen zu verbessern sind erhebliche Anstrengungen notwendig.
Für den DBRD nahm Bernhard Gliwitzky (Mitglied des Vorstands) an der Veranstaltung teil und referierte zum Thema „Reanimation aus Sicht des Rettungsfachpersonals“. Er forderte in seinen Ausführungen unter anderem eine Verbesserung und einen Ausbau des Teamtrainings bei allen an der Notfallversorgung Beteiligten, sowie eine verpflichtende Dokumentation aller Reanimationen im Deutschen Reanimationsregister.

In den anschließenden Round Table Diskussionen konnten sehr viele wegweisende Gedanken ausgetauscht werden. Die 10 Thesen konnten am Ende der Veranstaltung gemeinsam verabschiedet werden(siehe PDF). Den Veranstaltern sei an dieser Stelle noch mal ausdrücklich für die extrem professionelle Organisation dieser Veranstaltung gedankt. Der Geist von Bad Boll muss jetzt weiter getragen werden, damit die Überlebensrate von Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand deutlich verbessert werden kann. Der DBRD wird dies mit voller Kraft unterstützen.

Quelle: www.reanimationsregister.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.reanimationsregister.de  oder www.grc-org.de

Die 10 Thesen zur Reanimation können Sie hier als PDF downloaden.

 

10.03.2014: Stellungnahme zur staatlichen Prüfung und staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter

Der DBRD nimmt mit großer Sorge wahr, dass in einigen Bundesländer die staatlichen Prüfungen und staatlichen Ergänzungsprüfungen nicht nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für Notfallsanitäter durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen. Daher wendet sich der Vorstand, Beirat und Ärztliche Beirat des DBRD mit einer Stellungnahme an die zuständigen Behörden.

Die Stellungnahme zur staatlichen Prüfung und staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter können Sie hier als PDF (52 kb) herunterladen.

10.03.2015: Umfrage zum Einsatz von Datenbrillen bei Großschadenslagen und Massenanfall von Verletzten

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als assoziierter Partner unterstützt der DBRD das Projekt AUDIME (Audiovisuelle Medizinische Informationstechnik bei komplexen Einsatzlagen). Dieses Projekt  untersucht den Einsatz neuer technischer Unterstützungssysteme, insbesondere Datenbrillen, im MANV oder der Großschadenslage. Um den Bedarf an neuen Techniken zu analysieren, sind wir auf Eure Mithilfe als mögliche Anwender angewiesen. Bitte nehmt Euch die Zeit, einen anonymen online Fragebogen auszufüllen.

Der Link dazu ist: http://t1p.de/audime

Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt zwischen 5 und 10 Minuten in Anspruch und kann auch mit den Browsern in Smartphones und Tablets einfach durchgeführt werden.

 

10.04.2015: DBRD Vortrag auf den 1. Tiroler RD Tagen

Am 10.04.2015 war der 2. Vorsitzende Frank Flake auf den 1. Tiroler RD Tagen in Innsbruck geladen. Hier informierte er die interessierten Teilnehmer über die Notfallsanitäterausbildung in Deutschland. Auch in Österreich finden derzeit große Diskussionen zum Umbruch der dortigen Rettungsdienstausbildung statt. Die Ausbildung in Österreich umfasst 480 Stunden wobei sie auf die 260 Stunden dauernde Ausbildung zum Rettungssanitäter aufbaut. Damit stehen 720 Stunden im Vergleich zur 4800 Stunden dauernden Ausbildung in Deutschland. Trotz der gleichen Bezeichnung "Notfallsanitäter" sind die Ausbildungen und auch die Kompetenzen somit nicht miteinander zu vergleichen.

Bleibt den Kollegen in Österreich zu wünschen das sie mit ihren Bestrebungen Erfolg haben werden, denn auch in Deutschland war dieser Weg steinig und lang.

Tiroler RD Tage

10.06.2014: Stellungnahme zu Studiengängen im Rettungsdienst

Derzeit wird eine Vielzahl von verschiedenen Studiengängen speziell für Rettungsfachpersonal angeboten. Die Bandbreite reicht dabei vom technisch ausgerichteten Vollzeitstudium bis zum medizinisch ausgerichteten berufsbegleitenden Studium. Eine qualitative inhaltliche Bewertung bzw. eine solche nach der Sinnhaftigkeit findet aber derzeit nicht statt. Aus Sicht des DBRD braucht es eine weitere Professionalisierung in allen Bereichen des Rettungsdienstes. Allerdings sollte dem Wildwuchs von Studiengängen Einhalt geboten werden und eine geeignete Qualitätsüberprüfung stattfinden.

Die Stellungnahme zu Studiengängen im Rettungsdienst können Sie hier als PDF (62 KB) herunterladen.

10.06.2015: DBRD auf Podiumsdiskussion während der Interschutz

Frank Flake nahm auf dem Messestand der Johanniter-Unfall-Hilfe an einer Podiumsdiskussion zu Chancen und Perspektiven des NotSanG teil. Experten aus dem Sozial- und Rettungswesen tauschten sich darüber aus.

Vor allem die unterschiedliche Umsetzungseschwindigkeit in den einzelnen Bundesländern wurde kritisiert. Hessen und Niedersachsen gehen mit gutem Beispiel voran, während Nordrhein-Westfalen, Bayern und einige andere das Schlusslicht bilden.

Durch die schleppende Umsetzung verschärft, ist hier in den kommenden Jahren neben vielen Problemen auch mit einem massiven Fachkräftemangel zu rechnen.

Ebenfalls kritisch gesehen wurde von allen die derzeit in aller Munde befindliche Telemedizin. Sie stellt kein Allheilmittel dar und kann einen Notfallsanitäter nicht ersetzen. Der Beweis einer Kostenersparnis steht derzeit noch aus.

Interschutz Podiumsdiskussion

10.07.2013: Stellungnahme zur APrV NotSan

Vorstand und Beirat trafen sich am 08.07.2013 zu einer ausserordentlichen Sitzung in Hamburg. Thema war die Stellungnahme zur APrV NotSan. Diese liegt nun gemeinsam mit einem Positionspapier vor und ist an das Bundesministerium für Gesundheit versendet worden. Bereits terminiert ist die Anhörung zur APrV im BMG am 16.07.2013. Dort werden Marco K. König (Vorstand) und Hans-Martin Grusnick (Ärztlicher Beirat) den DBRD vertreten.


Die Stellungnahme zur APrV können Sie hier als PDF (236 kb) herunterladen.

Das Positionspapier zur Stellungnahme können Sie hier als PDF (250 kb) herunterladen.

11.12.2011 - Sitzung zum Rettungsassistentengesetz

Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Jens Ackermann (FDP-Fraktion) und Lothar Riebsamen (CDU/CSU-Fraktion) trafen sich die Mitglieder der Unterarbeitsgruppe Finanzen, zu der auch der DBRD gehört, zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) am 01.12.2011 in Berlin.

12.03.2013 - 15. Hannoversches Notfallsymposium/Forum Notfallsanitäter

Symbolfoto MalteserAm 16. März findet von 09:00 bis 17:30 Uhr das 15. Hannoversche Notfallsymposium statt. Zeitgleich findet von 11:00 bis 17:30 Uhr das Forum Notfallsanitäter statt, das sich mit der anstehenden Novellierung des Rettungsassistentengesetztes befasst. Hier werden der Sachstand und die "Knackpunkte" des Notfallsanitätergesetzes beleuchtet und Fragen zur Umsetzung sowie Finanzierung der Berufsausbildung genauso diskutiert, wie die zukünftigen Kompetenzen der Notfallsanitäter.

12.03.2014: DBRD gegen Kindesmisshandlung

Der Vorstand, Beirat und Ärztliche Beirat des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienstes e.V. (DBRD) beschlossen auf ihrer letzten Arbeitstagung am 07.02.2014 sich aktiv gegen Kindesmisshandlung einzusetzen.

12.09.2014: DKOU wieder mit dem DBRD

Am 30.10.2014 findet auf dem jährlich stattfindenden Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) eine Sitzung zur "Traumaversorgung der Zukunft" statt. Ausrichter und Partner dieser Session ist der DBRD. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.dkou.org.

12.09.2014: Erstes Treffen der AG Notfall des Aktionsbündnis Patientensicherheit in Berlin

Am 10.09 fand in Berlin das 1. Treffen der Lenkungsgruppe AG Notfall des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) statt. Die Einladung erfolgte durch den 2. Vorsitzenden des APS, Herrn Prof. Siebert. Der DBRD ist bereits seit drei Jahren Mitglied im APS. Das APS besteht seit 2005 und setzt sich durch verschiedenen Arbeitsgruppen für eine Erhöhung der Patientensicherheit ein. Mitglieder des APS sind diverse Institutionen wie z.B. Kliniken, Krankenkassen, Fachgesellschaften, Berufsverbände, Haftpflichtversicherer und Einzelmitglieder. Die Organisation wird durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Bernhard Gliwitzky aus dem DBRD Vorstand ist Mitglied der Lenkungsgruppe der neuen AG Notfall.

Weitere Information zum Aktionsbündnis finden Sie auch unter www.aps-ev.de.

13.01.2015: DBRD hat Krankenkassen und Gewerkschaften zu einem "Runden Tisch" eingeladen

Entgelt – und Tarifverhandlungen gehören nicht zu den originären Aufgaben eines Berufsverbandes. Dennoch wollen wir unsere Mitglieder auch auf diesem Gebiet unterstützen. Eine klare Aussage zur tariflichen Eingruppierung der Notfallsanitäter ist  überfällig und kann dazu beitragen, dem sich  zunehmend entwickelnden Fachkräftemangel im Rettungsdienst entgegen zu wirken. Wir brauchen in der Zukunft adäquat ausgebildete und gut bezahlte Fachkräfte für die anspruchsvolle Tätigkeit im Rettungsdienst. Daher haben wir uns entschlossen die Vertreter der Krankenkassen sowie der Gewerkschaften ver.di und komba zu einem „Runden Tisch“ am 10.03.2015 in Hamburg einzuladen und als Moderatoren sowie Fachberater zur Verfügung zu stehen.

13.02.2015: DBRD bei den zweiten Reanimationsgesprächen in Bad Boll

Vom 12.-13.02.2015 fanden in Bad Boll bereits in der zweiten Auflage die Bad Boller Reanimationsgespräche statt. Veranstaltet wurden die Gespräche erneut durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, den Berufsverband der Anästhesisten und das German Resuscitation Council. Bereits im letzten Jahr wurden in Bad Boll 10 Thesen für 10 000 Leben entwickelt. Dieses Jahr stand auf der Agenda, wie die 10 Thesen umgesetzt werden können. Es gab kurze Impulsreferate gefolgt von Treffen der Arbeitsgruppen, in denen Strategien für die Umsetzung der 10 Thesen erarbeitet wurden. Dabei ging es vor allem um die großen Themen Laienreanimation, spezialisierte Krankenhaus Behandlung und Ausbildung der Profis. Am Ende wurden die Ergebnisse zusammengefasst. Diese sollen in den kommenden Monaten erneut veröffentlicht werden. Insgesamt nahmen 50 Experten aus verschiedenen Bereichen statt. Die Bad Boller Reanimationsgespräche wurden erneut exzellent organisiert. Dem gesamten Orga Team ist hierfür zu danken.

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13.05.2014: Rettungsdienst gegen Kindesmisshandlung

 

Laut polizeilicher Kriminalstatistik versterben in Deutschland jede Woche drei Kinder infolge von Misshandlung und 70 Kinder bedürfen nach Misshandlung medizinischer Hilfe. Hierbei handelt es sich lediglich um die polizeilich bekannt gewordenen Fälle. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass das Dunkelfeld der Kindesmisshandlung um einiges größer ist und zwischen 200.000 und 1.440.000 Kinder jedes Jahr in Deutschland von Gewalt betroffen sind. Als Kindesmisshandlung im weiteren Sinne werden alle Erscheinungsformen von Gewalt gegen Kinder bezeichnet, wie körperliche Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung (z.B. Überforderung, seelische Grausamkeit) und sexueller Missbrauch. Im medizinischen Alltag begegnen dem Rettungsfachpersonal und den Notärzten am häufigsten die körperlichen Misshandlungen und die Vernachlässigungen. Daher  muss der Rettungsdienst alles Erdenkliche tun, um diese Straftaten zu erkennen und zu melden.

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) und das Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden das Rettungsfachpersonal und die Notärzte ab sofort unterstützen. Beginnen werden wir mit einem Informationsfolder der auf der morgen beginnenden RETTmobil 2014, der europäischen Leitmesse für Rettung und Mobilität, in Fulda vorgestellt wird. Zukünftig wird es weitere Beiträge in Fachzeitschriften und auf Kongressen geben, die alle am Rettungsdienst Beteiligten über die Rechtsgrundlagen sowie den Unterschied zwischen Unfällen und Misshandlungen informiert.  

Der DBRD unterstützt das Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin im Kampf gegen Kindesmisshandlung und fordert die Kreise, kreisfreien Städte sowie die Politik auf, weitere wichtige und absolut notwendige Schritte einzuleiten. So sind u. a. betroffene Kinder unverzüglich von ihren Misshandlern zu trennen sowie Kinderschutzambulanzen  und die ärztliche Reaktionspflicht im Sinne der Opfer einzurichten.

Den DBRD Flyer zur "Gewalt gegen Kinder" können Sie hier als PDF (509 kb) downloaden.

 

13.09.2013: EPC (Emergency Pediatric Care) coming soon

Vom 08.-09.09.2013 besuchten Vertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einen EPC Kurs während der EMS Expo Konferenz in Las Vegas. Aus Deutschland nahmen Johannes Horter und Frank Flake am Kurs teil.

14.02.2014: Umfrage zum Umgang mit sterbenden und Palliativpatienten

Die Universität Regensburg hat eine Umfrage zu "Entscheidungen am Ende des Lebens erstellt" welche wir gerne unterstützen. Ziel ist es herauszufinden ob Konfession und Glaube des Rettungsfachpersonals Einfluss auf die Entscheidungsfindung mit sterbenden bzw. Palliativpatienten haben. Ferner wird untersucht wie das rechtliche Verständnis des Rettungsfachpersonals im Umgang mit Patientenverfügungen ist. Erstellt wurde die Untersuchung durch Alexander Leibold und PD Dr. med. Christoph Wiese. Zur Beantwortung werden ca. 15-20 Min. benötigt. Als kleines Dankeschön gibt es drei Amazon Gutscheine zu gewinnen.

Hier ist der Link zur Umfrage: Entscheidungen am Ende des Lebens

14.09.2014: HAI 2014 - Nur noch wenige Tage

Vom 18-20.09.2014 findet zum 16. Mal der Hauptstadtkongress Anästhesiologie und Intensivmedizin (HAI) in Berlin statt. Wie bereits im letzten Jahr, so wird der DBRD auch 2014 wieder mit einem eigenen Rettungsdienstforum und einem Stand vertreten sein. Das Rettungsdienstforum bietet wieder viele spannende Vorträge zu aktuellen Themen. Spätentschlossene können sich noch unter der Adresse www.hai2014.de anmelden oder einfach direkt zum Kongress kommen.

14.11.2014: DBRD Vortrag auf der MEDICA

Am 14.11.2014 hielt der DBRD Vorsitzende Marco K. König eine Vortrag auf dem HEALTH IT Forum der MEDICA in Düsseldorf. In Halle 15, der weltweit größten Medizin-Messe war der DBRD zum Thema „Telemedizin in Notlagen“ eingeladen. Unter dem Titel „Telemedizin: Ein Vorteil für Notfallsanitäter in der Praxis?“ referierte König über den Vorteil und die Notwendigkeit einen Telenotarzt im Rettungsdienst einzuführen. Nicht nur das notarztfreie Intervall wird signifikant verkürzt, sondern auch Einsparungen und Supervisionen können durch die Implementierung erreicht werden. Im Anschluss fand unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Rossaint aus Aachen eine Diskussion mit allen Referenten statt. Einen Video-Mitschnitt wird es in Kürze unter http://www.medica-health-it-forum.de/ geben.

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14.11.2014: Emergency Pediatric Care (EPC) ist Online

Die Homepage für das vierte und lang erwartete Kurssystem der DBRD Akademie GmbH ist fertig gestellt und seit heute unter www.epc-germany.de zu erreichen.

Der Einführungskurs für den neuen Kurs zur präklinischen Versorgung von Kindern findet Ende diesen Monats in München statt. Direkt im Anschluss (erste Dezemberwoche) werden die ersten Kurstermine für 2015 ebenfalls auf der Homepage buchbar sein.

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15 Jahre DBRD

15JahreDBRD
Heute vor 15 Jahren, am 21. November 2006, wurde der DBRD in Hamburg gegründet.

15.02.2014: Katalog für invasive und heilkundliche Maßnahmen durch Notfallsanitäter veröffentlicht

Seit heute, 15.02.2014 ist die erste Auflage des Maßnahmenkatalogs für Notfallsanitäter veröffentlicht. Hier werden invasive und heilkundliche Maßnahmen empfohlen, die im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung erlernt werden sollen. Der Bundesverband der ÄLRD hat im Sommer 2013 zusammen mit dem DBRD den sogenannten Pyramidenprozess gestartet. Dieser wurde sukzessive mit allen am Rettungsdienst beteiligten Organisationen und Verbänden erörtert. Dieser Katalog wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und angepasst.

Im April wird der Bundesverband der ÄLRD gemeinsam mit dem DBRD und den medizinischen Fachgesellschaften SOP’s erarbeiten, die sich an die nationalen und internationalen Leitlinien und deren praktischen Umsetzung richten. Der DBRD vertritt die Auffassung, dass wir mit diesen zwei Prozessen entscheidende Weichen stellen für eine einheitliche Versorgung von Notfallpatienten durch Notfallsanitäter in Deutschland.

Das Anschreiben zur Veröffentlichung des Pyramidenprozesses können Sie hier als PDF (246 kb) herunterladen.

Die Anlage 1 "Bericht und Bewertung der Sitzungen" können Sie hier als PDF (383 kb) herunterladen.

Die Anlage 3 "Maßnahmenkatalog" können Sie hier als PDF (310 kb) herunterladen.

Die Anlage 4 "Medikamentenkatalog" können Sie hier als PDF (171 kb) herunterladen.

Die Anlage 5 "Besondere Hinweise der ÄLRD" können Sie hier als PDF (180 kb) herunterladen.

15.02.2015: Bernhard Gliwitzky verlässt DBRD Vorstand

Nach acht Jahren Vorstandstätigkeit verlässt Bernhard Gliwitzky (Gründungsmitglied und Mitinitiator des DBRD) auf eigenen Wunsch zum 15.02.2015 den DBRD-Vorstand. Die Aufgaben in den verschiedenen Arbeitsbereichen haben in den letzten Jahren in erheblichem Umfang zugenommen. Darunter fällt besonders die Arbeit als Geschäftsführer der DBRD Akademie GmbH, die Gliwitzky seit 2011 mit aufgebaut hat und auch weiterhin leiten wird. Vor acht Jahren war noch nicht abzusehen, welcher Aufwand mit der Leitung eines solchen Verbandes verbunden ist.
2007 führte Gliwitzky federführend das Kursformat PHTLS in Deutschland ein, welches mittlerweile zum Versorgungsstandard in der präklinischen Traumaversorgung geworden ist. Neben seiner Haupttätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter von MegaMed und der Geschäftsführertätigkeit in der DBRD Akademie GmbH, haben die verschiedenen Aufgaben in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. „Nun ist es an der Zeit, den Staffelstab im DBRD an einen anderen weiterzugeben“, so Gliwitzky. „Ich bin froh und stolz darüber, als Teil eines tollen Teams in den letzten Jahren an vielen wichtigen Projekten mitgearbeitet zu haben“, so Gliwitzky. Am Anfang haben viele über den DBRD gelächelt. Heute ist er als die berufsständische Vertretung des Rettungsfachpersonals nicht mehr wegzudenken. Es ist schwierig, eine Bewertung der schönsten Momente in acht Jahren DBRD abzugeben, aber das persönliche Highlight für Gliwitzky war die Verabschiedung des Notfallsanitätergesetzes, welches in dieser Form ohne die Arbeit des DBRD sicher so nicht gekommen wäre. Gliwitzky wird auch weiterhin als Mitglied und natürlich auch als Geschäftsführer der DBRD Akademie GmbH dem DBRD eng verbunden bleiben. Anlässlich der Mitgliederversammlung am 04.03.2015 in Koblenz wird Bernhard Gliwitzky offiziell aus dem Vorstand verabschiedet.

DBRD Vorstand

15.05.2013: Der DBRD geht mit einer neuen Website online

Am 15.05.2013 war es soweit: Unsere neue Website startet pünktlich zur diesjährigen RettMobil. Unser Internet-Auftritt wurde komplett überarbeitet - grafisch und technisch.

So bieten wir dem Benutzer jetzt noch mehr Informationen, die Navigation auf der Seite wurde vereinfacht und der Auftritt wurde um viele nützliche Funktionen wie eine Online-Anmeldung oder einen Veranstaltungs-Kalender ergänzt. Somit haben unsere Mitglieder nun einen weiteren großen Mehrwert. Wir wünschen viel Spaß beim surfen auf unserer neuen Seite.

15.06.2012 - DBRD zu Gesprächen in Berlin

FotoAnlässlich des Referentenentwurfs über den Beruf der Notfallsanitäter traf sich am 14.06.2012 der 1. Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD), Marco K. König, zu Gesprächen mit den SPD-Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Marlies Volkmer und Frau Mechthild Rawert.

16.01.2014: Stellungnahme zur Sendung Report Mainz Lebensrettung als Lotteriespiel vom 14.01.2014

Report Mainz strahlte am 14.01.2014 eine Sendung mit dem Thema "Lebensrettung als Lotteriespiel" aus. Zu Wort kamen Vertreter aus dem deutschen Rettungswesen. Unter anderem äußerte sich der 1. Vorsitzende der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands Dr. med. Michael Burgkhardt aus Leipzig. Der DBRD entgegnet diesen Äußerungen mit einer Stellungnahme.

Die Stellungnahme zur Sendung "Lebensrettung als Lotteriespiel" können Sie hier als PDF (238 kb) herunterladen.

16.03.2015: Strafverfahren gegen Rettungsassistent eingestellt

Zweieinhalb Jahre nach einer anonymen Anzeige ist heute das Strafverfahren gegen den Notfallsanitäter und Berufssoldaten Stefan M. vom Amtsgericht Norderstedt (Schleswig-Holstein) eingestellt worden. Die Anklage lautete: „Misshandlung mittels eines gefährlichen Werkzeugs in zwei Fällen.“
 
Hintergrund:
 
Im August 2012 ging eine anonyme Anzeige bei der Polizei ein, in der der damalige Rettungsassistent Stefan M. von einer/einem Kollegin/Kollegen beschuldigt wird im Dienst mehrfach vorsätzliche Körperverletzungen begangen zu haben. Der Beschuldigte arbeitete als Aushilfe bei einem Rettungsdienst in Norderstedt und war hauptberuflich als Berufssoldat im Rettungszentrum des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg tätig. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurden Dienst- und Privaträume des Beschuldigten und die Räumlichkeiten des Rettungsdienstes in Norderstedt durchsucht sowie u. a. die zwei betroffenen Patienten als Zeugen verhört. Direkt nach der Durchsuchung wurde dem Beschuldigten von seinem Dienstherrn bis auf weiteres untersagt auf dem Rettungshubschrauber den Dienst zu versehen. Eine Versetzung an einen anderen Dienstsitz (ohne Rettungsdienst) erfolgte im weiteren Verlauf. Zudem wurden disziplinare Ermittlungen der Bundeswehr eingeleitet. Eine Unschuldsvermutung, was zu den Grundprinzipen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, galt hier offenbar nicht.
 
Bei den Notfallmedikamenten handelte es sich um Urapidil, MCP, ASS, Heparin, Esketamin und Midazolam, die ohne Nachforderung eines Notarztes gegeben wurden.
 
Die Patientin sagte in der polizeilichen Vernehmung aus, dass sie mit der Versorgung im Großen und Ganzen zufrieden war, es sei ihr egal, ob da ein Arzt dabei gewesen wäre und sie sei mit der Medikamentengabe (u. a. zur Blutdrucksenkung) einverstanden. Der zweite Patient, der Medikamente zur Schmerzlinderung und Beruhigung erhielt, gab bei der Polizei an, dass er die ganze Zeit vor der Medikamentengabe geschrien habe und sehr, sehr starke Schmerzen hatte. Zudem sei auch er mit der Medikamentengabe einverstanden gewesen.
 
Die Verteidigung hat erst nach über sechs Monaten Akteneinsicht erhalten, was u. E. nicht für ein rechtsstaatliches Verhalten spricht. Weiterhin fehlen dem Beschuldigtem seit der Versetzung mehr als 800 € monatlich. Sehr bezeichnend ist, dass nun nach über zweieinhalb Jahren die Gerichtsverhandlung stattgefunden und zudem die Staatsanwaltschaft den Vorwurf von Körperverletzung auf Misshandlung geändert hat. Warum die Staatsanwaltschaft den für den Beschuldigten deutlich höher belastenden Vorwurf erhoben hat, bleibt ein Rätsel. Vielleicht liegt es daran, dass eine Verurteilung bei Körperverletzung unwahrscheinlich gewesen wäre, da die Patienten in die erfolgten Maßnahmen eingewilligt haben und sie nicht gegen gute Sitten verstößt.
 
Das Verfahren wurde nach Verlesen der Anklage und der Anhörung des Angeklagten auf Antrag der Verteidigung gem. § 153a StPO unter Auflage einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. Stefan M. gilt somit als unschuldig.

16.07.2013: Anhörung zur APrV NotSan

Marco K. König und Hans-Martin Grusnick vorm BMG

Am 16.07.2013 fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Bonn die Anhörung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) statt. Eingeladen wurden alle beteiligten Verbände und Organisationen. Für den Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) haben der 1. Vorsitzende Marco K. König und vom Ärztlichen Beirat Hans-Martin Grusnick teilgenommen. Wie nicht anders zu erwarten wurde umfangreich der Punkt der eigenverantwortlichen Tätigkeiten diskutiert, der sich nach Meinung vieler Anwesenden nicht ausreichend in der APrV wieder findet. Zudem bestand bei der Mehrheit der Teilnehmer Einigkeit darin, dass nicht die Vorgaben der ÄLRD sondern die Leitlinien der ärztlichen Fachgesellschaft als Maßgabe herangezogen werden müssen. Am 17.07.2013 werden als weiterer Schritt die Bundesländer durch das BMG angehört. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Oktober mit der APrV auseinandersetzen, damit zum Ende des Jahres die Verordnung verabschiedet werden kann.

16.10.2014: DBRD Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat einen Entwurf für das neue Rettungsdienstgesetz vorgelegt. Alle beteiligten Verbände wurden aufgefordert Stellung zu nehmen. Der DBRD ist dieser Bitte nachgekommen.

Den Gesetzentwurf des neuen Rettungsdiensgesetzes Schleswig-Holstein können Sie hier als PDF (271 kb) downloaden.

Die Stellungnahme des DBRD zum neuen Gesetzentwurf können Sie hier als PDF (157 kb) downloaden.

16.11.2012 - DBRD zu Besuch im Bundestag

FotoDer 1. Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) Marco K. König besuchte am 08.11.2012 die Bundestagsabgeordneten Jens Ackermann (FDP) sowie Lothar Riebsamen (CDU).

17.01.2013 - Treffen der Sektion Leitstelle

Foto Treffen der Sektion LeitstelleAm 16.01.2013 trafen sich erstmals die Mitglieder der neuen Sektion Leitstelle unter Leitung von Achim Hackstein. Gastgeber war die neue KGO (Kooperative Großleitstelle Oldenburg) in Oldenburg.

17.06.2012 - Freischaltung für Facebookgruppe "DBRDintern" beginnt

Titelbild der Facebookgruppe DBRDintern Ab Montag, den 18.06.2012, starten wir mit unserer Facebook-Gruppe DBRDintern und beginnen mit der Freischaltung unserer Mitglieder, welche einen Antrag zum Beitritt zur Gruppe gestellt haben. In der Gruppe DBRDintern lernen sich Mitglieder kennen, tauschen sich untereinander aus und treten in direkten Kontakt mit den Vorstands- und Beiratsmitgliedern des DBRD.

18.01.2013 - PAX Shop des DBRD jetzt online

101203 PAXLogo Rein gelb Hintergrund 2Mitglieder des DBRD haben ab sofort die Möglichkeit bei der Fa. PAX von vergünstigten Einkaufsmöglichkeiten zu profitieren. Seit Ende letzten Jahres sind die Fa. PAX und der DBRD Partner, wobei der DBRD durch PAX unterstützt wird.

18.01.2014: 13. Mittelhessisches Rettungsdienstsymposium

Am Samstag, den 18.01.2014 waren die Vorstandsmitglieder Marco K. König und Frank Flake zum 13. Mittelhessischen Rettungsdienstsymposium in Marburg eingeladen, um dort im Themenbereich "Der Notfallsanitäter" jeweils einen Vortrag zu halten. Während sich der erste Vortrag mit dem Thema "Was ändert sich an Ausbildung und Kompetenz" befasste, ging es im zweiten Vortrag dann um die Ergänzungsprüfung.
Vor gefüllten Zuschauerreihen informierte Marco K. König über die Unterschiede des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum Rettungsassistentengesetz sowie den derzeit laufenden Pyramidenprozess. Festzustellen war, dass sich die gesamte Diskussion um die Ausgestaltung des NotSanG und den Kompetenzen mittlerweile stark versachlich hat.
Frank Flake ging in seinem Vortrag auf die Ergänzungsprüfung und deren Umsetzung ein. Er forderte vor allem, dass sich die Kollegen dieser Überprüfung stellen. Nur dadurch sei auch seriös eine Kompetenzerweiterung zu erreichen.

18.04.2012 - Beiratssitzung des TraumaNetzwerk der DGU

In Halle fand am 30.03.2012 die erste Sitzung des Beirates des TraumaNetzwerk der DGU in diesem Jahr statt. Frank Flake nahm als Vertreter des DBRD an dieser Sitzung teil. Neben einigen allgemeinen Informationen gab es wieder Vorträge zur Versorgung (Schwer)verletzter.

18.05.2015: DBRD veröffentlicht Taschenkarte „Notfallmedikamente“

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) hat eine Taschenkarte „Notfallmedikamente“ herausgeben, die grundsätzlich dem Medikamentenkatalog des Pyramidenprozesses entspricht. Sie wird unserem Organ der „Notfall + Rettungsmedizin“ in der Ausgabe 04/2015 (Erscheinungstermin 11.06.2015) beiliegen. Unter der Mitarbeit der DBRD-Gremien Vorstand, Beirat und Ärztlicher Beirat entstand eine nützliche Hilfe, die Notfallsanitäter und andere Anwender mehr Sicherheit bei der Medikamentenapplikation geben und Dosierungsfehler vermeiden soll. Die Angaben entsprechen dem aktuellen Stand der jeweiligen Fachinformationen oder orientieren sich an den nationalen oder internationalen Leitlinien der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften. Um die Taschenkarte nicht unübersichtlich wirken zu lassen, wurden nur die wichtigsten Angaben zu Wirkstoff, Indikation, Applikationsweg bzw. Darreichungsform sowie Dosierung aufgeführt. Weitergehende und wichtige Informationen sollten dem Anwender bekannt sein.

Diese Taschenkarte wird, wie auch die DBRD Muster-Algorithmen, regelmäßig überarbeitet.
Für konstruktive Rückmeldungen (per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), freuen wir uns.

Download Taschenkarte „Notfallmedikamente“

 

18.09.2012 - DBRD bei FDP im Niedersächsischen Landtag

Landtagsabgeordneter der FDP-Fraktion Herrn Roland Riese mit Marco K. KönigAm 11.09.2012 traf sich der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) Marco K. König mit dem Niedersächsischen Landtagsabgeordneten der FDP-Fraktion Herrn Roland Riese. Herr Riese ist Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

18.09.2012 - DBRD bei SPD in NRW

Abgeordneter der Nordrhein-Westfälischen SPD-Landtagsfraktion Michael Scheffler mit Marco K. KönigAm 12.09.2012 traf sich der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) Marco K. König mit dem Abgeordneten der Nordrhein-Westfälischen SPD-Landtagsfraktion Herrn Michael Scheffler.

19.03.2012 - „Fachkräfte und Qualifizierunginitiative“ Gesundheitsfachberufe 2012 für Rheinland-Pfalz

Im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) eröffnete Leiterin des Projektes Frau Doris Bartelmes am 13.03.2012 die Sitzung der Arbeitsgruppe „Fachkräfte und Qualifizierungsinitiative“ der Gesundheitsfachberufe 2012. In Ihrer Ansprache begrüßte sie die Teilnehmenden Berufsverbände, Vertreter der Gesundheitsschulen und Ausbildungsstätten, Vertreter der Gewerkschaft Verdi und die der Krankenkassen.

19.03.2014: DBRD- Mitgliederversammlung

Am 19.03.2014 fand in Wiesbaden die DBRD-Mitgliederversammlung statt. Als Vorstand wurden Marco K. König, Bernhard Gliwitzky und Frank Flake bestätigt.

19.03.2015: Erneut Strafverfahren gegen Rettungsassistent eingestellt

Ein Rettungsassistent aus dem Südwesten Bayerns wurde nach einem Einsatz im November 2014 durch einen von ihm nachgeforderten Notarzt angezeigt, da dieser einer Patientin mit stärksten Rückenschmerzen (VAS 10) eigenverantwortlich Esketamin und Midazolam verbreicht hat. Die Patientin hat diese Schmerzlinderung eingefordert und wurde aufgeklärt, dass der Rettungsassistent kein Arzt sei. Bei Eintreffen des Notarztes war die Patientin orientiert und schmerzfrei. Der Notarzt beschwerte sich daraufhin beim Rettungsassistenten, dass er jetzt wegen fehlender Schmerzen keine Befunderhebung mehr machen könne.
Der Notarzt wand sich schriftlich an die Geschäftsleitung des privaten Rettungsdienstes mit folgenden Fragen: „Durch welche Ausbildung hat Ihr Mitarbeiter die erforderliche Kompetenz erworben und auch Ihnen gegenüber nachgewiesen, um diese in „gängiger Praxis“ im Rettungsdienst, in einem Fahrzeug Ihrer Firma, eigenständig und eigenverantwortlich anzuwenden? Auf welcher gesetzlichen Grundlage sind die oben genannten Maßnahmen durchgeführt worden?“
Er erwähnte in dem Schreiben auch, dass er eine Strafanzeige erwägt, die er dann auch getätigt hat. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Rettungsassistenten wegen Gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren jetzt nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da sie nicht genügend Anlass für eine Anklageerhebung sah. Da der Beschuldigte Mitglied im DBRD ist, wurde er von Beginn an durch uns juristisch vertreten. Kosten sind ihm nicht entstanden, da die DBRD-Strafrechtsschutzversicherung in solchen Fällen unterstützt. Dennoch ist es für denjenigen sehr belastend, und wir wünschen ihm für seine zukünftigen Einsätze alles Gute und stets ein kollegiales Team.

19.04.2012 - Studie zur Gewalt gegen Rettungskräfte veröffentlicht

Titelblatt Studie zur Gewalt gegen RettungskräfteEine repäsentative Studie zur Gewalt gegen Rettungskräfte von Dipl. Soz.-Wiss. Julia Schmidt am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum wurde nun auf den Seiten der Unfallkasse NRW veröffentlicht. Befragt wurden 2048 Rettungsdienstmitarbeiter/-innen in ganz NRW, die Rücklaufquote betrug 41%. Im erfassten Zeitraum von 12 Monaten erlebten 98% der Befragten verbale Gewalt, von mindestens einem gewalttätigen Übergriff im weitesten Sinne berichteten 59% der Befragten, wobei 27% aller Befragten in den letzten 12 Monaten tatsächlich strafrechtlich relevante Delikte gegen die körperliche Integrität erlebt haben.

19.09.2011 - Amok- und Bedrohungslagen beim 9. Christoph 54 Tag

Terroranschläge haben ein Ziel – eine hohe Effektivität

Freiburg 16.09.2011 Werner Reichel, Stationsleiter und Frank Lerch, ärztl. Leiter, begrüßten eine Woche vor dem Papstbesuch, zahlreiche Teilnehmer aus den Bereichen Klinik und Präklinik ,zum 9. Christoph 54 Tag am Luftrettungszentrum in Freiburg.

19.09.2014: Notfallsanitäter - was NUN?

Am 10.10.2014 findet in der Universität Osnabrück ab 09:30 Uhr die Abschlussveranstaltung zum Projekt NUN (Notfallsanitäter Umsetzung Niedersachsen) statt. Neben einigen interessanten Vorträgen zum NUN Projekt findet auch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern verschiedener Institutionen und Verbände statt. Der DBRD wird in dieser Diskussion durch Frank Flake vertreten. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erwünscht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Den Programmflyer zur Veranstaltung können Sie sich hier als PDF (556 kb) downloaden.

20.11.2012 - DBRD e.V. und DBRD Akademie GmbH bekommen neue gemeinsame Geschäftsstelle

Foto GeschäftsstelleAb dem 01.12.2012 ziehen die Geschäftsstelle des DBRD und das Sekretariat von PHTLS und AMLS unter ein Dach nach Offenbach a.d. Queich in die Pfalz. Sowohl der DBRD als auch die Kurssysteme sind in den letzten Jahren Jahren stetig gewachsen. Im Frühjahr 2012 haben daher der Vorstand des DBRD und die DBRD Akademie GmbH entschieden, beide Institutionen unter einem Dach zusammenzuführen.

20.11.2013: Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen das NotSanG

Rettungsassistent Karl-Heinz Groß aus Rheinland-Pfalz hat Verfassungsbeschwerde gegen das Notfallsanitätergesetz eingelegt. Verfassungswidrig ist in seinen Augen die Regelung der Nachschulung und Prüfung von Rettungsassistenten um zum Notfallsanitäter übergeleitet werden zu können.

Der DBRD spricht sich eindeutig für diese Regelung aus und begründet dies in der anhängenden Stellungnahme.

Die Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde können Sie hier als PDF (203 kb) herunterladen.

21.03.2013 - DBRD beim Forum Notfallsanitäter in Hannover

Anläßlich des 15. Hannoverschen Notfallsympsium der Johanniter Akademie in der Medizinischen Hochschule Hannover am 16.03.2013 fand ein zusätzliches Forum zum Thema Notfallsanitäter statt, zu dem auch der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) eingeladen wurde.

21.06.2012 - Ärzteverbände wollen bessere Notfallversorgung verhindern

Ärzteverbände wollen bessere Notfallversorgung verhindern

Das vom Bundesministerium für Gesundheit unter Mitwirkung des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) entworfene neue und längst überfällige Berufsgesetz über den Notfallsanitäter wird von Ärzteverbänden aus standespolitischen Gründen blockiert.

21.06.2012 - DBRD zu Besuch im Gesundheitsministerium NRW

Foto Gesundheitsministerium NRWAm 21.06.2012 war der 1. Vorsitzende des DBRD Marco K. König zu Besuch im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Vorrangig ging es um den Referentenentwurf über den Beruf der Notfallsanitäter. Die für den Rettungsdienst zuständige Referatsleiterin Frau Melchert begrüßte eine längst überfällige Novellierung und wird sich dem Entwurf nicht verschließen, wenn auch verständlicherweise noch Klärungsbedarf an der einen und anderen Stelle besteht.

21.11.2012 - Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, DBRD

Bild 6 JahreHeute am 21.11.2012 wird der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) sechs Jahre alt. Der Vorstand gratuliert und dankt allen Gründungsmitgliedern, dem Beirat, Ärztlichem Beirat sowie allen Mitgliedern und Partnern dafür, dass der DBRD nach nur so kurzer Zeit ein starker Berufsverband für das Rettungsfachpersonal geworden ist.

22.10.2014: Analgesie durch Notfallsanitäter

Am 13.10.2014 trafen sich in Frankfurt/M. auf Einladung des DBRD Ärzte und Juristen zu einem Austausch zum Thema Analgesie durch Notfallsanitäter. Bei dieser Tagung, die einstimmig bei der letzten Mitgliederversammlung gefordert wurde, stand die rechtliche Problematik im Vordergrund. Bisher gibt es keine Rechtsprechung zur selbständigen Gabe von Schmerzmitteln durch das Rettungsfachpersonal, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Nach Kurzvorträgen der Teilnehmer, folgte ein sehr interessanter Informationsaustausch. Alle Beteiligten waren der Meinung, dass eine weitere Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) notwendig ist. Der DBRD steht mit dem BMG in Kontakt und wird sich für eine möglichst rechtssichere Anwendung einsetzen.

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B. Gliwitzky (DBRD-Vorstand), Dr. A. Staufer (Fachanwalt für Medizinrecht), Dr. W. Lotz (ÄLRD), Dr. Ch. Niehues (Gesundheitsökonom und Jurist), Dr. K. G. Gerdts (ÄLRD), Prof. Dr. G. Igl (Rechtswissenschaftler), H.-M- Grusnick (Ärztlicher Beirat DBRD), Dr. Ch. Wölfl (Ärztlicher Beirat DBRD), F. Flake (DBRD-Vorstand), PD Dr. S. Beckers (Ärztlicher Beirat DBRD), Dr. P. Cremer-Schaeffer (Leiter Bundesopiumstelle), M. K. König (DBRD-Vorstand)
(von links nach rechts)

22.10.2014: DBRD auf dem 13. Europäischen Gesundheitskongress

Vom 30.09.-01.102014 fand in München der 13. Europäische Gesundheitskongress statt, an dem auch der DBRD teilnahm. Unter dem Titel „Gesundheitsversorgung in der Stadt und auf dem Land“ trafen sich zahlreiche Experten, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland und Europa zu analysieren. Auch die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Frau Melanie Huml kam und nahm nach einem Eröffnungsvortrag an einer Diskussion mit Vertretern der Kostenträger, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern sowie des Hartmann-Bundes teil. Neben vielen anderen Themen fand eine Sitzung zur „Vernetzten Notfallversorgung“ unter dem Vorsitz des DGINA-Präsidenten Herrn Prof. Dodt statt, wo die notwendigen Veränderungen für eine verbesserte Versorgung in Bayern eindrucksvoll aufgezeigt werden konnten.

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22.12.2015: Befragung zum Projekt SafetE-car

„Das Projekt „SafetE-car“ stellt sich der Aufgabe, Rettungs- und Pannendienstleister fit für den Einsatz rund ums Elektroauto – sprich fit für die Zukunft zu machen. Schließlich stellen die veränderten technischen Gegebenheiten für viele noch eine große Unbekannte in Bezug auf den korrekten Umgang mit dem Fahrzeug im Schadensfall dar.
Daher werden im Rahmen des Projekts SafetEcar (http://safete-car.de/) alle an potentiellen Einsätzen beteiligte Personengruppen – das heißt Rettungskräfte, Fahrzeughalter, und Pannendienstleister – befragt.
Die aktuelle Online-Befragung richtet sich an alle, die irgendwie im Rettungswesen mit einem Elektrofahrzeug in Kontakt kommen könnten. Vom Leitstellendisponenten bis hin zum Rettungsdienst...

Durch das Ausfüllen dieser Befragung leisten Sie einen Beitrag zur Anpassung der Patientenversorgung an die Elektromobilität und ermöglichen somit auch die Sicherheit für Rettungskräfte bei entsprechenden Einsätzen zu erhöhen.“

Den Link zur Befragung finden Sie hier: http://ww2.unipark.de/uc/SafetEcar/

23.11.2012 - Vierte Sitzung des eGBR-Fachbeirates

Am 23.11.2012 war unser DBRD-Beiratsmitglied Achim Thamm zu Gast in der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Hier tagte zum vierten Mal der Fachbeirat für das elektronische Gesundheitsberufe-Register (eGBR).

24.-25.04.2015: EPC Einführung Schweiz im Auftrag der NAEMT

Vom 24.-25.04.2015 fand in Nottwil (Schweiz) der erste EPC (Emergency Pediatric Care) Kurs zur Einführung des Systems in der Schweiz statt. Frank Flake begleitete die Einführung im Namen der NAEMT (National Association of Emergency Medical Technican) und durfte im Anschluss an den Kurs die begehrte Lizenz übergeben. Alle waren sich einig das dieses System die Schweizer Kurslandschaft bereichern wird.

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24.03.2012 - 1. offizielles Treffen von For.Sch an der BG Unfallklinik Ludwigshafen

Mitglieder der Forschungsgruppe SchwerverletztenversorgungAm 12.03.2012 trafen sich an der BG Unfallklinik in Ludwigshafen erstmalig die Mitglieder der Forschungsgruppe Schwerverletztenversorgung (For.Sch) zu einer ersten Kickoff Veranstaltung. Ziel der Forschungsgruppe unter der Leitung von Dr. Christoph Wölfl (Oberarzt an der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der BG Lu, Nationaler Kursdirektor ATLS und Medizinischer Direktor PHTLS Deutschland) und von Dr. Matthias Münzberg (ebenfalls Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie) wird es sein, zahlreiche Fragestellungen auf dem Gebiet der Schwerverletztenversorgung präklinisch, wie innerklinisch zu bearbeiten.

24.03.2012 - Der DBRD bittet um eure Mithilfe

gemeinsam starkImmer wieder ist in Stellenanzeigen für den Rettungsdienst zu lesen, dass von potentiellen Bewerbern die "Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement" erwartet wird. Somit wird die Aussicht auf eine hauptberufliche Anstellung an eine gleichzeitig ehrenamtliche Tätigkeit für den Arbeitgeber geknüpft.

24.04.2012 - Vorankündigung akut 2012 in Bremen

Logo akut MESSE BREMENVom 5. bis 6. Oktober 2012 findet in den Hallen der Messe Bremen zum dritten Mal das Deutsche Forum für Notfallmedizin & Rettung - akut - statt. Nach den beiden sehr erfolgreichen Vorgängerveranstaltungen im Jahr 2008 und 2010 mit jeweils weit über 2000 Teilnehmern wird die akut 2012 diese Tradition fortsetzen.

24.06.2015: Preis für Qualität im Rettungsdienst - Jetzt bewerben!

Die Aussendarstellung von qualitätsverbessernden Maßnahmen im Rettungsdienst gestaltet sich häufig schwierig. Eine Honorierung solcher Maßnahmen findet oft meist gar nicht statt, denn Qualitätspreise im Gesundheitswesen sind rar und in der Regel nicht auf den Rettungsdienst anwendbar. Bereits zum dritten Mal wird im Jahr 2015 der mit 3000,00 Euro dotierte und vom DBRD als ideeller Träger unterstützte „Preis für Qualität“ im Rettungsdienst ausgeschrieben. Dabei handelt es sich nicht nur um einen deutschen Preis sondern um eine Zusammenarbeit der Organisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Mit diesem Preis werden Projekte ausgezeichnet, die nachweislich eine Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst bewirkt haben. Nach dem Motto „von den Besten lernen“ sollen diese Projekte Vorbildcharakter haben und auch auf andere Rettungsdienste übertragbar sein.

Dabei muss es sich aber keinesfalls immer um besonders ausgefallene Projekte handeln. Denn gerade die kleinen Dinge sind es die uns im täglichen Rettungsdienstalltag weiterbringen. Dazu ein kleines klassisches Beispiel:

Bisher hat jeder bei Ihnen im Rettungsdienst mitwirkende Mitarbeiter die Patienten nach bestem Wissen und Können versorgt. Um hier eine einheitliche Vorgehensweise zu implementieren haben sie verbindliche Standards eingeführt, festgeschrieben, geschult und überprüft.

Denken Sie aber immer daran, das nicht nur die Einführung von Standards zu einer Qualitätsverbesserung führen können. Auch die Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit, die Umgestaltung eines Hygienebereiches und vieles Mehr können eine Verbesserung bewirken. Scheuen Sie sich also nicht sich auch mit kleinen Projekten zu bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 30.08.2015.

Die Prämierung der ersten drei Preise wird auf dem 10. Oldenburger Notfallsymposium am 10.10.2015 stattfinden. Dort haben die 10 Finalisten ebenfalls die Möglichkeit ihr Projekt im Rahmen einer Posterpräsentation vorzustellen.

Bewerben sie sich also noch heute. Alle weiteren benötigten Informationen finden sie auf der Webseite:www.qm-preis.de

Den Flyer zur Ausschreibung können sie hier downloaden (2300 kb).

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25.03.2013 - Notfallsanitätergesetz verabschiedet

Foto aus dem BundesratAm 22.03.2013 hat der Bundesrat das Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Es tritt am 01.01.2014 in Kraft und löst nach über 24 Jahren das Rettungsassistentengesetz ab. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) begrüßt das neue Berufsgesetz ausdrücklich.

25.04.2014: Europäische Studie zur Versorgung von Reanimationspatienten

Im Oktober 2014  starten 22 europäische Reanimationsregister eine gemeinsame Studie. Für Deutschland organisiert das Deutsche Reanimationsregister die Teilnahme an der  EuReCa ONE Studie des European Registry of Cardiac Arrest des European Resuscitation Councils (ERC).
Im Rahmen dieser Studie sollen in einem Monat die Reanimationsdaten, hier insbesondere im Hinblick auf das Outcome, international miteinander verglichen werden.
Teilnehmer am Deutschen Reanimationsregister können automatisch an dieser Studie ohne weiteren Aufwand teilnehmen.  Weitere Informationen zur Studie und zur Teilnahme am Deutschen Reanimationsregister sind online unter www.reanimationsregister.de und www.eureca-one.eu erhältlich.

Bei Interesse an einer Teilnahme an der EuReCa ONE Studie oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per Email an folgende Email-Adresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zur EuReCa ONE Studie finden Sie auch unter dem folgenden Link:

http://www.reanimationsregister.de/weiterfuehrende-informationen/downloads/doc_download/77-jahrestreffen-2014-eureca-one.html

 

25.06.2014: Gewinner der RETTmobil gezogen

Auf der 14. RETTmobil  vom 14.-16.05.2014  in Fulda konnten wir wieder viele Neumitglieder begrüßen. Unter allen Neueintritten wurden zwei Plätze für wahlweise je einen PHTLS- oder AMLS-Kurs verlost. Nun stehen die Gewinner fest. Es sind Herr Tobias K. aus Puchheim sowie Herr Holger B. aus Edertal (Gewinner wurden bereits benachrichtigt). Der DBRD sagt Herzlichen Glückwunsch!

25% Rabatt bei der Steinbeis Business Academy

Die Steinbeis Business Academy gewährt Mitgliedern des DBRD 25% Rabatt auf den Kurs Internationale Präklinische Notfallversorgung.
Bei Bedarf einfach anmelden und DBRD Mitgliedsnummer angeben.
 
 
 

27.07.2012 - DBRD bei Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Logo Bündnis90/Die GrünenAm 26.07.2012 besuchte der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD), Marco K. König, den wissenschaftlichen Mitarbeiter vom Bundestagsabgeordneten und Arzt Herrn Dr. Terpe. Herr Sauskat beschäftigt sich intensiv mit dem Referentenentwurf über den Beruf des Notfallsanitäters und bat den DBRD bei einigen Fragen um Unterstützung.

27.07.2012 - DBRD bei Bündnis90/Die Grünen in Brandenburg

Foto Ursula NonnemacherAm 26.07.2012 besuchte der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) Marco K. König die Landtagsabgeordnete des Brandenburgischen Landtags Frau Ursula Nonnemacher von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Falkensee.

28.06.2012 - Anhörung zum Notfallsanitätergesetz im BMG

Marco K. König und Bernhard Gliwitzky vor dem BMG Am 27.06.2012 fand die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt, zu dem alle Expertenmitglieder eingeladen wurden. Für den Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) waren die Vorstandsmitglieder Marco K. König sowie Bernhard Gliwitzky anwesend.

28.07.2011 - 2. Deutscher PHTLS Forschungspreis 2012

Anlässlich des 3. Interdisziplinären Notfallmedizin Kongresses (DINK) vom 09-11.02.2012 in Wiesbaden verleiht der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) und die DBRD Akademie GmbH zum zweiten Mal den mit insgesamt 3500,00 Euro dotierten deutschen PHTLS Forschungspreis.

29.06.2012 - DBRD-Vorsitzender bei Abgeordneten des Gesundheitsausschusses

Foto von Marco K. König mit den Abgeordneten Riebsamen und AckermannAm 28.06.2012 war der 1. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zu Gesprächen bei den Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern des Gesundheitsausschusses Lothar Riebsamen (CDU) und Jens Ackermann (FDP). Beide Abgeordneten setzen sich seit langer Zeit für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ein.

29.11.2013: Bundesrat verabschiedet die APrV NotSanG

In der Sitzung am 29.11.2013 stimmte der Bundesrat erwartungsgemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) des Notfallsanitätergesetzes zu. Damit kann alles wie geplant zum 01.01.2014 in Kraft treten. Viele Länderministerien arbeiten bereits an Umsetzungsrichtlinien zur APrV.


Die Drucksache 728/13 mit der verabschiedeten APrV können Sie hier als PDF (133 kb) herunterladen.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung können Sie hier als PDF (323 kb) herunterladen.

 

30.08.2011 - 9. Christoph 54-Tag in Freiburg

Am Freitag, 16.09.2011, findet an der DRF-Station Freiburg der 9. Christoph 54-Tag, in diesem Jahr zum Thema "Notfallmedizinische Aspekte bei Amok-und Bedrohungslagen", statt.

30.10.2014: DBRD und PHTLS auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin

Bereits zum wiederholten Male war der DBRD als Partner auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin. Am Donnerstag den 30.10.2014 fand eine Sitzung zur Zukunft der Schwerstverletztenversorgung statt. Unter Moderation von Dr. Christoph Wölfl (Ärztlicher Beirat des DBRD) und Bernhard Gliwitzky (2. Vorsitzender DBRD und Vorsitzender PHTLS Deutschland) referierten insgesamt sechs Referenten zu Zukunftsfragen der Schwerstverletzenversorgung. PD Dr. Class Buschmann aus Berlin (Rechtsmedizin der Charité) beantworte sehr eindrücklich die Frage, ob der traumatische Herz-Kreislauf-Stillstand tatsächlich prognostisch so ungünstig ist, wie immer behauptet. Er konnte aufzeigen, dass immer wieder ein unentdeckter Spannungspneumothorax und nicht konsequent behandelte Blutungen zum Tode führen. Im zweiten Referat ging Oberstarzt PD Dr. Matthias Helm vom Bundeswehr Krankenhaus Ulm der Frage nach, ob und in wie weit bereits präklinisch ein Gerinnungsmanagement und Blutprodukte angezeigt sind. Im dritten Referat berichtete Dr. Dr. Michael Kreinest aus Ludwigshafen über die aktuellen Trends bei der Frage nach der richtigen Immobilisation. David Häske aus Reutlingen beleuchtete die Frage, in wie weit eine Field Supervision beim Trauma hilfreich sein könnte. Dr. Jörg Brokmann aus Aachen berichtete über die Möglichkeiten der Telemedizin beim schweren Trauma. Den Abschluss bildete Dr. Matthias Münzberg aus Ludwigshafen mit seinen Ausführungen über die Bedeutung des Simulationstraining zur Optimierung der Traumaversorgung. Die Sitzung war sehr gut besucht und es wurde fleissig diskutiert. Alle Referenten und Vorsitzenden waren sich darüber einig, dass das Trauma weiterhin hohe Beachtung verdient. Neue technologische Möglichkeiten müssen evaluiert werden und bei Nachweis von Nutzen, auch rasch implementiert werden. Dies gilt für Maßnahmen der Blutstillung genau so, wie mögliche technische Unterstützung durch die Telemedizin. Die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Rettungsfachpersonals sowie der Notärzte muss weiterhin optimiert werden. Neben den klassischen Kursen wie PHTLS und ITLS, die als zwingender Standard für alle im Rettungsdienst Tätigen etabliert werden sollten, müssen zunehmend auch Simulationstrainings in realen Teams implementiert werden. Hierzu müssen in den nächsten Jahren auch mehr Mittel durch die Kostenträger bereitgestellt werden. Auch in der Fliegerei ist es völlig normal, dass Piloten zwei Mal im Jahr in Simulationen geschult werden. Dies muss zukünftig auch für den Hochrisiko Arbeitsplatz „Notfallmedizin“ gelten. Der DBRD dankt allen Referenten, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und dem diesjährigen Präsidenten Herrn Prof. Bertil Bouillon für die erneute Einladung zum DKOU und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

DKOU 2014

Das Bild zeigt von links nach rechts: Bernhard Gliwitzky, David Häske und Dr. med. Jörg Brokmann.

31.01.2013 - Anhörung zum NotSanG im Ausschuss für Gesundheit

Foto Anhörung vor dem GesundheitsausschussAm 30.01.2013 fand die Anhörung zum geplanten Notfallsanitätergesetz (NotSanG) im Ausschuss für Gesundheit statt. Über zwei Stunden stellten die Ausschussmitglieder den Verbänden und Einzelsachverständigen Fragen rund um den Regierungsentwurf. Eines der Hauptthemen war das Ausbildungsziel.

31.01.2013 - Sitzung der "Steuerungsgruppe der AG für FQI"

Foto Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und DemografieAm 29.01.2013 fand im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAG) die Sitzung der "Steuerungsgruppe der AG für FQI" (Arbeitsgruppe: Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe), in welcher auch der DBRD vertreten ist, in Mainz statt.

31.05.2013: RETTmobil voller Erfolg

Der DBRD war auf der 13. RETTmobil erneut mit einem Stand vertreten. Zahlreiche Gespräche wurden mit Vorstands- und Beiratsmitgliedern geführt. Der 1. Vorsitzende Marco K. König war als Ehrengast zur Eröffnung sowie zur Podiumsdiskussion "Notfallsanitätergesetz" geladen. Premiere war auch unser neuer Folder "Gewalt gegen Rettungsdienstkräfte hinnehmen? Nein!", der an die Messebesucher verteilt wurde. Viele Standbesucher waren so angetan, dass Sie dem DBRD gleich als Mitglied beigetreten sind. Unter allen Neueintritten während der RETTmobil wurden zwei Kursplätze für PHTLS/AMLS verlost. Die Gewinner sind Joachim Bantz aus Billigheim-Ingenheim und Timo Alberding aus Garrel. Herzlichen Glückwunsch! Der DBRD wird vom 14.-16.05.2014 wieder auf der RETTmobil vertreten sein.

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9-Punkte-Resolution des DBRD für einen zukunftsorientierten Rettungsdienst in Baden-Württemberg

9-Punkte-Resolution des DBRD für einen zukunftsorientierten Rettungsdienst in Baden-Württemberg

  • 1.

    Der Patient steht im Mittelpunkt

  • 2.

    Die Vorabdelegation wird abgelehnt

  • 3.

    Keine Aussetzung der Fortbildungspflicht

  • 4.

    Ressourcen schonen

    Verzicht auf notärztliche Nachforderung,
    wenn der Nutzen für den Patienten nicht gegeben ist

  • 5.

    Zweckmäßige Ausrichtung der Telemedizin

    im Rahmen notärztlicher Konsultation

  • 6.

    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung anpacken

    Zukunftssicherheit herstellen

  • 7.

    Gemeinsam die rettungsdienstliche Zukunft in Baden-Württemberg zeitgemäß sicherstellen

    Notfall- und Rettungssanitäter sinnvoll für den Notfallpatienten einsetzen

  • 8.

    Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

    den Rettungsdienst für die Zukunft sicher aufstellen –
    bedarfsgerechte Hilfe für die Bürger schaffen

  • 9.

    Brücken bauen und Akzeptanz durch Beteiligung auf Augenhöhe

    konsequente Einbindung berufspolitischer Vertreter der Notfallsanitäter in Entscheidungsfindungen im Ministerium des Innern und auch auf kommunaler Ebene


Diese Resolution kann als PDF hier heruntergeladen werden:

ACLS Provider Kurse bei unserem Partner Medical Education Service

Unser neuer Partner Medical Education Service bietet allen Mitgliedern 10% Rabatt
(Code: DBRD_ACLS)
 
MES
 

 

Nach Kursanmeldung erhalten Sie das offizielle Kurshandbuch, das Handbuch "Guidelineupdates" sowie verschiedene Algorithmen- Charts zugeschickt, welches Sie im Selbststudium bis zum Kursbeginn erarbeiten. Ein freiwilliger Selbsteinstufungstest, welcher online absolviert wird, gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Stärken und Schwächen zu identifizieren. Das zusätzliche Onlinetrainingscentrum ergänzt optimal Ihre Vorbereitung
 
Im Kurs wird In Kleingruppen von maximal 7 Teilnehmern pro AHA-Instruktor wird das zuvor erlernte theoretische Wissen trainiert und angewendet , um verschiedene Fallszenarien und lebensrettende Fähigkeiten gruppendynamisch zu trainieren.
 
Im Anschluss durchlaufen Sie die internationale Zertifikation ACLS Provider im Rahmen einer zu bestehenden Leistungsüberprüfung mit sowohl theoretischem, als auch praktischem Prüfungsteil. 
 
Der Teilnehmer erhält das internationale Zertifikat sowie die offizielle AHA ProviderCard, welche ihnen im Nachgang zugesandt wird. Bescheinigt werden 16 Stunden Fortbildung.
 
Der Gesamte Kurs findet in deutscher Sprache statt. 
 
 
 
 

ÄLRD nimmt Notfallsanitäter in Mithaftung

Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München vom 21. April 2021 ist vielen Rettungsdienstmitarbeitern, vor allem in Bayern, bereits bekannt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-8697
https://www.kanzlei-fricke.de/aktuelles/urteile/121-notfallsanitaeterinnen-und-sanitaeter-sind-eigenverantwortlich-handelnder-heilkundlicher-teil-der-rettungskette-leitsatzentscheidung-des-bayerischen-verwaltungsgerichtshof.html

Hintergrund war die Entziehung der Delegationsurkunde durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) aufgrund einer fehlerhaften Dokumentation des Transportführers. Der ÄLRD nahm hierdurch den Notfallsanitäter, der in besagtem Fall lediglich als Fahrer eingesetzt war, in Mithaftung. Eine bisher völlig neue Vorgehensweise eines ÄLRD. Der betroffene Kollege wehrte sich gegen die Entziehung und bekam nach einer anfänglichen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg vom höchsten bayerischen Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München, Recht. In einer bis dahin nicht gekannten Art und Weise wurde gleichermaßen die Arbeit des Verwaltungsgerichts Regensburg gerügt wie das Vorgehen des ÄLRD und des Zweckverbandes kritisiert; zudem wurde das Hauptsacheverfahren an das Verwaltungsgericht Regensburg zurückgewiesen.

Änderung der Mitgliedsbeiträge ab 2018

Zum 01.01.2018 erhöhen wir das erste Mal nach sechs Jahren unseren Mitgliedsbeitrag für ordentlichen Mitglieder um etwas mehr als 50 Cent pro Monat.

Aufgrund der gestiegenen Kosten beträgt der Jahresbeitrag ab 2018 jährlich 95 € (vormals 87 €). Auszubildende zum Notfallsanitäter zahlen einen reduzierten Beitrag von 75 € bei gleichen Leistungen. Dazu ist es notwendig uns einen Nachweis über die Ausbildungsdauer (Beginn und Ende) an die Geschäftsstelle per Post, Fax oder E-Mail zu schicken. Nach Ende der Ausbildungszeit wird der Jahresbeitrag automatisch an den eines ordentlichen Mitgliedes angeglichen. Eine rückwirkende Verrechnung ist nicht möglich.

Allen Mitgliedern wird durch die Beitragsveränderung ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.03.2018 eingeräumt.

 

 

Arbeitstagung erfolgreich beendet

Vom 13. bis 15. August 2021 fand die erste Arbeitstagung in diesem Jahr von Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat in Präsenz statt. Unter anderem waren die Mitgliederentwicklung und eine noch bessere Kommunikation mit den Mitgliedern Themen der Gespräche.

Arbeitstagung von Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat

ArbeitstagungAm 22.-23.02.2020 fand die erste Arbeitstagung in diesem Jahr von Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat statt. Trotz (u. a. krankheitsbedingten) Ausfällen konnten wir wichtige Aufgaben und Projekte besprechen. U. a. waren der 3. Deutsche Rettungsdiensttag, die Mitgliederversammlung sowie die Fachgesellschaft Thema. Wie auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossen, wird der DBRD eine Gesellschaft für Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin gründen. Weitere Informationen hierzu folgen noch.

Als kleinen Ausgleich zu der umfangreichen Tagesordnung gab es noch eine Führung durch das Europäische Hansemuseum.

Die nächste Arbeitstagung findet am 11.-12.07.2020 statt.

 

Befragung des SWR-Fernsehen: Wo liegen die Probleme im Rettungsdienst?

SWR-Fernsehen Themenschwerpunkt Rettungsdienst/Notfallmedizin in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Wir brauchen Sie und Ihre Erfahrung!
Wo liegen die Probleme im Rettungsdienst?

Bitte schreiben Sie uns unter

http://x.swr.de/s/rettungsdienst

Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

 

Wichtig: Zu Ihrem eigenen Schutz schreiben Sie uns bitte von Ihrem privaten Computer/Smartphone. Nutzen Sie nicht Ihr Diensthandy oder den Computer an Ihrem Arbeitsplatz.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen 06131 929 33348

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

CC- und MCD-Treffen in der DBRD Akademie GmbH

2018.04.07Am 07.04.2018 haben sich die Kurskoordinatoren und Medizinischen Kursdirektoren aller Kursformate der DBRD Akademie zu einer Arbeitstagung in Lübeck getroffen.

Marco K. König, Vorstandsvorsitzender des DBRD und Geschäftsführer der DBRD Akademie leitete zusammen mit seinem Kollegen Frank Flake die Tagung und stellte nach einem kurzen Überblick über die Arbeit des DBRD die Mitarbeiter der Geschäftsstelle vor. Des Weiteren wurden neben einem Rückblick auf 2017, die Bilanzen und der Ausblick auf 2018 vorgestellt. Nach dem sehr erfolgreichem Jahr 2016 konnten wir 2017 noch mehr Kurse durchführen und dadurch deutlich mehr Provider begrüßen. Es fand zudem ein intensiver Austausch über offene Punkte und Herausforderungen statt.

Alle Anwesenden waren sich einig, dass wir auch für die Zukunft professionell aufgestellt sind und möglichst vielen Teilnehmern die Kursformate AMLS, EPC, GEMS, PHTLS, TCCC und TECC ermöglichen wollen.

 

Das DBRD-Medikamentenbuch zu den Muster-Algorithmen als PDF zum Herunterladen

 Zur RETTmobil 2018 haben wir unser DBRD-Medikamentenbuch zu den Musteralgorithmen

in gedruckter Form an unserem Stand vorgestellt. Die Druckversion kann zu einem Preis von

Euro 10,00 zuzüglich Versandkosten über den DBRD bezogen werden. DBRD-Mitglieder er-

halten einen Rabatt von 10 Prozent.

DBRD Medikamentenbuch

Nun kann auch das PDF des DBRD-Medikamentenbuches kostenfrei von unserer Webseite 

heruntergeladen werden. Wie schon die DBRD Muster-Algorithmen beinhaltet das PDF ein 

anklickbares Inhaltsverzeichnis, so dass eine schnelle Navigation im PDF gewährleistet ist.    

pdfDBRD-Medikamentenbuch herunterladen

David Häske als Nationaler Koordinator von AMLS verabschiedet

2018 01 20 haeskeDavid Häske ist der AMLS-Mann der ersten Stunde und hat seit 2009 AMLS in Deutschland maßgeblich mit aufgebaut und gestaltet. Nach dem ersten Kurs im Oktober 2010 in München hat David Häske als Nationaler Koordinator die rasante Ausbreitung von AMLS begleitet und die Übersetzungen der ersten beiden deutschen Bücher organisiert. Die dauerhafte Verbindung zum internationalen AMLS-Board der NAEMT durch David Häske war Garant für verlässliche und enge Zusammenarbeit. Gemeinsam mit ihm wurde die AMLS-Herangehensweise zum Standard der Notfallmedizin in Deutschland und ist nun nicht mehr aus den Schulen sowie den Versorgungsempfehlungen in Deutschland wegzudenken. Nun ist David Häske auf eigenen Wunsch aus dem AMLS-Committee ausgeschieden.

Wir sind für die gemeinsame und stets konstruktive Zusammenarbeit in stets freundschaftlicher Verbindung sehr dankbar und sind stolz darauf, gemeinsam so einen erfolgreichen Weg zurückgelegt zu haben. Von Herzen wünschen wir David Häske auf neuen beruflichen Wegen und als junger Familienvater alles Gute und freuen uns sehr, dass er uns weiter als Kurskoordinator und Instruktor unterstützen wird sowie fester Teil der AMLS-Familie bleibt. Wir freuen uns auf viele weitere Kurse mit ihm und auf seine konstruktive Kritik.

Der DBRD Vorsitzende Marco K. König und der Medizinische Direktor von AMLS sowie Ärztliche Beirat des DBRD Hans-Martin Grusnick verabschiedeten David Häske heute persönlich in seiner Heimatstadt Reutlingen.

Susann Lach, die bisher die Position der stellvertretenden Nationalen Koordinatorin innehatte, wird ihn in der Position der Nationalen Koordinatorin nachfolgen und in gewohnter Weise die Organisation von AMLS weiterführen.

Der DBRD Vorstand und das AMLS-Committee

DBRD als Kooperationspartner beim 6. Interprofessioneller Gesundheitskongress in Dresden

 

Im April hat der DBRD zum ersten Mal als Kooperationspartner beim 6. Interprofessionellen Gesundheitskongress in Dresden mitgewirkt. Neben einem Grußwort bei der Kongresseröffnung durch unseren 3. Vorsitzenden, Thomas Semmel, haben wir eine Vortragssitzung zum Thema „Kardiopulmonale Reanimation“ sowie einen Workshop zum gleichen Thema gestaltet. Die Vortragssitzung war mit über 100 Teilnehmern komplett ausgebucht und auch der Workshop fand bei den Teilnehmern großen Anklang. 

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DBRD Arbeitstagung

Vom 10.-12.07.2020 fand in der DBRD Geschäftsstelle in Lübeck die Arbeitstagung von Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat statt.

DBRD Arbeitstagung

Vom 10.-12.07.2020 fand in der DBRD Geschäftsstelle in Lübeck die Arbeitstagung von Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat statt.

DBRD auf dem 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Der DBRD ist in diesem Jahr zum ersten Mal wissenschaftlicher Kooperationspartner des 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Der Kongress findet vom 21. bis 24. März 2017 im Internationalen Congress Center in München (ICM) statt.

Als Kooperationspartner richtet der DBRD eine Vortragssitzung mit dem Thema „ERC Guidelines 2015“ aus. Die Sitzung findet am 22. März 2017 von 17.30 bis 19.00 im ICM, Saal 13b statt. Wir freuen uns jetzt schon über zahlreiche Zuhörer.

Unter dem folgendem Link kann man das Einladungsvideo des Kongresspräsidenten, Prof. Pohlemann, sehen:

https://www.youtube.com/watch?v=TXmiLlr0x3w

Weitere Informationen zum Kongress und das Kongressprogramm findet man unter www.chirurgie2017.de

DBRD bei CDU/CSU im Deutschen Bundestag

DBRD bei CDU CSU im Deutschen Bundestag

Am 25.06.2018 besuchten Marco K. König (1. Vorsitzende) und Hans-Martin Grusnick (Mitglied des Ärztlichen Beirats) Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Grund für den Besuch war die invasive Tätigkeit des Rettungsfachpersonals, die im Rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) stattfindet sowie die Schmerztherapie mit dem Interessenkonflikt des Betäubungsmittelgesetzes. Das Gespräch fand mit den Bundestagsabgeordneten Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Herrn Lothar Riebsamen und Herrn Stephan Pilsinger (alle Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit) sowie Herrn Michael Kuffer (Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat). Es waren sich alle einig, dass unser Anliegen berechtigt und die Situation für das Rettungsfachpersonal unbefriedigend ist. Die Abgeordneten werden sich nun in ihrer Arbeitsgruppe Gesundheit beraten und das Anliegen auch in den Ausschuss für Gesundheit einbringen.

Nach der Sommerpause werden wir weitere Termine bei Mitgliedern des Gesundheitsausschusses anderer Fraktionen wahrnehmen und hoffen, dass es möglichst bald zu einer rechtssicheren Lösung kommt.

DBRD bei der CDU Hamburg

Am 26.11.2018 traf sich der 1. Vorsitzende Marco K. König mit dem Hamburgischen Bürgerschaftsmitglied der CDU Fraktion Dennis Gladiator (Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Innenpolitischer Sprecher CDU Bürgerschaftsfraktion und stv. Vorsitzender der Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU) im Hamburgischen Rathaus.
König bat weiterhin um Unterstützung für eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes. Die Länder setzen sich zwar für eine Rechtssicherheit für Notfallsanitäter ein, passiert ist jedoch leider noch nichts. Zudem sprach König auch die immer noch befristeten Arbeitsverträge bei der Feuerwehr Hamburg an. Aktuell sind wieder 33 Notfallsanitäter-Stellen ausgeschrieben, die weiterhin auf zwei Jahre befristet sind. Dieses ist nicht nur mit dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Mitarbeiterbindung absolut unverständlich. Es ist vielmehr bei einem sozialgeführten Senat irritierend, der in einer Pressemitteilung aus dem Jahre 2017 nur noch absolute Ausnahmen in Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg suggeriert hat.

https://www.spd-fraktion-hamburg.de/presse/pressemitteilungen/b/sachgrundlose-befristungen-werden-zurueckgedraengt-hamburg-als-vorbild-fuer-gute-arbeit.html

Auch die Qualität der präklinischen Notfallmedizin war Gesprächsthema. Weiterhin ist die Ausstattung der RTW der BF Hamburg weit vom üblichen Standard entfernt. Mit unvollständiger Ausstattung gem. EN 1789 und mit nur einer kleinen Auswahl von Notfallmedikamenten ist man leider weiterhin weit vom Mindeststandart des Pyramidenprozesses entfernt. Offensichtlich wird sich auch weiterhin vehement gegen eine Analgesie durch Notfallsanitäter gewehrt.
Zudem sind die Erfüllungsquoten (Eintreffzeiten) von durchschnittlich nur 65 Prozent absolut unbefriedigend. Und das vor dem Hintergrund, dass dieses Jahr weniger Notfallbeförderungen als im letzten Jahr stattgefunden haben. U. a. sind u. E. die immer noch viel zu häufigen Abmeldungen der Notaufnahmen einer der Gründe, da die Einsatzzeiten dadurch signifikant verlängert werden.
Herr Gladiator wird sich den Themen annehmen und uns berichten.

 

DBRD bei Mitgliedern des Gesundheitsausschusses

Dr. Kappert GontherIm Rahmen unserer Bemühungen zu mehr Rechtssicherheit bei der Berufsausübung waren der 1. Vorsitzende Marco K. König und das Mitglied des Ärztlichen Beirates Hans-Martin Grusnick am 08.10.2018 erneut in Berlin, um mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zu sprechen. Das erste Gespräch fand bei Herrn Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB von der FDP Fraktion statt. Das zweite Treffen war bei Frau Dr. Kappert-Gonther, MdB von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

König und Grusnick erläuterten die immer noch unbefriedigende Rechtsunsicherheit. Der Notfallsanitäter (und auch Rettungsassistent) ist bei jeder erweiterten Maßnahme durch das Spannungsfeld zwischen Garantenstellung und Heilpraktikergesetz belastet. Solche Konfliktsituationen treten täglich tausendfach deutschlandweit in allen Fällen erweiterter Notfallversorgung auf. Daher sehen wir Änderungsbedarf im Heilpraktikergesetz sowie im Betäubungsmittelgesetz. Beide Bundestagsabgeordneten haben den Handlungsbedarf bestätigt und werden es in ihren Gremien diskutieren und nach Lösungswegen suchen.

 

Prof. Ullmann

DBRD bei Pflege e.V.

pflege evDer DBRD, vertreten durch seinen Vorsitzenden Marco K. König, war vom Pflege e.V. zu einem Expertengespräch in die Universität Witten/Herdecke eingeladen. Die Sitzung am 16.04.2018 mit vielen Verbänden und Organisationen war ein kick-off und hat zum Ziel für alle Beteiligten in einer Notaufnahme bei einer Kultur der Wahrnehmung und Kommunikation zu unterstützen. Hierzu gehört auch, wie es gelingt ein Mindestmaß an Anstand in den Notaufnahmen sicher zu stellen.

 

DBRD beim 4. Symposium Lernfeld Rettungsdienst

symposiumrettMarco K. König, 1. Vorsitzender, hielt beim 4. Symposium Lernfeld Rettungsdienst in Hamburg am 17.04.2018 den Eröffnungsvortrag.
Unter dem Titel
Wie läuft es mit der Notfallsanitäter-Ausbildung? Herausforderungen durch das Territorialprinzip und andere Formalia“
gab König vor über 280 Teilnehmern einen Rückblick auf die Entstehung des Notfallsanitätergesetzes, die Ist-Situation des Föderalismus und die Chancen für die Schulen.

 

DBRD beim 7. Interprofessionellen Gesundheitskongress in Dresden

image002Auch 2019 ist der DBRD wieder als Kooperationspartner beim Interprofessionellen Gesundheitskongress in Dresden dabei. Dieses Mal mit einem Vortragsblock und einem Workshop zu Kindernotfällen. Zur gleichen Zeit findet auch das Wissenschaftsymposium statt, dort wird der Innovationspreis verliehen.
Anmeldeschluss für die Teilnahme am Innovationspreis ist der 31. Januar 2019. 
 
Das pdfProgramm des Interprofessionellen Gesundheitskongress sowie ein pdfFlyer zu den notfallmedizinischen Themen können hier heruntergeladen werden.
 
DBRD-Mitglieder erhalten bei Anmeldung über den Springer-Verlag eine Ermäßigung auf den Eintritt.
 
 
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DBRD beim DGCH-Kongress

DGCH KongressDer DBRD war am 20.04.2018 mit einer eigenen Sitzung beim 135. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin vertreten. Unter dem Titel „Besondere Einsatzsituation-Besonderes Vorgehen“ wurden drei Vorträge gehalten.

Es begann Marco K. König, 1. Vorsitzender DBRD und Nationaler Koordinator von TCCC/TECC Deutschland, mit dem Referat „Besonderheiten bei der Verletztenversorgung in taktischen Einsatzlagen“.
Die „Methoden der Blutungskontrolle“ stellte Oberfeldarzt Dr. Thorsten Hauer, Chirurg und Medizinischer Direktor von PHTLS Deutschland, vor.
Den Schlussvortrag hielt Oberstabsarzt Dr. Fabian Spies, Anästhesist und Medizinischer Direktor von TCCC/TECC Deutschland, zum Thema „Gut ausgebildet-TECC, ein besonderes Kurskonzept“.

DBRD beim Gesundheitsminister von Mecklenburg-Vorpommern

Am 31.01.2019 war der 1. Vorsitzende Marco K. König zu Besuch beim Gesundheitsminister von Mecklenburg-Vorpommern Herrn Harry Glawe. Zudem nahmen an dem Gespräch in Schwerin auch der Referatsleiter Rettungsdienst Herr Iwohn und vom Referat Gesundheits- und Heilberufe Frau Zavada teil.

IMG 1427König sprach zunächst die Rechtsunsicherheit an und bat um Unterstützung für entsprechende Gesetzesänderungen. Minister Glawe will sich dem Thema annehmen und das weitere Vorgehen auch mit anderen Ländern absprechen.
Zudem stellte König die aktuellen DBRD Muster-Algorithmen gem. Pyramidenprozess vor und warb für eine landesweite Umsetzung des im Jahre 2014 bundeweit konsentierten Mindeststandart für Notfallsanitäter sowie eine einheitliche Medikamentenausstattung gem. Pyramidenprozess auf allen RTW.
Neben der Hilfsfrist, Qualitätssicherung und Ausstattung der Schulen wurde auch über den Arbeitsschutz diskutiert. König bat eindringlich darum, dass die Kreise, die für die Beschaffung der Fahrzeuge zuständig sind, ab sofort elektrisch-hydraulische Fahrtrage anschaffen, um die für alle Rettungsdienstmitarbeiter körperlich belastende Arbeit deutlich zu reduzieren.

Es war ein sehr interessanter Austausch auf höchster politischer Ebene, und der DBRD wird auf einer der nächste Landesbeiratstreffen den am Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern Beteiligten seine Ideen und Vorschläge vorstellen dürfen.

 

DBRD beim NDR

Für einen Beitrag des Deutschlandfunks war der 1. Vorsitzende Marco K. König am 28.05.2018 im NDR Studio Lübeck. Das Thema war die Gewalt gegen Rettungsdienstkräfte und was dagegen getan werden sollte. Zwei Schwerpunkte sollten u. E. gesetzt werden:

1. Keine Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften wegen fehlendem öffentlichen Interesse, sondern Anklage vor einem sog. Schnellgericht, damit die Strafe auf dem Fuße folgt.

2. Kommunikationstraining für das Rettungsfachpersonal, damit u. a. deeskalierend auf aggressiv wirkende Personen eingewirkt werden kann.

Der Beitrag wird voraussichtlich im Juni gesendet.

 
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Für einen Beitrag des Deutschlandfunks war der 1. Vorsitzende Marco K. König am 28.05.2018 im NDR Studio Lübeck. Das Thema war die Gewalt gegen Rettungsdienstkräfte und was dagegen getan werden sollte. Zwei Schwerpunkte sollten u. E. gesetzt werden:

1. Keine Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften wegen fehlendem öffentlichen Interesse, sondern Anklage vor einem sog. Schnellgericht, damit die Strafe auf dem Fuße folgt.

2. Kommunikationstraining für das Rettungsfachpersonal, damit u. a. deeskalierend auf aggressiv wirkende Personen eingewirkt werden kann.

 

Der Beitrag wird voraussichtlich im Juni gesendet.

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DBRD geht auf Sommertour

Der DBRD möchte mit den Rettungsdienstmitarbeitern vor Ort ins Gespräch kommen. Daher wird der 1. Vorsitzender Marco K. König in den Monaten Juli bis September 2017 in jedes Bundesland zu einer Rettungswache oder Notfallsanitäterschule reisen, Sorgen aber auch gerne Lob anhören und ein kleines Gastgeschenk mitbringen. Unter allen Einsendungen werden wir für jedes Bundesland den Gewinner auslosen. Bewerbungen bitte bis zum 15.06.2017 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit dem Betreff „Sommertour“.

DBRD Gutachten über die Gabe von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung durch Notfallsanitäter

Der DBRD hat ein Gutachten über die Gabe von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung durch Notfallsanitäter durch den renommierten Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Fehn aus Köln in Auftrag gegeben. Durch das Gutachten wird der derzeitige Zustand und die herrschende Unsicherheit aufgehoben. Nun sind die Verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und die Gesetzgeber gefragt die Inhalte zügig und praxisnah umzusetzen.

Die DBRD Stellungnahme zum Gutachten können sie hier runterladen (221 KB).

Das Gutachten von Prof. Fehn können sie hier runterladen (5800 KB).

DBRD im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten

Am heutigen Tag war der Vorsitzende Marco K. König zu Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Mit Dr. Harald Terpe vom Bündnis 90/Die Grünen und Lothar Riebsamen von der CDU wurden die rechtlichen Probleme der Schmerzlinderung durch Notfallsanitäter erörtert und unsere Stellungnahme sowie das Rechtsgutachten übergeben. Zudem zeigten sich beide Abgeordneten sehr interessiert wie das Notfallsanitätergesetz durch die Bundesländer umgesetzt wurde und wird.

Sowohl Herr Dr. Terpe als auch Herr Riebsamen haben sich von Anfang an für die damalige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes eingesetzt und später das Notfallsanitätergesetz mit verabschiedet.

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DBRD im Sozialministerium Schleswig-Holstein

Am 04.02.2019 war der 1. Vorsitzende Marco K. König zu Besuch im Schleswig-Holsteinischen Sozialministerium. Herr Völk, Abteilungsleiter VIII 4 Gesundheit, begrüßte König zusammen mit Herrn Dr. Föh (Referatsleiter VIII 41- Gesundheitsberufe, Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte) sowie Herrn Bartsch und Frau Ravesloot vom Referat VIII 42 Rettungswesen.

König betonte zunächst, wie positiv sich der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren entwickelt hat. Grundlage hierfür sind das Rettungsdienstgesetz sowie die Arbeitsgruppen auf Landesebene. So werden nicht nur die Inhalte des Pyramidenprozesses in den Notfallsanitäterschulen unterrichtet und geprüft, sondern die Landesalgorithmen (die sich nur marginal von den DBRD Muster-Algorithmen unterscheiden) werden auch flächendeckend am Patienten angewendet. Das ist (leider) bisher in Deutschland einzigartig. Ausführlich wies König auf die immer noch bestehende Rechtsunsicherheit bei invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter hin und bat weiterhin um Unterstützung auf der Arbeits- und politischen Ebene.

IMG 1761 002Auch das neue Projekt „Rettungseinsatzfahrzeug (REF) des Kreises Nordfriesland war u. a. Thema, wobei König die Mehrzweckfahrzeugstrategie als dringlicheres Problem sieht. Es finden immer noch zu viele Krankentransporte mit Rettungswagen statt, so dass die Notfallsanitäter-Auszubildenden häufig nicht die notwendigen Kompetenzen erwerben und der Kompetenzerhalt der Notfallsanitäter gefährdet ist. Zudem könne noch nicht von Fachkräftemangel gesprochen werden, wenn die Rettungswagen, mit einem oder sogar zwei Notfallsanitätern besetzt, mit Krankenhausentlassungen beauftragt werden. Zum Schluss warb König für eine Sensibilisierung im Rettungsdienst in Bezug auf verletzte Kinder und stellte die DBRD Taschenkarte und Flyer „Gewalt gegen Kinder“ vor. „Es wäre wünschenswert, wenn in Schleswig-Holstein alle am Rettungsdienst Beteiligte die wahren Ursachen der Verletzungen erkennen können, um die Kinder zukünftig vor ihren Peinigern zu schützen“, so König.

 

DBRD Mitgliederversammlung auf dem DINK2012

Begrüßung zur MitgliederversammlungAm Samstag, den 11. Februar 2012, fand in Wiesbaden im Rahmen des DINK die diesjährige Mitgliederversammlung des DBRD statt. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Marco K. König und dem Rechenschaftsbericht des Vorstands wurde der Kassenprüferbericht vorgestellt und der Vorstand einstimmig entlastet.

DBRD Muster-Algorithmen 2020 online

Die DBRD Muster-Algorithmen 2020 zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes sind ab sofort online. Die Algorithmen wurden um Epistaxis und Hämostatika erweitert sowie in mehreren Bereichen aktualisiert. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf Seite 6.
 
Muster Alogo2020 Titel

Alle Mitglieder erhalten zusammen mit dem Jahresheft und der Bescheinigung über den gezahlten Mitgliedsbeitrag die Muster-Algorithmen (DIN A6) wieder kostenlos. Der Versand beginnt Anfang Februar.
Zusätzlich bieten wir die gedruckte Version der DBRD Muster-Algorithmen DIN A6 und DIN A 4 ab sofort über unseren Webshop an. Der Versand beginnt ab dem 10.02.2020.
Wir freuen uns, dass wir die große Ausgabe der DBRD Muster-Algorithmen 30 Prozent günstiger im Vergleich zum Vorjahr anbieten können.

pdfDie Muster-Algorithmen 2020 können hier als PDF (5,4 MB) heruntergeladen werden.

 

DBRD Muster-Algorithmen Version 3.0 - Das Update 2018 ist da!

Algo2018 preSeit 2015 geben wir nun unsere Muster-Algorithmen heraus und wir halten unser Versprechen ein, die Muster-Algorithmen jährlich zu aktualisieren und selbstverständlich auch zu erweitern. 

Die Version 3.0 beinhaltet nun 57 Algorithmen und die Erläuterungen zu den Algorithmen sind mittlerweile auf 16 Seiten angewachsen. 
 
DBRD-Mitglieder erhalten, wie schon in den Jahren zuvor, eine gedruckte Version im DIN A6-Format mit dem Jahresbrief. 
 

DBRD Muster-Algorithmen Version 3.0 - korrigierte Version als PDF herunterladbar

Leider haben sich in die Version 3.0 ein paar Fehler eingeschlichen, die wir umgehend korrigiert haben. Zum einen waren dies ein paar Buchstabendreher oder Copy & Paste-Fehler, zum anderen haben wir bei der Darreichungsform von Esketamin (Algorithmus Schmerzen bei Trauma, Lumbalgie,…) auf Seite 54 im Kasten „Achtung“ eine Mengenangabe falsch dargestellt. Richtig ist die Angabe „5 mg/1 ml“ und nicht wie vorher geschrieben "25 mg/1 ml“.
 
Wir möchten uns im Hinblick auf die Korrekturen bei unseren aufmerksamen Lesern bedanken. Auch bei den Muster-Algorithmen des DBRD gilt: „Viele Augen sehen meistens deutlich mehr!“
 

DBRD Muster-Algorithmen: Die 4. Auflage ist erschienen

Im Jahr 2015 wurde die DBRD Muster-Algorithmen zum ersten Mal publiziert.
Mittlerweile umfassen die Muster-Algorithmen 60 Seiten mit Algorithmen sowie 18 Seiten mit Erläuterungen. In der aktuellen Version wurden alle Literaturquellen auf Aktualität überprüft und bei Notwendigkeit entsprechend angepasst. Notwendige Änderungen beispielsweise im Hinblick auf Medikamentendosierungen bzw. veränderten Vorgehensweisen sind in die aktuelle Version eingeflossen.
Von großer Bedeutung ist sicherlich der Algorithmus „Entscheidung über die Beförderung von Patienten“ mit den dazugehörigen Checklisten zur Entscheidungsfindung. Neu ist der Algorithmus „V. a. drohende Addisonkrise – Akute Niereninsuffizienz“, hierzu wurden auch die Erläuterungen ergänzt und die möglichen Notfallausweise, die die betroffenen Patienten eventuell mitführen, abgebildet.

Alle Mitglieder des DBRD erhalten mit dem Jahresbrief eine gedruckte Version im DIN A6-Format. Weitere Hefte, sowohl im DIN A6, als auch im DIN A4-Format können über die Geschäftsstelle des DBRD bezogen werden.

pdfDie aktuelle Version kann hier als PDF heruntergeladen werden.

DBRD Musteralgorithmen 2024 verfügbar

Die DBRD Musteralgorithmen 2024 zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes sind zum freien Download verfügbar.

Die gedruckten Exemplare in den Formaten DIN A4 und DIN A6 sind ab Ende Februar im DBRD Online-Shop verfügbar. Alle Mitglieder erhalten dann auch wieder kostenlos die Musteralgorithmen in DIN A6.

Zum Shop

DBRD Musteralgorithmen ab sofort im Online-Shop erhältlich

Ab sofort könnt ihr die DBRD Musteralgorithmen 2022 in den Formaten DIN A4 und DIN A6 im Online-Shop kaufen. DBRD-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt auf alle Artikel. Einfach den Gutschein-Code „10pro-dbrd“ eingeben.

Und alle DBRD-Mitglieder erhalten im Februar die DBRD Musteralgorithmen in DIN A6 kostenlos nach Hause geschickt.

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DBRD Weihnachtsfeier

Gestern fand in Lübeck die Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter des DBRD und der DBRD Akademie statt. Bevor der offizielle Teil begann, wurde zunächst der Lübecker Weihnachtsmarkt besucht. Der Vorsitzende Marco K. König bedankte sich im Namen des gesamten Vorstands bei allen Mitarbeitern für deren unermüdlichen Einsatz. Auch dieses Jahr konnten wir wieder einen erheblichen Mitgliederzuwachs verzeichnen, und die Akademie war neben den zahlreichen Fortbildungskursen insbesondere durch die Software-Umstellung gefordert. Während der Weihnachtsfeier haben wir auch unseren Mitarbeiter Thomas Trauth verabschiedet. Leider kann er die Tätigkeit als Fahrer für unser Akademie-Kursmaterial krankheitsbedingt nicht mehr ausüben und geht vorzeitig in Rente. Wir wünschen Thomas alles Gute und allen gesegnete Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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DBRD zu Besuch bei Bundestagsabgeordnetem Dr. Janosch Dahmen

Am 16. August 2021 besuchten die Vorstandsmitglieder Marco K. König, Frank Flake und Martin Großmann sowie das Mitglied des Ärztlichen Beirats Hans-Martin Grusnick den Bundestagsabgeordneten Dr. Janosch Dahmen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

DBRD zu Besuch im Bayerischen Landtag

Am 9. Juli 2021 besuchten der DBRD-Vorsitzende Marco K. König, der Landesgruppensprecher Bayerns Ralf Waidmann sowie das Mitglied des Ärztlichen Beirats Hans-Martin Grusnick den Bayerischen Landtagsabgeordneten Andreas Krahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Andreas Krahl ist Notfallsanitäter sowie Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie. Auch als Landtagsabgeordneter nimmt er immer wieder einmal seinen Dienst im Rettungsdienst des Bayerischen Roten Kreuzes wahr.

DBRD zu Besuch im Landtag von Baden-Württemberg

Am 15. Juli 2021 besuchten der DBRD-Vorsitzende Marco K. König und der Landesgruppensprecher Baden-Württembergs Andreas Wolf die Landtagsabgeordnete Andrea Schwarz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Andrea Schwarz ist Stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses.

DBRD-App jetzt verfügbar!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Deutscher Berufsverband Rettungsdienst liegt uns das Thema "verwende Merkhilfen und schlage nach" im Sinne eines professionellen Crew Resource Management natürlich ganz besonders am Herzen. Deshalb bringen wir unsere Musteralogrithmen sowie die zugehörigen Medikamente pünktlich zum 5. Deutschen Rettungsdiensttag nun direkt auf Euere iPhones und iPads. Vielen Dank an Christian Desalm für die Umsetzung.
Hier geht es direkt zur neuen DBRD App:

https://apps.apple.com/de/app/dbrd/id6450621238

Wendet Euch mit Anregungen und Verbesserungsvorschlägen gerne direkt an Christian Desalm. Gerne per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Martin Großmann
3. Vorsitzender

DBRD-Vorsitzender beim S+K Verlag

DSC 0178 loAm 14.08.2018 war der 1. Vorsitzende Marco K. König beim S+K Verlag in Edewecht, der u. a. die Zeitschrift RETTUNGSDIENST herausgibt. Hintergrund des Besuches war ein Interview zu verschiedenen Themen rund um DBRD und den Rettungsdienst, welches vom Geschäftsführer Christoph Kossendey und Klaus von Frieling geführt wurde.

Das Interview wird bereits in der nächsten Ausgabe der RETTUNGSDIENST veröffentlicht.

 

(Foto: K. von Frieling)

DELL Technologies ist ab jetzt neuer Partner des DBRD

DELL Technologies, einer der führenden Computerhersteller, ist ab jetzt unser neuer Partner.

Auf eine starke und funktionierende technische Büroumgebung fürs Tagesgeschäft kann heute niemand mehr verzichten.
Daher hat Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. jetzt einen starken Partner ins Boot geholt, der Euch durch leistungsfähige Rechner, Server und Storage Lösungen, sichere Vernetzung sowie Services- und Finanzierungsangebote dabei unterstützt, dass die Technik einfach läuft.
Freut Euch außerdem auf exklusive Rabatte.

Mehr Infos auf unserer Partner-Seite.

Dringender Aufruf

Nun hat uns der Krebs auch in unserer Mitte erreicht. Tina Knoll (DBRD-Beiratsmitglied und Mitarbeiterin) hat Leukämie und ist nach zunächst optimistischen Heilungsverlauf nun dringend auf einen Stammzellspender angewiesen.

Tina ist nicht nur Notfallsanitäterin, Betriebswirtin und Schulleiterin an der Fachschule für Rettungsdienst im CJD Maximiliansau, sondern vor allem Ehefrau und Mutter einer vierjährigen Tochter. Tina ist dem DBRD von Anfang an als Mitglied verbunden und engagiert sich seit über fünf Jahren ehrenamtlich im Beirat des DBRD. Zudem ist Tina als Mini-Jobber u.a. für die Erstellung der DBRD-Berufsausweise zuständig.

Nach nun über einem Jahr Ungewissheit und wochenlanger Isolation in einem Karlsruher Krankenhaus ist nun klar, dass die einzige Rettung für Tina nur ein geeigneter Knochenmarkspender ist.

Daher bitte wir alle sich in der Knochenmarkspenderdatei registrieren zu lassen und darüber hinaus die Arbeit der DKMS finanziell zu unterstützen.

Die Registrierungsaktion für Tina findet am 17.02.2019 von 11-16 Uhr in der Festhalle Wörth, Am Festplatz 1 A in 76744 Wörth am Rhein statt.

Da eine Registrierung der DKMS 35 EUR kostet, ist auch eine finanzielle Unterstützung sehr wichtig.

DKMS-Spendenkonto

IBAN DE41 7004 0060 8987 0000 29

Verwendungszweck: Tina

https://www.dkms.de/de/aktion/heute-retten-wir-tina

 

Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung veröffentlicht

Nachdem 2007 das erste Eckpunktepapier erschien, wurde nun eine Überarbeitung des Eckpunktepapiers zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik veröffentlicht. Das Papier, an dem der DBRD mitgearbeitet hat, enthält neben Empfehlungen zur Strukturplanung u. a. auch Empfehlungen zum medizinischen Vorgehen gem. der geltenden Leitlinien.

Das Eckpunktepapier steht hier zum Download bereit (386 KB).

Forschungsumfrage zur Vorstellungskraft – psychologischen Traumabewältigung im Rettungsdienst

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben sich an einer Forschungsumfrage der Ben Gurion Universität (BGU, PREPARED Center for Emergency Response Research, Israel) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Katastrophenmedizin zu beteiligen.
Bei der Umfrage handelt es sich um ein Forschungsprojekt aus dem Bereich der psychologischen Traumabewältigung im Rettungsdienst, inklusive der Notärzte.

Ziel ist es Betroffenen Kolleginnen und Kollegen die bestmöglichen Hilfen zukommen zu lassen. Dieses Ziel unterstützen wir gerne und bitten Sie ebenfalls uns mit der Beantwortung und auch der Verbreitung des Fragebogens (z.B. per E-Mail oder sozialen Netzwerken) zu helfen.
Für die Erfassung einer Kontrollgruppe kann der Fragebogen gerne auch an nicht im Rettungsdienst tätige Personen weitergeleitet werden.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Sie kann jederzeit abgebrochen werden. Es werden keine persönlichen Daten erhoben, die Rückschlüsse auf die Identität der Teilnehmer zulassen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken verwendet.

Über den folgenden Link können Sie bis Mitte Mai 2018 an dieser Forschungsumfrage teilnehmen:

http://bgumanagement.qualtrics.com/jfe/form/SV_eMe4Npm5xrYEevb

Sollten Sie Fragen zu der Forschungsumfrage haben können Sie uns gerne kontaktieren. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (falls möglich, bitte in englischer Sprache).

Führungswechsel beim Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD e.V.)

Am 21.09.2024 fand im Nachgang zum 6. Deutschen Rettungsdiensttag die Mitgliederversammlung des DBRD e.V. statt. In diesem Jahr wurde turnusgemäß auch der Vorstand, Beirat sowie die Kassenprüfer für die vierjährige Amtsperiode neu gewählt. Nach dem Rücktritt des bisherigen 1. Vorsitzenden zum 01.07.2024 diesen Jahres kam vor allem dieser Neubesetzung des Vorstandes eine besondere Bedeutung zu.

Der DBRD steht nun unter Führung des neuen 1. Vorsitzenden Frank Flake. Ergänzt wird die Führungsmannschaft durch den 2. Vorsitzenden Martin Großmann und 3. Vorsitzenden Michael Stanley. Alle drei sind keine Unbekannten im bundesdeutschen Rettungsdienst und haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Erfolg des Berufsverbandes weiter zu festigen und voranzutreiben.

Beratend zur Seite steht dem Vorstand ein Beirat der ebenfalls neu gewählt wurde. In den kommenden vier Jahren gehören dem Beirat Viktoria Steiner, Maria Rauscher, Sina Schlett, Ralf Waidmann, Achim Thamm, Jan Rinkleff und Peter Lorenz an. Neue Kassenprüfer sind Sven Heiligers und Manuel Wego.

Der ärztliche Beirat des DBRD wird grundsätzlich nicht gewählt, sondern durch Vorstand und Beirat bestimmt. Entsprechend gab es hier keine Änderungen.

Kontaktadresse für Presseanfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontaktadresse für allgemeine Anfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

GERD - GEsundheit im RettungsDienst: Befragung gestartet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ist es eigentlich um die Gesundheit des Rettungsfachpersonals gestellt? Das möchten wir jetzt genau wissen. Unser Partner PAX und Surveymatics führen in Kooperation mit der medizinischen Fakultät der Otto von Guericke Universität Magdeburg eine wissenschaftliche Studie durch, die durch den DBRD aktiv unterstützt wird. Genannt wird sie GERD: „Gesundheit von Einsatzkräften im Rettungsdienst“. Ziel dieser Befragung ist es, Zusammenhänge zwischen der Arbeit im Rettungsdienst und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Gesundheit zu erkennen. Die Befragung dauert etwa 20 Minuten. Wir würden uns sehr freuen wenn möglichst viele die Befragung unterstützen, und daran teilnehmen. Letztlich soll die Studie dabei helfen, den Gesundheitsschutz von Einsatzkräften im Rettungsdienst zu verbessern. 

Die Befragung läuft bis zum 30. April 2018. Alle Angaben werden absolut vertraulich behandelt, die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf eine Person zu. 

Unter den Teilnehmern der Befragung werden 10 hochwertige Sitzsäcke von PAX verlost. Die Gewinner werden am 2. Mai 2018 ausgelost und ab dem 10. Mai 2018 informiert. Die Teilnahme an der Verlosung ist freiwillig. Man kann an der Befragung teilnehmen, ohne an der Verlosung teilzunehmen. 

Parallel zu dieser Online-Befragung startet PAX das begleitende Projekt "Fit zum Dienst". Das Projekt hat das Ziel anhand einer Vergleichsgruppe zu untersuchen, ob und wie sich ein gesünderes Leben in den Retteralltag einbinden lässt und wie sich dies auf die Gesundheit auswirkt. Für "Fit zum Dienst" werden Einsatzkräfte im Rettungsdienst gesucht, die nach dem Motto "GERD für alle - alle für GERD" drei Monate lang regelmäßig und anonym Feedback geben. Teilnehmer dieser Befragung können sich für das Projekt "Fit zum Dienst" registrieren. Die Registrierung für "Fit zum Dienst" ist freiwillig und unabhängig von der Befragung. 

Im Voraus ein herzliches Dankeschön für Ihre Mitarbeit und Unterstützung. 

Hier geht es zur Befragung:

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Hans-Martin Grusnick ehrenamtliches Mitglied im JUH-Regionalvorstand

Unser Mitglied im Ärztlichen Beirat Hans-Martin Grusnick, maßgeblich verantwortlich z.B. für die Muster-Algorithmen zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des NotSanG, ist gestern im Rahmen des Festgottesdienstes im Lübecker Dom anlässlich zu Ehren ihres Schutzpatrons zum ehrenamtlichen Mitglied im Regionalvorstand Schleswig-Holstein Süd/Ost mit Sitz in Lübeck offiziell in das Amt eingeführt worden. Hans-Martin Grusnick engagiert sich nicht nur bereits seit vielen Jahren bei der JUH in Lübeck um die Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals, sondern ist seit 2013 zudem stellvertretener Landesarzt des Johanniter-Landesverbandes Nord.

Wir beglückwünschen Hans-Martin Grusnick zu seinem neuen Amt und wünschen ihm alles Gute.

Für detaillierte Informationen hier klicken

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Jahresbericht 2022

Der Jahresbericht des DBRD für das Jahr 2022 ist fertig! Ihr könnt ihn hier als PDF herunterladen:

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Am 14.02.2019 fand im Institut für Rettungs- und Notfallmedizin am UKSH in Kiel ein Expertentreffen zum Thema „Klinikausbildung für Notfallsanitäter - wo stehen wir und wie geht es weiter?“ unter der Leitung von Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner statt.

In mehreren Kurzvorträgen gab es zunächst mehrere Bestandsaufnahmen aus verschiedenen Sichtweisen, bevor in Kleingruppen die Handlungskompetenzen und wichtige Zukunftsthemen für den klinischen Ausbildungsabschnitt diskutiert wurden.
Für den DBRD nahm Marco K. König teil und machte in seinem Vortrag exemplarisch an der Ausbildung in der Anästhesie auf die Herausforderungen aufmerksam. So findet dort ein Großteil (40 %) der klinischen Ausbildung statt, obwohl in der Anästhesie nur wenige invasive Maßnahmen erlernt werden sollen. Und dennoch können nach einer Erhebung viele Auszubildenden die Mindestanzahl (gem. Pyramidenprozess) an extraglottischen Atemwegssicherungen (45 x) und Intubationen (10 x) nicht erreichen. Hier müssen sich nach Ansicht von König die Klinikprozesse ändern.
Zudem wird der Auszubildende immer noch zu häufig als Praktikant eingestuft. Hieran muss der Ausbildungsbetrieb, aber auch der Auszubildende selbst dran arbeiten.
Um eine möglichst gute Ausbildung in der Klinik zu erhalten, sollte das Nachweisheft die einzelnen Maßnahmen genaustens beschreiben, um es somit auch den Anleitenten ohne rettungsdienstlichen Bezug möglichst einfach zu machen, so König.

Neben dem UKSH-Curriculum für die klinische Ausbildung hat auch der DBRD ein Nachweisheft herausgebracht, das über die Geschäftsstelle angefordert werden kann oder pdfhier zum freien Download zur Verfügung steht.

Konferenz 10 Jahre NotSanG des DBRD

Konferenz 10 Jahre NotSanG des DBRD

Es war ein festlicher Tag in Berlin um würdig den 10-jährigen Geburtstag des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zu feiern.
Nach Grußworten der parlamentarischen Staatsekretärin aus dem Gesundheitministerium Frau Dittmer und dem gesundheitspolitischen Sprecher von Bündnis 90/ die Grünen Dr. Janosch Dahmen war der Tag geprägt von intensiven Diskussionsrunden. Im Fokus stand dabei die Umsetzung des NotSanG in der täglichen Praxis. Verschiedene Sichtweisen aus dem BV ÄELRD, NotSan-Schulen, DGINA, Notfallsanitäern und dem DBRD wurden vorgestellt und die Herausforderungen benannt.
Immer wieder wurde deutlich, dass leider die Arbeitsanweisungen der ÄLRD eines der wesentlichen Hemmnisse für das Wirksamwerden des NotSan sind und leider zudem einen Flickenteppich über Deutschland darstellen. Die breit konsentierte und gründlich ausgearbeitete Einigung des Pyramidenprozesses kommt leider ebenso wenig zur Wirkung, wie die konsequente Ausrichtung des Handels und der Handlungsempfehlungen an wissenschaftlichen Leitlinien und Herstellerangaben und den Regeln der Kunst. Deutlich wurde aber ebenso, dass durch den Gesetzgeber weitgehend geeignete Regelungen getroffen wurden, um dem Patienten die hochpreisige und intensive Ausbildung in Form geeineter Therapien anzubieten.

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Ein weiteres großes Themenfeld war der anhaltend hohe Grad an Notarztalarmierungen. Ziel war es eigentlich, dass die Zahl der Notarztalarmierungen mit Einführung des NotSan zu reduzieren. Leider kommt dies noch nicht zur Wirksamkeit und schafft so ein teures System mit unnötigen Alarmierungen. Allerdings betonen alle Beteiligten, beispielsweise die BAND und der DBRD die Notwendigkeit der weiteren gemeinsamen Diskussion und Entwicklung. Notärzte müssen zukünftig zu Einsätzen alarmiert werden, bei denen ihre Kompetenzen auch gebraucht werden.
Die Sorge vor juristischen Auseinandersetzungen und die Einordnung des im Jahre 2021 geschaffenen § 2a NotSanG mit daraus resuliterender Heilkundekompetenz waren ein weiterer wichtiger Baustein. Dieses Themenfeld konnte aus berufspolitischer Sicht, aus Sicht eines ÄLRD und auch aus Sicht des Juristen beleuchtet werden. Die Wichtigkeit des § 2a NotSanG und auch die Urteile zu dieser Thematik machen Mut für die Zukunft und ermöglichen den motivierten und gut ausgebildeteten NotSan einen positiven Blick in die Zukunft. Es ist Zeit, einige alte Fesseln und Restriktionen abzulegen und positiv die Herausforderugnen der Zukunft anzunehmen.

Das Arbeitsumfeld Rettungsdienst ist und bleibt ein wichtiger und sinnstiftender Arbeitsplatz für NotSan mit guten Zukunftschancen.

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Kurzumfrage zur Corona-Pandemie bei Beschäftigten im Rettungsdienst

Wir laden Sie herzlich ein zur Teilnahme an einer Kurzumfrage zur Corona-Pandemie! Die Umfrage stammt aus einer Kooperation des DBRD mit dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Düsseldorf.

Ziel ist es, zu ermitteln, wie gut Sie sich als Beschäftigte im Rettungsdienst auf die Versorgung von Patienten mit dem Coronavirus vorbereitet fühlen, welche Belastungen für Sie durch die Corona-Pandemie entstehen, wie Sie ihr eigenes Infektionsrisiko einschätzen und ob Sie sich von den vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichend geschützt fühlen.

Link zur Umfrage: https://ww3.unipark.de/uc/Corona_Rettungsdienst/
Dauer: 5 Minuten
Die Umfrage ist bis zum 16.04.2020 online.

Landesgruppe Hessen gegründet

Am 26.10.2019 fand die konstituierende Sitzung der DBRD-Landesgruppe Hessen in Frankfurt statt. Im Beisein des Vorsitzenden Marco K. König trafen sich 4 Mitglieder, die zukünftig die berufspolitischen Aktivitäten in Hessen beobachten, an bundeslandspezifischen Sitzungen teilnehmen und den Vorstand und Beirat beraten.

Zum Landessprecher wurde Helge Thiele vom DRK Kassel gewählt. Wir wünschen ihm und seinem Team mit Daniel Lauer, Holger Pfleger sowie Patrik Prinz einen erfolgreichen Start und gutes Gelingen.

Mitglieder aus Hessen können sich weiterhin für eine Mitarbeit in der Landesgruppe unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden.

Die nächste konstituierende Sitzung zur Gründung einer Landesgruppe findet für Bayern am 18.12.2019 in München statt.

Letzte DBRD-Arbeitstagung des Jahres

An diesem Wochenende fand die letzte Arbeitstagung des Vorstands-, Beirats- und Ärztlichen Beirats in der Geschäftsstelle in Lübeck statt. Themen waren u.a. die Veranstaltungen im nächsten Jahr, der aktuelle Stand zur Novellierung des Heilpraktikergesetzes und Betäubungsmittelgesetzes, die neue Vereinssoftware sowie die Einführung von Landesgruppen. Hierzu werden wir die Mitglieder mit dem Jahresbrief im Januar informieren. Wie auf der Mitgliederversammlung angekündigt, haben wir uns professionelle Unterstützung für die Kommunikation über soziale Medien geholt. Frau Agnieszka Krzeminska, Geschäftsführerin vom Social Media Führerschein aus Hamburg hat uns Empfehlungen an die Hand gegeben und zahlreichen Fragen beantwortet. Wir werden 2019 unsere Kommunikationswege erweitern, damit wir noch mehr Mitglieder und Interessierte informieren können.

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Mitglied erhält Leistungen aus der Unfallversicherung

Der DBRD vertritt das Rettungsfachpersonal nicht nur berufspolitisch. Im Jahresbeitrag von 95 Euro (NotSan-Auszubildende 75 Euro) sind u. a. die Fachzeitschrift „Notfall + Rettungsmedizin“, eine Strafrechtsschutzversicherung, eine telefonische Rechtsauskunft, eine Arbeitsrechtsberatung, eine subsidiäre  Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung inkludiert. Genau diese brauchte nun eins unserer Mitglieder.

Das DBRD-Mitglied hatte sich bei Arbeiten an der Kreissäge sehr schwer an der Hand verletzt. Dabei kam es neben tiefen Schnittverletzungen auch zu Teilamputationen des Daumens und Zeigefingers. Nun rechnet unser Unfallversicherer ZURICH eine Leistung von über 34.000 Euro mit unserem Mitglied ab. Besonders erfreulich ist, dass der Rettungsdienstmitarbeiter inzwischen wieder seinen Dienst versehen kann.

Wir wünschen unserem Kollegen weiterhin alles Gute.

Mitglieder der AG Öffentlichkeitsarbeit auf dem DINK2012

Das Team der ÖffentlichkeitsarbeitVom 09. bis 11. Februar 2012 war der DBRD mit einem Stand auf dem diesjährigen Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongress (DINK) in Wiesbaden vertreten. Die zahlreichen Besucher sowohl seitens der Rettungsassistenten als auch seitens der Notärzte zeigten reges Interesse am DBRD und den zertifizierten Kursen AMLS und PHTLS. Insgesamt blickt das Team der Öffentlichkeitsarbeit auf drei positive Tage zurück.

Mitgliederwerbeaktion verlängert

Mitgliederwerbeaktion verlängert

Auch allen Neumitglieder, die zum 1. August 2021 Mitglied im DBRD werden, schenken wir die Notfall + Rettungsmedizin mit den ERC-Reanimationsleitlinien in deutscher Sprache im Wert von 45 Euro. Dies gilt auch für die Neumitglieder, die bereits einen Antrag gestellt haben.

Durch die neue Haftpflichtversicherung für Notfallsanitäter lohnt sich die Mitgliedschaft im DBRD jetzt erst recht.

hier anmelden

Leider hat uns der Verlag die Exemplare noch nicht zukommen lassen. Sobald die Lieferung eingetroffen ist, beginnt der Versand an alle Neumitglieder zum Juni und Juli 2021 sofort. Die Sendungen für die August-Mitglieder gehen Mitte August raus.

Muster-Algorithmen 2021 online

Die Muster-Algorithmen 2021 zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes stehen hier ab sofort zum kostenfreien Herunterladen zur Verfügung.

Alle Mitglieder bekommen bis Ende Januar die Version im A6-Format zusammen mit dem Jahresbericht kostenfrei nach Hause geschickt.
Zudem können die Muster-Algorithmen im DIN A4 und DIN A6-Format im DBRD-Shop bestellt werden. Die Auslieferung erfolgt Mitte Januar.

Neue Taschenkarte Notfallmedikamente online

Ab sofort ist unsere überarbeitete Taschenkarte Notfallmedikamente (gem. Pyramidenprozess) online. Neu sind die Medikamente Clemastin bei der Indikation Anaphylaxie Kind sowie Tranexsamsäure.

Unsere Mitglieder sowie Notfallsanitäterschulen und Rettungsdienste können die Taschenkarte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kostenlos anfordern oder auf der RETTmobil vom 10.-12.05.2017 an unserem Stand  E 1102 abholen.

 

Neue Version 1.5 der DBRD Muster-Algorithmen online

Wir haben die neue Version um einige Algorithmen ergänzt und neu geordnet. So sind jetzt noch die Sepsis, Geburt und Neugeborenenversorgung hinzugekommen.
In Kürze werden wir mit weiteren neuen Algorithmen die Version 2.0 herausgeben. Mit dem Jahresbrief im Januar erhalten alle Mitglieder auch wieder eine gedruckte Version kostenfrei nach Hause geschickt

Downloaden könnt ihr die Algorithmen auf der Startseite dieser Homepage unter dem Button Algorithmen.

neuer DBRD-Partner: PFN-Seminare

PFN Seminare

Die Firma PFN-Seminare bietet Fortbildungen aus dem Bereich der Notfallmedizin für Ärzte und Angehörige medizinischer Fachberufe sowie interdisziplinären, multiprofessionellen Teams an.

In unseren CRM-Seminaren werden realistische Fälle simuliert und von erfahrenen CRM Instruktoren begleitet. Modernste Technik sorgt für eine sorgfältige Dokumentation der Ereignisse. Im Anschluss werden diese Fälle im Team besprochen und durch einen erfahrenen Instruktor (Pilot/CRM-Instruktor) begleitet. Dabei geht es um menschliches Verhalten und Teamprozesse in kritischen Situationen.

Profitieren Sie als Mitglied des DBRD von einem Kursrabatt in Höhe von 10% auf alle offenen CRM und ACLS Kurse der Firma PFN-Seminare.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pfn-seminare.de

Notarztindikationskatalog des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e. V. (DBRD) als Handlungsempfehlung für Disponenten in Rettungsleitstellen

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) hat sich entschlossen, eine Handlungsempfehlung für Disponenten in Rettungsleitstellen für die Indikationsstellung zum Notarzteinsatz, einen sogenannten Notarztindikationskatalog (NAIK), herauszugeben. Dieser hat zum Ziel, unter Würdigung der veränderten Rahmenbedingungen durch das seit 2014 gültige Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die damit verfolgten gesetzgeberischen Ziele eine patientenorientierte Notfallversorgung zu erreichen. Dies soll einerseits den Versorgungsbedarf abbilden und andererseits die wertvolle Ressource Notarzt bedarfsgerecht und zielgerichtet einsetzen. Damit wird der Versorgungssicherheit und zugleich auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen.

24 01 01

 

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Notfallsanitäter werden von der Politik im Stich gelassen

– Protestaktion für mehr Rechtssicherheit –


Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) für mehr Rechtssicherheit ein, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre Tätigkeit nicht länger im rechtfertigenden Notstand ausüben müssen. Trotz vieler Gespräche ist die Politik, allen voran Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, immer noch nicht bereit, Klarheit in diesem rechtsfreien Raum zu schaffen.

Offener Brief an die LÄK Baden-Württemberg

Die Landesgruppe Baden-Württemberg und der Vorstand sahen sich leider gezwungen einen Offenen Brief an den Präsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu schreiben. Die LÄK hat in einem SWR-Beitrag u. a. behauptet, dass der Notfallsanitäter auf den Notarzt warten muss, da er die Situation nicht so gut einschätzen kann wie ein Arzt.

Der Fernsehbeitrag findet sich hier: https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExODcxMjg/

 pdfOffener Brief an den Präsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg 10.01.2020

Positionspapier des DBRD zur Weiterentwicklung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in der kommenden Legislaturperiode

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. setzt große Hoffnungen in die Arbeit der kommenden Bundesregierung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Notfallversorgung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Hierzu haben wir konkrete Ziele in einem Positionspapier formuliert, welche aus unserer Sicht dringend in der kommenden Legislaturperiode von der Politik angegangen werden müssen.

Projekt "Ausbildungsstätten Gesundheitsfachberufe - Gutachten und Ausbildungsstättenplan 2012" Rheinland-Pfalz

Projekt Ausbildungsstätten Gesundheitsfachberufe Am 07. März 2012 fand im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) die Sitzung des Fachbeirates „Ausbildungsstättenplanung für Rheinland Pfalz statt“.Wie bereits auch schon beim Projekt Branchenmonitoring der Gesundheitsfachberufe in Rheinland Pfalz, ist der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst auch in diesem Gremium für die Rettungsassistenz vertreten.

Protestkartenaktion Bayern

die Situation für das Rettungsfachpersonal in Bayern hat sich nochmals verschlechtert und damit auch die Versorgung der uns anvertrauten Notfallpatienten.

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter kommt

Heute hat der Ausschuss für Gesundheit über die Änderung zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beraten und alle vom DBRD geforderten Änderungen angenommen. Morgen, am 28. Januar 2021, zwischen 17:00 und 17:40 Uhr wird der Deutsche Bundestagnach entsprechender Beratungdie Gesetzesänderung verabschieden.

Rettungsassistent nach i.v.-Zugang gekündigt

Am 02.05.2018 wurde einem Rettungsassistenten des BRK Bamberg die Kündigung ausgesprochen, weil er einer Patientin einen i.v.-Zugang gelegt und eine Vollelektrolytlösung (500 ml) verabreicht hat. Die Patientin mit Z. n. Sturz litt an leichten Rückenschmerzen, Durchfall sowie Erbrechen, war nach der umfangreichen Aufklärung mit dieser Maßnahme einverstanden und lehnte bei voller Zurechnungsfähigkeit eine Beförderung ab. Der Rettungsassistent klärte die Patientin und Familienmitglieder erneut umfangreich auf, dass sie bei erneuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes erneut den Rettungsdienst oder alternativ den Kassenärztlichen Bereitschaftsarzt rufen mögen. Der später eingetroffene Bereitschaftsarzt beschwerte sich danach beim BRK und ÄLRD über die „Kompetenzüberschreitung“ und löste damit die arbeitsrechtlichen Schritte aus.

Zu der Kündigung des BRK KV Bamberg sprach sich der zuständige ÄLRD für ein Berufsverbot aus.

Da es sich bei dem betroffenen Rettungsassistenten um ein DBRD-Mitglied handelt, vertreten wir ihn anwaltlich. Leider ist dies ein erneuter Fall in Bayern von „Mitarbeiterentsorgung“. Hier wird in keiner Weise die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Ein Patienten- und Mitarbeiterschutz eines Arbeitgebers sieht anders aus. Es ist befremdlich, dass in der jüngeren Vergangenheit solche erschreckenden Nachrichten nur aus Bayern zu vernehmen sind.

SAA und BPR 2023

Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden veröffentlicht.

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Skillqube ® Training als neuer Fortbildungspartner des DBRD

Skillqube
Die SKILLQUBE GmbH mit Sitz im baden-württembergischen Wiesloch, wurde 2013 gegründet. Als größtes International Training Center (ITC) der American Heart Association (AHA) in Deutschland, bietet das Unternehmen zertifizierte Kurse für medizinisches Fachpersonal an und ist spezialisiert im Bereich medizinischer Simulationstrainings. Neben den CRM- Simulationstrainings, welche vorwiegend als Inhouse Seminare in Rettungsdiensten und Kliniken angeboten werden, führt die SKILLQUBE GmbH auch Instruktorenausbildungen für CRM Simulationen durch.
 
Profitieren Sie als Mitglied des DBRD von einem Kursrabatt in Höhe von 10% bei AHA und CRM Instruktorenkursen (der Rabatt kann nicht mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden).

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und den damit verbundenen Neuregelungen für den Rettungsdienst im SGB V

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Notfallversorgung im Gesundheitssystem mit dem „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ zu reformieren. Die Einschätzung, dass viele Hilfeersuchen der Bürger von den falschen Systemkomponenten beantwortet werden, teilt der DBRD. Insbesondere die Mehrbelastung des Rettungsdienstes führt dazu, dass immer mehr Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge eingesetzt werden müssen, ohne dass die Anzahl an tatsächlichen schweren Notfällen signifikant zugenommen hat. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Rettungsdienste und zugleich zu einem möglichen Verlust an Versorgungsqualität aufgrund abnehmender Erfahrung der einzelnen Rettungsteams. Diese Fehlentwicklung kann durch eine bessere Verzahnung von ambulantem Sektor, Rettungsdienst und stationärem Sektor korrigiert werden. Insbesondere kann die Telemedizin im ambulanten Sektor dazu beitragen, eine Vielzahl an Hilfeersuchen fallabschließend zu versorgen und so Rettungsdienst und Krankenhaus zu entlasten.

Die Übergabe von Patienten des Rettungsdienstes an die verschiedenen Ebenen der Integrierten Notfallzentren (INZ) muss ebenso möglich sein wie weiterhin die eigenverantwortliche Entscheidung des Rettungsdienstes über den Zielort entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 1f NotSanG. Für die Schnittstelle des Rettungsdienstes zu INZ/Notfallaufnahmen müssen zeitliche Gesetzesvorgaben zur Gestaltung der Übergabe geschaffen werden, um den Rettungsdienst von den erheblichen Bindezeiten durch das Warten vor Notfallaufnahmen zu entlasten. Diese können unserer Ansicht nach risikoadjustiert entsprechend der Dringlichkeit des Notfalls gestaffelt sein, dürfen aber 30 Minuten in keinem Fall übersteigen.

Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Notdienste muss deutlicher formuliert werden. Die Angebote der Telemedizin und der Notfallnummer 116 117 müssen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verlässlich und zeitnah verfügbar sein. So ist die Regelung im Änderungsentwurf des § 75 Abs. 1c SGB V begrüßenswert, in dem Zeitfenster zur Beantwortung eines telefonischen Hilfeersuchens an die 116 117 getroffen werden. Lange Warteschleifen führen zu einer schwer zu erfassenden, aber sicher erheblichen Abkehr von diesem Angebot. Die verpflichtenden Beantwortungszeiten müssen aus unserer Sicht noch kürzer gefasst werden, um die Inanspruchnahme zu befördern.

Der aufsuchende Dienst der Kassenärztlichen Vereinigungen muss für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder mangelhaften Möglichkeiten anderer Versorgung in jedem Fall verfügbar bleiben. Auch ist es bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Leistungserbringung aus unserer Sicht erforderlich, Festlegungen zum Erfüllungsanspruch zu treffen, um so zu geeigneten Planungen zu kommen. Daher unterbreiten wir hier einen Formulierungsvorschlag zur Neufassung des § 75 Absatz 1b SGB V:

„Der aufsuchende Dienst nach § 5 Nr.3 ist planerisch so auszulegen, dass mindestens 85% der vom aufsuchenden Dienst zu beantwortenden Hilfeersuchen in einer Region innerhalb von 60 Minuten Fahrzeit beantwortet werden können.Duplizitäten sind dabei planerisch zu berücksichtigen.“

Der momentane Gesetzesentwurf sieht hier vor, dass in Einzelfällen auch Notfallsanitäter oder Pflegefachkräfte eingesetzt werden können. Diese müssen regelhaft eigenverantwortlich tätig werden, um eine reelle Systementlastung durch fallabschließende Bearbeitung zu erreichen. (Tele-)Delegationen sollten speziellen Fragestellungen vorbehalten sein. Dies erfordert auch eine Änderung und Erweiterung der heilkundlichen Kompetenzen des eingesetzten Personals. Der momentane Gesetzentwurf sieht den Einsatz von Personal nach § 28 Abs. 1 S. 2 SGB V vor. Dabei handelt es sich in der Anforderung nicht um Heilberufe, sondern beispielsweise auch um medizinische Fachangestellte. Die näheren Regelungen sollen durch die Vertragspartner vor Ort für die Personalanforderungen der Ersteinschätzungseinrichtung getroffen werden. Die Ersteinschätzung erfordert aus unserer Sicht die Einschätzung des Gesundheitszustands und der Versorgungsdringlichkeit und beinhaltet damit wesentliche Lenkungselemente. Wenn bereits dieser Berufsgruppe eine erhebliche Entscheidungsbefugnis in INZ zugesprochen wird, so muss folgerichtig auch durch Änderung des NotSanG den Notfallsanitätern eine Heilkundebefugnis für Nichtnotfälle zur fallabschließenden Beurteilung ermöglicht werden. Notfallsanitäter werden aktuell und auch in Zukunft erwartbar mit Hilfeersuchen niederer Dringlichkeit konfrontiert. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung unter Nutzung von heilkundlichen Anteilen allerdings durch das NotSanG und die Vorgaben aus dem HeilprG eingeschränkt. 

Aktuell hat der Rettungsdienst als Alleinstellungsmerkmale eine exzellente Erreichbarkeit sowie eine zuverlässige Sicherstellung der Rettungsmittelentsendung und Beantwortung von Hilfeersuchen. Diese Zuverlässigkeit muss auch in den anderen Versorgungssektoren erreicht werden. Die Entscheidung über die Übernahme der Versorgung durch den aufsuchenden Dienst muss allein bei den zu errichtenden Akutleitstellen verankert werden und für den aufsuchenden Dienst bindend sein.

Ebenso muss unbedingt verhindert werden, dass die unterschiedlichen Versorgungssektoren ermutigt werden, sich gegenseitig das ohnehin knappe Personal abzuwerben. Dies kann zu erheblichen Verschiebungen und gegebenenfalls auch zu Verschlechterungen des Sicherstellungsauftrags führen. Vorübergehend können Systeme wie beispielsweise Gemeindenotfallsanitäter bis zur stabilen Etablierung anderer Versorgungsstrukturen hilfreich sein, um Versorgungslücken zu schließen. Die Erfüllung solcher Aufgaben ist allerdings nicht im originären Aufgabengebiet des Rettungsdienstes zu sehen.

Wie im Vorfeld angekündigt, stehen in der aktuellen Fassung des Notfallreformgesetzes keine Änderungen für den Rettungsdienst. Diese sind im weiteren Verfahren über Änderungsanträge durch die Regierungskoalition eingebracht worden. Der DBRD hält eine Reform des Rettungsdienstes für dringend geboten. Gerne möchte der DBRD allen beteiligten Parteien in dieser Stellungnahme Hinweise zu sinnvollen Ergänzungen geben.

Aufnahme des Rettungsdienstes im § 30 SGB V als eigener Leistungsbereich des SGB V

Der vorgelegte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf (Ausschussdrucksache des Ausschuss für Gesundheit 20(14)231.1 vom 01.141.2024) stellt Regelungen zur konkreteren Verankerung der notfallmedizinischen Leistungen des Rettungsdienstes im SGB V auf. 

Die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigener Leistungsbereich des SGB V ermöglicht es, dezidiert einzelne Teilleistungen der rettungsdienstlichen Versorgung zu erheben und zu vergleichen sowie das Einhalten von Versorgungsstandards sicherzustellen. So können neben dem Transport von Notfallpatienten – bei Erfüllung der Maßstäbe – weitere Aspekte vergütet werden. Wir begrüßen ausdrücklich die Formulierungen nach § 30 Absatz 4, dass etwaige Standards nicht den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ als Grundlage haben, sondern den anerkannten Stand der Wissenschaft umsetzen müssen, der häufig durch nationale oder internationale Leitlinien definiert ist. Der eigenverantwortliche Handlungsrahmen von Notfallsanitätern muss hier unstreitig eingefordert werden und zur Wirkung kommen. Es ist aktuell davon auszugehen, dass das quantitativ größte Versorgungs- und Qualitätsdefizit eher im Verhindern und Unterlassen medizinisch gebotener Versorgungsmaßnahmen liegt als in fehlerhafter Anwendung. Der DBRD spricht sich in diesem Zusammenhang auch außerhalb von Lebensgefahr oder vermuteten Folgeschäden für die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für Notfallsanitäter aus, um heilkundlich tätig werden zu dürfen. Dies ist aus unserer Sicht erforderlich, da davon auszugehen ist, dass auch trotz verbesserter Lenkung und Sektorenzuordnung der Rettungsdienst in Einsatzsituationen tätig wird, die weder Lebensgefahr noch wesentliche Folgeschäden hervorrufen. Es ist vor dem Hintergrund der Schonung von Ressourcen erforderlich, dass derartige Einsatzsituationen fallabschließend auch durch Notfallsanitäter bearbeitet werden können. Entsprechende gesetzliche Anpassungen im NotSanG sind zu bedenken.

Den in § 30 Absatz 5 gemachten Ausführungen stimmen wir zu. Allerdings ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass die medizinische Erfordernis eines Transportes noch klarer in den Fokus gerückt wird. Daher empfehlen wir eine geänderte Formulierung des § 30 Absatz 5 SGB V, die herausstellt, dass die medizinische Erfordernisprüfung vor Ort ausschlaggebend ist. Auch ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, zu Formulieren, dass Notfallsanitäter eine Beförderung in Fällen fehlender medizinischer Indikation ablehnen dürfen, nachdem zuvor entsprechend § 4 Absatz 2 Nummer 1 b NotSanG die Einschätzungen zu Patientenzustand und Maßnahmenerfordernis eigenverantwortlich getroffen wurden.

Die Regelungen zur Neustrukturierung des § 60 sind aus unserer Sicht in Hinblick auf die Krankenfahrten unzureichend. Vielerorts bestehen keine Angebote für Krankenfahrten mit liegender Beförderungsmöglichkeit. Dies führt zu einer Verlagerung von Krankenfahrten in den Krankentransport und zu erheblicher Mehrbelastung des Rettungsdienstes. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, die Kostenträger auch zur Sicherstellung eines entsprechenden Angebotes zu verpflichten, wenn keine Verträge nach § 60 unter Beachtung des § 71 Absatz 1 bis 3 zustande kommen. 

In der Neufassung des § 133 muss hinsichtlich der Finanzierung sichergestellt sein, dass in Streitfällen mit Kostenträgern, anders als im Krankenhausbereich, immer zunächst eine Vergütung erfolgen muss, um die Systemfinanzierung nicht durch fehlende Kostenübernahmen zu schwächen und zu gefährden. Auch ist es aus Sicht des DBRD zwingend erforderlich, dass aus der Frage der Finanzierung keine Schwächung der Vorhaltung und Ausstattung von Rettungsmitteln und Rettungswachen sowie der bisherigen Strukturen der rettungsdienstlichen Daseinsvorsorge resultiert. Die in § 133 Absatz 3 Nummer 1 ausgeführten Regelungen bezüglich einer nicht transparenten Entgeltbemessung lassen aus unserer Sicht zu viel Spielraum für Interpretation. Dies eröffnet die Möglichkeit der unbestimmten Erklärung eines Intransparenzzustandes und damit eine einseitge Festlegung von Festbeträgen. Wir sprechen uns dafür aus, wenn überhaupt derartige Entgeltänderungen erforderlich sind, die bisher genutzten und sehr etablierten Regelungen der Entgeltberechnungen beizubehalten. 

Die in § 133 Absatz 3 Nummer 3 der Neufassung genannten Regelungen lassen aus unserer Sicht durch die Verknüpfung mit den Berücksichtigungen des unter § 133c Absatz 1 Nummer 1 oder der Rechtsverordnung befürchten, dass Empfehlungen eines Qualitätsausschusses maßgeblich für die Finanzierung werden. Dabei fällt auf, dass die Träger und Leistungserbringer nicht eingebunden werden. Relevanter sind aus unserer Sicht die bereits im Gesetztesentwurf geregelte Orientierung an dem Stand der Wissenschaft. 

Im Änderungsvorschlag der Bundesregierung vom 01.11.2024 wird mit dem Qualitätsausschuss Notfallrettung ein Gremium etabliert, dass stimmberechtigt ausschließlich aus Kostenträgern und Bundesländern besteht. Eine solche Struktur ist grundsätzlich begrüßenswert, allerdings ist es aus zwingend erforderlich, dass neben Kostenträgervertretern und Landesvertretern auch die Träger der Rettungsdienste, beispielsweise durch Einbindung kommunaler Spitzenverbände, Vertreter relevanter Leistungserbringer sowie maßgebliche Spitzenorganisationen wie der DBRD als Vertretung des Rettungsfachpersonals auf Bundesebene gleichberechtigt vertreten und stimmberechtigt sind. Insbesondere eine Vertretung des Rettungsfachpersonals und der Leistungserbringer ist hier dringend erforderlich, um in Empfehlungen die Erfahrungen aus der konkreten Umsetzung vor Ort und den damit verbundenen Herausforderungen abbilden zu können.

Die im § 133c Absatz 2 Nummer 1 des vorgelegten Änderungsentwurfes dargelegten Regelungen bezüglich der Empfehlungen einer fachgerechten Patientenversorgung dürfen aus unserer Sicht die bereits erarbeiteten Standards im Pyramidenprozess 3.0 durch den DBRD und den Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland e. V. (BV ÄLRD) dabei keinesfalls unterschreiten. Der Pyramidenprozess wurde bereits sehr breit mit allen am Rettungsdienst Beteiligten konsentiert.

Ebenso sehen wir eine Neuausrichtung der Aufgaben der Ärztlichen Leitungen als unabdingbar an, da hier vielerorts Strukturen geschaffen wurden, die die Entscheidungshoheit für eine ganze Versorgungsregion auf eine einzelne ärztliche Person konzentriet. Wie bereits im kürzlich vorgelegten Papier der Bertelsmann-Stiftung 

„Neujustierung der Kompetenzen und der Zusammenarbeit der rettungsdienstlichen Berufe“ richtigerweise festgestellt wurde,darf die Funktion der Medizinischen Leitung Rettungsdienst nicht an einer, oder zwei ärztlichen Personen aufgehängt sein. Wir sprechen uns erneut klar für eine Überarbeitung der Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst aus. Als konstruktiver Ausweg ist die Schaffung von Gremien aus Notfallsanitätern, Leistungserbringern, Schulen und auch kompetenten, fachberatenden Ärzten als Team „Medizinische Versorgung“ sinnvoll. Dort können Rahmenempfehlungen zu Maßnahmen nach § 2a und § 4 (1) Nr. 1c NotSanG erstellt werden. Diese können dem eigenverantwortlich handelnden Notfallsanitäter durch Behandlungshinweise konkret weiterhelfen. Alle Empfehlungen müssen sich dabei am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie mindestens am Pyramidenprozess orientieren. Der Notfallpatient mit seinem Versorgungsbedarf ist dabei in den Mittelpunkt zu stellen. Ein Qualitätsmanagement sollte sowohl die Versorgung durch Notfallsanitäter als auch durch Notärzte begleiten und die Systemverbesserung zum Ziel haben. Das Team Medizinische Versorgung sollte, wie im Expertenpapier gefordert, “auch organisatorisch gesamtverantwortlich für den Rettungsdienst, das darin tätige Personal sowie für alle die Patientinnen und Patienten betreffenden Belange zuständig sein”.

Die Schaffung Ärztlicher Leitungen von Leitstellen halten wir für nicht zielführend und lehnen dies ab. Dies führt aus unserer Sicht zur Gefahr einer weiterhin sehr arztzentrierten Dispositionsplanung und nicht zur Reduktion unnötiger Notfall- und auch Notarzteinsätze. Diese Aufgaben sollte ebenfalls an ein Gremium „Team Medizinische Versorgung“ gebunden sein.

Um diesem Gremium sowie der Wissenschaft und Entscheidungsträgern verlässliche Daten zur Versorgung der Bürger im Bundesgebiet zu verschaffen, bedarf es einer bundesweit einheitlichen Datenbank, in der ähnlich dem MIND-Datensatz Informationen aus allen Rettungsdiensten gesammelt werden. Dafür sind eine vollständige Digitalisierung der Dokumentation sowie die Sicherstellung von Schnittstellen (unabhängig vom jeweiligen Dokumentationsanbieter) zu einem zukünftigen „Bundesrettungsdienstregister“ notwendig. Hier ist allerdings darauf zu achten, dass dies keinesfalls zu erhöhtem bürokratischen Aufwand führt, sondern verpflichtende Schnittstellen diese Datenübertragung automatisiert ermöglichen. Es ist ebenfalls dringend notwendig, dass Notfallsanitäter im Einsatz Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben sowie eine Speicherung der im Rahmen der Notfallversorgung erhobenen Behandlungsdaten (Dokumentation, EKG, Sonografie etc.) möglich ist.

Die Leitstellen der Notrufnummern 112 und 116 117 müssen ermächtigt werden, Taxifahrten sowie Kranken- und Liegendtransporte zu verordnen, um bei entsprechendem Ergebnis in der standardisierten Abfrage (oder telemedizinischen Konsultation) ein geeignetes Fahrzeug zu entsenden. Die Sorge, dass in Zukunft vermehrt Taxis verwendet werden, teilt der DBRD nicht. Aktuell erfüllen häufig Rettungswagen diese Funktion und sind um ein Vielfaches teurer als Taxis. Die Kostenträger als Verantwortliche für den nicht rettungsdienstlichen Transport müssen gesetzlich zur konsequenten Wahrnehmung ihrer Aufgabe verpflichtet werden. Auch Gemeindenotfallsanitäter sowie Pflegefachkräfte, die im aufsuchenden Dienst tätig sind, müssen befugt sein, verschiedene Transportmöglichkeiten anzufordern und zu verordnen. Der Krankentransport muss rund um die Uhr sichergestellt sein, dabei sollte nur in Ausnahmefällen auf Rettungswagen zurückgegriffen werden dürfen. Die bisherige Krankentransportrichtlinie fordert einen vorherigen physischen Arztkontakt. Dies wird zukünftig immer seltener möglich sein. Durch konsequente Umsetzung standardisierter und strukturierter Abfragen auch bei Anforderungen von Krankentransporten können fehlerhafte Inanspruchnahmen vermieden werden. 

Notfallmedizinische Versorgung auch ohne Durchführung von anschließenden Transporten und gegebenenfalls Überführung in andere Versorgungsstrukturen ist zukünftig ein wichtiger Baustein. Die Entscheidungskompetenzen sind bereits jetzt ein eigenverantwortlicher Handlungsrahmen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1b NotSanG, da Notfallsanitäter neben der eigenverantwortlichen Einschätzung des Patienten auch über die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden haben. Dies inkludiert selbstverständlich auch Transportentscheidungen. 

Zukünftige Planungen, Notfalltransporte nicht nur in Krankenhäuser, sondern auch in andere Versorgungseinrichtungen zu ermöglichen, ist wichtig und überfällig. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nur medizinisch indizierte Transporte durchgeführt werden. Die Telenotfallmedizin hat aus Sicht des DBRD eine nur nachgeordnete Relevanz. Die Kompetenzen der Notfallsanitäter sind durch § 2a und § 4 NotSanG sowie durch die Mindestkonsentierungen aus dem Pyramidenprozess definiert. Ziel muss es sein, dass Rückfragen (also die Inanspruchnahme der Telenotfallmedizin) nur in Ausnahmefällen notwendig werden. Aktuell wird neben der massiven Erhöhung der Anzahl an Telenotfallmedizinern erstaunlicherweise weiterhin auch die der Notarzteinsatzfahrzeuge und der Notarzteinsätze erhöht. Dies ist die gegenteilige Entwicklung dessen, was sich der Bundesgesetzgeber im Jahr 2014 durch das Inkrafttreten des NotSanG erhofft hatte. Im Gegensatz dazu steht die Telemedizin im ambulanten Sektor. Hier ist eine bedeutende Ressourcenschonung zu erwarten.

Die Leistungen, die bisher im SGB V definiert werden, heißen aktuell „ärztliche Behandlung“, auch wenn andere Berufe diese durchführen. Rettungsdienstliche Leistungen, die zukünftig im SGB V durch den Rettungsdienst erbracht werden, erfolgen überwiegend ohne Arzt (aktuell erfolgen etwa 80 % der Rettungsdiensteinsätze ohne Notarzt, zukünftig werden noch weniger Ärzte eingesetzt). Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass diese Leistungen durch Notfallsanitäter im neu geschaffenen Leistungsbereich des SGB V auch ohne Bezug zum Arzt abrechnungsfähig sind.

Bereits seit langem besteht hinsichtlich der Herausforderungen im Gesundheitswesen kein Erkenntnisproblem. Vielmehr wird nicht geschafft, diese Erkenntnisse auch umzusetzen. Die Empfehlungen der Regierungskommission sowie Stellungnahmen verschiedener Spitzenverbände wie dem DBRD oder dem Bündnis Pro Rettungsdienst bestätigen dies. Der DBRD hofft, dass nun die Weichen für einen Rettungsdienst gestellt werden, der besser auf die Herausforderungen von heute und morgen reagieren kann. Dies erfordert neben Mut zur Veränderung auch die entschlossene Einforderung der Leistungserfüllung aller Versorgungssektoren.

Lübeck, 02.11.2024

Für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat

Frank Flake
Vorsitzender

Stellungnahme zum IfSG und kostenlose Rechtsberatung auch für Nichtmitglieder

Stellungnahme zum Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5a IfSG neu) als Begründung einer Kompetenz zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten im Rettungsdienst

Aufgrund der vielen Fragen zur Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und den Vorgaben in Baden-Württemberg und Bayern, haben wir eine Stellungnahme vom Fachanwalt für Medizinrecht Herrn Dr. Brock aus Lübeck in Auftrag gegeben.

Herr Dr. Brock kommt u. a. zu der Erkenntnis, dass die Ärztlichen Leiter der Rettungsdienste (ÄLRD) zwar invasive Maßnahmen freigeben, aber keine verbieten können. Es ist jedoch bei sog. 1c-Maßnahmen wichtig, dass sich die Notfallsanitäter nur auf § 5a IfSG sicher berufen können, wenn sich die epidemische Lage auch auf den Rettungsdienst vor Ort  auswirkt. Insofern sollte u. a. auf eine Notarztnachforderung nicht verzichtet werden, wenn dies vorher vom ÄLRD oder einer zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde.

Sollte sich ein Notfallsanitäter wegen invasiven Maßnahmen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1c Notfallsanitätergesetz arbeits- und/oder strafrechtlich verantworten müssen, bieten wir auch Nichtmitglieder während der durch Sars-Cov-2 verursachten epidemischen Lage nationaler Tragweite und dem damit in Kraft getretenen § 5a Infektionsschutzgesetz, unter den unten angegebenen Voraussetzungen, eine kostenlose Rechtsberatung an. Für Mitglieder werden wir, wie gewohnt, zudem die Gerichts- und Klagekosten sowie alle weiteren Gebühren tragen.

Dies gilt dann, wenn bei der invasiven Maßnahme folgende Grundsätze beachtet wurden:

  • Der Patient war mit der Maßnahme einverstanden.
  • Die Versorgung war leitliniengerecht.
  • Der Notfallsanitäter beherrschte die Maßnahme.
  • Die Maßnahme war indiziert.
  • Der Patient wurde einem Arzt übergeben, oder es wurde ein Arzt zeitnah über die Maßnahme informiert.
  • Die Dokumentation wurde lückenlos geführt.

Zur Rechtsberatung sind möglichst alle Dokumente (keine Patientendaten) per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu schicken.

pdfDie Stellungnahme kann hier heruntergeladen/betrachtet werden (PDF, 1,5 MB).

Stellungnahme zum Positionspapier „Neujustierung der Kompetenzen und der Zusammenarbeit der rettungsdienstlichen Berufe“ der Bertelsmann Stiftung vom 09.10.2024.

Das Positionspapier zur „Neujustierung der Kompetenzen und der Zusammenarbeit der rettungsdienstlichen Berufe“ der Bertelsmann Stiftung ist das Ergebnis eines guten Austauschs auf Augenhöhe verschiedener Fachleute. Naturgemäß gewichten diese einzelne Punkte unterschiedlich. Als DBRD möchten wir unsere Punkte besonders in den Fokus rücken.

Verlängerung der Rettungssanitäterausbildung

Die Veränderung und Anpassung der Rettungssanitäterausbildung ist aus Sicht des DBRD zu diskutieren. Durch die Veränderungen der rettungsdienstlichen Landschaft durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) treten bei der Besetzung der Rettungsmittel neue Herausforderungen und Aspekte in den Vordergrund. Rettungssanitäter sind dabei einerseits ein wichtiger Bestandteil des Rettungsteams und übernehmen als Teampartner auch wichtige Aufgaben, die über die ihrer bisherigen Ausbildung hinausgehen. Andererseits sind Rettungssanitäter bereits seit Jahren erfolgreich im qualifizierten Krankentransport eingesetzt. Die bisherige Ausbildung hat sich für diese Tätigkeiten bisher bewährt und wurde oftmals an die veränderten Herausforderungen mit zunehmender Schnittstelle zur Notfallrettung angepasst. 

Auch wenn es vordergründig sinnvoll erscheinen mag, eine längere Ausbildung zu fordern, so würde eine pauschale Ausbildungsverlängerung die Ausbildung erschweren und den ohnehin bereits bestehenden Personalengpass verstärken.

Aus Sicht des DBRD kommt hier eine Anpassung der Ausbildung durch eine modulare Erweiterung an die Einsatzerfordernisse als Lösung in Betracht. Mit derartigen standardisierten, verlängernden Ausbildungsmodulen muss jedoch auch ein eigener erweiterter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich verbunden sein. Es wäre aus Sicht des DBRD unschlüssig, die Ausbildung unter Beibehaltung desselben Tätigkeitsprofils einfach nur zu verlängern. Der DBRD spricht sich dafür aus, bei einer modularen Verlängerung der Rettungssanitäterausbildung auch das Tätigkeitsfeld zu erweitern. Rettungssanitäter müssen nach bundesweit angeglichenen Vorgaben vereinheitlicht darin ausgebildet werden, akut lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und mit einfachen Interventionen eine Erstversorgung einzuleiten. Beispielsweise gehören hierzu die intramuskuläre Gabe von Adrenalin bei Anaphylaxie, die Gabe von inhalativen Betasympathomimetika bei Asthmaanfall, die Gabe eines Benzodiazepins bei anhaltendem Krampfanfall sowie eine einfache Analgesie, etwa durch inhalative Analgetika. Auch spezifische Trainingsmodule zur verbesserten Vorbereitung als Teampartner von Notfallsanitätern sind zielführend. Derartige Kompetenzanpassungen müssen aus Sicht des DBRD zuvor verbindlich festgelegt und konsentiert sein, da ohne Erweiterung des Verantwortungs- und Aufgabenbereichs der Rettungssanitäter eine schlichte Verlängerung der Ausbildung wie oben erwähnt nicht zielführend wäre und lediglich das bisherige System verteuert.

Durch Entlastung der üblichen Einsatzbereiche von Rettungssanitätern im Krankentransport und konsequente Zuordnung von Krankenfahrern in die zuständigen Versorgungssektoren entstehen so Möglichkeiten einer modularen Weiterentwicklung.

Eigenständigkeit der Notfallsanitäter

Der DBRD begrüßt ausdrücklich die Forderungen, Notfallsanitäter eigenverantwortlich einzusetzen und damit dem gesetzlichen Auftrag entsprechend dem NotSanG gerecht zu werden. Durch die Aufnahme des § 2a in das NotSanG sind die rechtlichen Bedingungen zu eigenverantwortlicher heilkundlicher Tätigkeit geschaffen, die nun ein eigenverantwortliches heilkundliches Handeln rechtssicher ermöglichen. Dies entspricht bereits heute dem klaren Handlungsbereich von Notfallsanitätern und dem Willen des Gesetzgebers. Dieser eigenverantwortliche Handlungsbereich ist dabei explizit nicht als zukünftige Entwicklungsmöglichkeit zu verstehen, sondern als überfällige Umsetzung der bereits jetzt bestehenden Gesetzeslage. Leider muss der DBRD feststellen, dass hier derzeit erhebliche Behinderungen des eigenverantwortlichen Handelns bestehen.

Irritierend sind Einlassungen, die ausführen, „Notfallsanitäterinnen und -sanitätern eine höhere eigenständige Verantwortung zu übertragen“. Der eigenständige Bereich des Notfallsanitäters beschreibt den Bereich der Delegation und ist ebenfalls seit Anbeginn Bestandteil des NotSanG. Durch Schaffung des § 2a NotSanG und der damit rechtssicheren Eigenverantwortlichkeit ist der Delegation zumindest in Situationen mit Lebensgefahr oder wesentlichen Folgeschäden bei verzögerter Behandlung keine wesentliche Bedeutung mehr beizumessen. Der DBRD hofft, dass die Veröffentlichung des Positionspapiers der Bertelsmann Stiftung die Träger des Rettungsdienstes dazu bewegt, die Möglichkeiten aus dem NotSanG vollumfänglich umzusetzen. Aus Sicht des DBRD müssen Notfallsanitäter zur Umsetzung ihres eigenverantwortlichen Handlungsrahmens angehalten werden. Eigenverantwortliche Entscheidungen und Behandlungen von Notfallsanitätern dürfen dabei keinesfalls an (Tele-)Notärzte gebunden werden. 

Telemedizin

Telemedizin kann eine wichtige Ergänzung sein, um medizinisches Fachwissen schnell an abgelegene Orte zu bringen. Auch kann bei geeigneter Qualifizierung so eine Hilfestellung bei sehr komplexen Fragestellungen erfolgen. Hilfreich kann es sein, wenn die Telemedizin dem Rettungsfachpersonal niedrigschwellig zur Verfügung steht (z. B. telefonisch), um Rückfragen bei Bedarf des Rettungsfachpersonals zu beantworten. 

Telemedizin darf aber keinesfalls als Bedingung zur Anwendung von Notfallsanitäterkompetenzen gestellt werden. Gleichwohl sollte die Verfügbarkeit von Telemedizin Entscheidungsträger dazu bewegen, Dispositionskriterien für Notarzteinsatzfahrzeuge zu verändern, damit bei Bedarf des Rettungsfachpersonals vor Ort schnell Unterstützung hinzugeschaltet werden kann. Eine szenariogebundene, verpflichtende Anwendung lehnt der DBRD ab.

Besonders hervorzuheben ist aus Sicht des DBRD das Potenzial, das die Telemedizin im Bereich der Kassenärztlichen Notfallversorgung aufweist. Hier können Ärzte per (Video-)Telefonie deutlich mehr Patienten beraten und fallabschließend versorgen, als es durch aufsuchenden KV-Notdienst möglich wäre. Telemedizin hat hier das Potenzial, den aufsuchenden KV-Notdienst und die Notfallpraxen signifikant zu entlasten. Der DBRD erhofft sich dadurch auch eine Entlastung des Rettungsdienstes von nicht dringlichen Einsätzen.

Ärztliche Leitungen Rettungsdienst

Richtig ist, dass die Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst nicht an eine oder zwei Personen gebunden sein darf. Der DBRD spricht sich klar für eine Überarbeitung der Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst aus. Als konstruktiver Ausweg ist die Schaffung von Gremien aus Notfallsanitätern, Schulen und auch kompetenten, fachberatenden Ärzten als Team „Medizinische Versorgung“ sinnvoll. Dort können Rahmenempfehlungen zu Maßnahmen nach § 2a und § 4 (2) Nr. 1c NotSanG erstellt werden. Diese können dem eigenverantwortlich handelnden Notfallsanitäter durch Behandlungshinweise konkret weiterhelfen. Alle Empfehlungen müssen sich dabei am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie als Mindestvorgabe am Pyramidenprozess orientieren. Der Notfallpatient mit seinem Versorgungsbedarf ist dabei in den Mittelpunkt zu stellen. Ein Qualitätsmanagement sollte sowohl die Versorgung durch Notfallsanitäter als auch durch Notärzte begleiten und die Systemverbesserung zum Ziel haben. Das Team „Medizinische Versorgung“ sollte, wie im Expertenpapier gefordert, „auch organisatorisch gesamtverantwortlich für den Rettungsdienst, das darin tätige Personal sowie für alle die Patientinnen und Patienten betreffenden Belange zuständig sein“.

Lübeck, 20.10.2024

Für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat

Frank Flake
1. Vorsitzender

 

Stellungnahme Zur Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG)

Ein Jahr nach der BtMG-Novellierung – Umsetzung durch Ärztliche Leitungen Rettungsdienst nun dringend erforderlich!

Am 23. Juli 2023 traten Veränderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft, die es seitdem rechtssicher ermöglichen, dass Notfallsanitäter (NotSan) Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG, sogenannte Betäubungsmittel (BtM), verabreichen dürfen. Damit wurde der jahrelangen Diskussion und Forderung Rechnung getragen, für Notfallpatienten die zeitnahe Schmerzlinderung mit stark wirksamen und breit in der Medizin etablierten Medikamenten wie beispielsweise Morphin, Fentanyl oder Sufentanil durch NotSan zu realisieren.

In der Gesetzesbegründung (Deutscher Bundestag Drucksache 20/7397) wird ausgeführt: „Die Verantwortung für die Entscheidung über die Gabe von Betäubungsmitteln bleibt auf diese Weise ärztlich verantwortet, zugleich erhalten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter die notwendigen Handlungsspielräume, um eine optimale medikamentöse Versorgung der Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen ohne Zeitverzug sicherzustellen.“

Mit dieser gesetzlichen Veränderung verbunden ist der Auftrag an die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst, schriftlich zu definieren (zum Beispiel in Algorithmen), wann und wie diese Betäubungsmittel verabreicht werden sollen.

Da Betäubungsmittel bereits vor der Gesetzesänderung im Pyramidenprozess genannt und somit Bestandteil der Berufsausbildung sind, begrüßen wir explizit die umgehend erfolgten Anpassungen in verschiedenen Rettungsdienstbereichen, in denen Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG in der Notfallrettung durch NotSan eingesetzt werden können. In diesen leider nur wenigen Rettungsdienstbereichen tragen diese Umsetzungen dazu bei, dass Patienten durch eigenständiges Handeln der NotSan patientenorientiert, patientensicher und leitliniengerecht auch unter Verwendung von Betäubungsmitteln versorgt werden können.

Der DBRD ruft dazu auf, dass nun endlich alle Rettungsdienstbereiche die Betäubungsmittelgabe durch NotSan ermöglichen.

Mit Erstaunen und Besorgnis beobachtet der DBRD aktuell den Trend, statt die etablierten und nun rechtssicher einsetzbaren Schmerzmittel (Betäubungsmittel nach BtMG) einzuführen, nun Nalbuphin zu nutzen. Es kann hier der Eindruck entstehen, dass so bewusst die geschaffenen Möglichkeiten der BtM-Verwendung vermieden werden sollen. Dies ist für Notfallpatienten nachteilig, da Nalbuphin nach unserem Dafürhalten etablierte und auch im Notarztdienst breit verwendete Medikamente wie Morphin oder Fentanyl nicht ersetzen kann. Die Einführung von Nalbuphin darf unserer Ansicht nach die Einführung etablierter, sicherer und breit verwendeter Medikamente aus dem Bereich der BtM nicht verzögern.

Nalbuphin ist ein insgesamt kaum verwendetes Schmerzmedikament, das zwar aufgrund seiner Pharmakodynamik kaum Atemdepressionen auslöst, zu seinen Nachteilen zählen aber ein nicht steigerbares Wirkmaximum, eine Antagonisierung von bereits verabreichten Opioiden und eine erschwerte Fortführung opioidbasierter Analgesien. Die Antagonisierung von bereits verabreichten Opioiden kann insbesondere zwei Patientengruppen betreffen: Zum einen sind Patienten mit chronischen Leiden und Opioiden in der Dauermedikation, zum anderen Patienten mit chronischem Opiatabusus betroffen. In beiden Fällen ist den Patienten mit einer Nalbuphingabe nicht geholfen. Des Weiteren besitzt Nalbuphin nicht die mitunter notwendige Potenz vergleichbarer Opioide wie beispielsweise Morphin. Nalbuphin ist in der notärztlichen prähospitalen Therapie ebenso unüblich wie auch im innerklinischen Bereich der Notfallaufnahmen. Vielmehr werden dort genau die wirksamen Betäubungsmittel eingesetzt, die durch die Änderungen des BtMG und mitgeltender Verordnungen explizit auch NotSan als potente Medikamente zur Verfügung gestellt werden können und sollten.

Der DBRD ermutigt die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst daher ausdrücklich, Betäubungsmittel wie beispielsweise Morphin, Fentanyl oder Sufentanil einzuführen, um in den Worten des Gesetzgebers eine „optimale medikamentöse Versorgung der Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen ohne Zeitverzug sicherzustellen“ (Deutscher Bundestag Drucksache 20/7397). Dies ist durch Medikamente wie Nalbuphin nicht erreichbar. Die Möglichkeiten zur Einführung sind geschaffen, und die Umsetzung muss jetzt schnellstmöglich erfolgen.

Erneut sprechen wir uns klar für eine Überarbeitung der Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst aus. Sinnvoll ist die Schaffung von Gremien aus Notfallsanitätern, Schulen und auch kompetenten, fachberatenden Ärzten als Team „Medizinische Versorgung“ als konstruktive Weiterentwicklung. Dort können Rahmenempfehlungen zu den eigenständigen Maßnahmen nach § 13 Absatz 1b BtMG erstellt werden. Alle Empfehlungen müssen sich dabei am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie mindestens am Pyramidenprozess orientieren. Der Notfallpatient mit seinem Versorgungsbedarf ist dabei in den Mittelpunkt zu stellen. Der DBRD wird diesen Weg jederzeit konstruktiv begleiten.


Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils Personen aller Geschlechter gemeint.
Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für die Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, die Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, die Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, die Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken zwischen Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten.

Lübeck, 06.09.2024
Für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat
Frank Flake
2. Vorsitzender

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Stellungnahme (180 kb)

Stephan Dönitz verabschiedet

2018 03 09 doenitzStephan Dönitz war über sieben Jahre stellv. Nationaler Koordinator bei PHTLS Deutschland und hat durch seine unermüdliche Arbeit das internationale Kursformat in Deutschland bereichert. Durch seine intensive Betreuung bei der Übersetzung hat er die deutschen Ausgaben des offiziellen Kursbuches „Präklinisches Traumamanagement“ maßgeblich geprägt.

Stephan Dönitz ist aus gesundheitlichen Gründen aus dem PHTLS Committee ausgeschieden, bleibt uns aber als Kurskoordinator für AMLS und PHTLS verbunden.
Der DBRD Vorsitzende Marco K. König hat sich am 09.03.2018 im Namen des DBRD-Vorstandes und der Mitglieder des PHTLS-Committees bei Stephan Dönitz persönlich bedankt und ihm alles Gute sowie vor allem Gesundheit gewünscht.

Sebastian Jürgen, langjähriger PHTLS-Kurskoordinator und -Instruktor übernimmt seine Stellung im PHTLS-Committe. Der DBRD-Vorstand und die Mitglieder des PHTLS-Committees danken ihm für die Bereitschaft und wünschen ihm ein glückliches Händchen.

Stichtagsregelung § 32 Abs. 2 NotSanG wird gestrichen

Die Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD werden einen Antrag in den Gesundheitsausschuss einbringen, der die Stichtagsregelung aufheben wird. Der DBRD begrüßt diese Gesetzesänderung, da es für die Prüfungsvoraussetzung unerheblich ist wann die Rettungsassistentin/ der Rettungsassistent fünf Jahre Berufserfahrung als Prüfungsvoraussetzung nachweisen kann. Nach unseren Informationen werden auch die anderen Bundestagsfraktionen dem Änderungsantrag zustimmen.
Der Wegfall der Stichtagsregelung bedeutet einerseits für viele Betroffene eine kürze Prüfungsvorbereitungszeit sowie Prüfungsdauer. Andererseits werden viele Leistungserbringer deutliche Vorteile haben, da weniger Ausfallpersonal benötigt wird. An der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 wird festgehalten.  Der DBRD rechnet mit einer Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause.

Thomas Semmel sagt Tschüss

image001.jpg01D59DFF.23AEB090Unser 3. Vorsitzender Thomas Semmel tritt aus beruflichen Gründen aus dem Vorstand zurück.

Der DBRD hat Thomas Semmel sehr viel zu verdanken. Er war vor 13 Jahren eines der Gründungsmitglieder und wurde 2014 in den Beirat gewählt. Seit 2015 gehörte Thomas Semmel dem Vorstand an und brachte sich weit über das normale Maß ein. So war Thomas Semmel z. B. mitverantwortlich für die Erstellung der Muster-Algorithmen, Mitautor des DBRD-Medikamentenbuches und stark in die Kongressorganisation eingebunden.

Auch für die DBRD Akademie GmbH war er seit 2015 als Geschäftsführer aktiv. So hat Thomas Semmel z. B. den Kontakt zu unserem Partner der NAEMT gepflegt und die Kurssysteme der NAEMT nicht nur als Instruktor sondern auch als Educator viele Jahre begleitet.

Wir vom Vorstand, Beirat, Ärztlichem Beirat und dem gesamtem Team der Geschäftsstelle danken Thomas für sein Engagement und wünschen ihm beruflich und privat alles Gute.

Die Stelle des 3. Vorsitzenden wird zur Mitgliederversammlung 2020 im Rahmen der anstehenden Vorstandswahl neu besetzt. Solange führen die Vorstandsmitglieder Marco K. König und Frank Flake die Geschäfte alleine.

Treffen der Landesgruppe RLP

Bei spätsommerlichen Temperaturen trafen sich die Mitglieder der Landesgruppe und der 1. Vorsitzende Marco K. König Anfang Oktober am Rheinufer im schönen Worms.

Überwältigende Mitgliederentwicklung beim DBRD!

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Wir freuen uns sehr! Die Mitgliederentwicklung ist überwältigend. Wir konnten dieses Jahr nochmals deutlich zulegen und dürfen mittlerweile über 10.000 Mitgliedervertreten.

Herzlichen Dank für euer Vertrauen.

Umfrage Altersmanagement/mögliche Perspektiven für ältere MitarbeiterInnen im Rettungsdienst

Trotz zahlreicher Initiativen, Ideen und Aktivitäten ist es bisher leider nicht gelungen, älteren und / oder nicht mehr so leistungsfähigen MitarbeiterInnen eine echte Perspektive im oder außerhalb des Rettungsdienstes systematisch anbieten zu können. Laut Schumann ist nur ein geringer Prozentsatz des Rettungsfachpersonals älter als 45 Jahre. Der Altersdurchschnitt beträgt 28,5 Jahre. Das heißt, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen weit vor Eintritt des Rentenalters den Rettungsdienst verlassen.
Das Projekt „AMiR – Alter(n)smanagement im Rettungsdienst“ welches im Rahmen des Programms „Rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert wurde und an dem sich bundesweit fünfzehn DRK Rettungsdienste beteiligten, konnte zwar einige strukturelle Möglichkeiten und Potenziale herausarbeiten die dazu beitragen könnten Gesundheit und Leistungsfähigkeit von MitarbeiterInnen im Rettungsdienst zu erhalten, leider konnte im Rahmen dieses Projekts jedoch keine zufriedenstellende Lösung für den Umgang mit älteren und (physisch sowie psychisch) nicht mehr leistungsfähigen MitarbeiterInnen aufgezeigt werden.

Diese Untersuchung / Umfrage von Hans-Peter Hündorf soll daher dazu beitragen die Gründe für Belastungen sowie das vorzeitige Ausscheiden aus dem Rettungsdienst besser verstehen zu können um neue Wege und Möglichkeiten zu identifizieren, den älteren Kolleginnen und Kollegen möglicherweise bessere Perspektiven zu bieten und das Altersmanagement im Rettungsdienst professionalisieren zu können. Dies betrifft im Übrigen auch und gerade auf noch junge MitarbeiterInnen zu, denn auch sie werden in einigen Jahren einmal zu den Alten gehören und können möglicherweise später von den Ergebnissen dieser Untersuchung profitieren.

Wir würden uns daher sehr freuen, wenn sich möglichst alle Mitarbeitenden im Rettungsdienst – egal ob jung oder alt – an dieser Umfrage beteiligen würden um eine möglichst hohe Repräsentativität der Ergebnisse erzielen zu können. Dafür ganz herzlichen Dank im Voraus!

Die Auswertung erfolgt vollständig anonymisiert und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

Hier geht's zur Umfrage: https://www.surveymonkey.de/r/PQ6PQK3

Kontakt:
Hans-Peter Hündorf
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Umfrage zur Kapnographie im Rettungsdienst

 Mit dem Erscheinen der ERC Leitlinien 2015 wurde die Forderung nach dem Einsatz der Kapnographie im Rahmen der kardiopulmonalen Reanimation noch einmal verstärkt.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn für Bereitschaftszeiten

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 33/16
Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.
Der Kläger ist als Rettungsassistent im Rahmen einer Vier-Tage-Woche in Zwölfstundenschichten durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich beschäftigt. Es fallen regelmäßig Bereitschaftszeiten an. Das Bruttomonatsgehalt des Klägers beläuft sich auf 2.680,31 Euro nebst Zulagen.

Weiterhin erhebliche Probleme in NRW bei der Umsetzung des NotSanG

Heute ist der Antrag der CDU Fraktion des Nordrhein-Westfälischen Landtages zur Problematik des Notfallsanitäter veröffentlicht worden.

Der DBRD bedauert es sehr mitanzusehen, dass in den beiden bevölkerungsgrößten Bundesländern die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes regelrecht verschlafen wird. Und dann soll wegen Unfähigkeit der Bundesgesetzgeber einspringen und die Übergangszeit verlängern. Dann sagen wir: „Nein!“

Nordrhein-Westfalen und auch Bayern haben mit einer nicht geringen überheblichen Arroganz den anderen Bundesländern zeigen wollen wie es richtig geht ein Ausbildungsgesetz umzusetzen. Das ist leider gründlich schiefgegangen. Und obwohl es in anderen Bundesländern durchaus Kapazitäten für Ergänzungsprüfungen gibt, verweigern die zuständigen Behörden die Zulassung. Das ist ein Skandal und hat nun rein gar nichts mehr mit Respekt gegenüber den ohnehin nicht besonders von Politikern wertgeschätzten Rettungsassistenten zu tun. Andere Bundesländer wie z. B. Hessen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein haben sehr früh mit der Umsetzung bekommen. Gleichzeitig gibt es dort auch erheblich weniger Probleme bei der Durchführung der dreijährigen Ausbildung zum Notfallsanitäter. Erschwerend kommt hinzu, dass in NRW erst 2027 Notfallsanitäter auf den RTW verbindlich eingesetzt werden sollen. Damit haben alle Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen Landtages, die der Novellierung des Rettungsgesetzes zugestimmt haben, jeglichen Druck herausgenommen, eine zügige Weiterqualifizierung zu gewährleisten. Aber da die selbigen auch kein Interesse an einer in Deutschland üblichen Mindestqualifikation von Notärzten haben, gleicht sich das dadurch offensichtlich aus. Aber wie sagte ein Leitender Feuerwehrbeamter im Jahre 2014 in einer Sitzung des zuständigen Ministeriums: „In NRW haben wir schon heute eine hohe Qualität im Rettungsdienst. Eigentlich brauchen wir keine Notfallsanitäter.“

pdfAntrag der CDU als PDF zum Download

Wichtige Empfehlung für die Rettungsdienstmitarbeiter in Bayern

Der Vorstand des DBRD hat sich aufgrund der aktuellen Probleme in Bayern entschlossen allen Rettungsdienstmitarbeitern in Bayern zu empfehlen, bei invasiven Maßnahmen ab sofort immer einen Notarzt nachzufordern. Es kann nicht sein, dass Rettungsdienstmitarbeiter bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Gefahr laufen gekündigt zu werden oder medizinisch begründete Maßnahmen am Patienten unterlassen. Die Landespolitik muss u. E. Maßnahmen ergreifen, die den Patienten- und Mitarbeiterschutz in den Fokus rücken. Die bisher getroffenen Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration sind weder hilfreich noch zeitgemäß. Andere Rettungsdienstgesetze haben gezeigt, wie der Rettungsdienst zukunftsorientiert aufgestellt werden kann und Rettungsdienstmitarbeiter die Ausübung ihrer Tätigkeit rechtssicherer ausüben können. Der DBRD wird sich jetzt noch verstärkter für eine rechtssichere Grundlage für die tägliche Arbeit im Rettungsdienst einsetzen.

Wir bitte alle Rettungsdienstmitarbeiter, Mitarbeitervertretungen und Führungskräfte der Leistungserbringer im Rettungsdienst in Bayern den Aufruf auf den Rettungswachen aufzuhängen und bekannt zu machen.

Aufruf 04 05 2018 002

Wir trauern um Tina Knoll

TrauerTinaKnoll

 

Am 12.03.2019 ist unser langjähriges Beiratsmitglied Tina Knoll im Alter von nur 41 Jahren gestorben.

Tina hat den DBRD bereits kurz nach der Gründung als Mitglied begleitet und war seit fünf Jahren beim DBRD auf geringfügiger Basis angestellt. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehörten die Urlaubs- und Krankheitsvertretung in der Geschäftsstelle sowie die Bearbeitung der Berufsausweisanträgen.

Tina war als Notfallsanitäterin, Betriebswirtin und Schulleiterin an der Fachschule für Rettungsdienst im CJD Maximiliansau eine sehr wertvolle und von allen geschätzte Kollegin, die mit hoher Sach- und Fachkompetenz beide Tätigkeitsbereiche im DBRD hervorragend besetzen konnte.

Wir haben Tina immer als eine frohe Kollegin erlebt, und sie wird uns unvergessen bleiben. Die Lücke wird nur schwer zu schließen zu sein.

Tina hat den Kampf gegen den Krebs verloren und hinterlässt ihren Ehemann und ihre Tochter, bei denen wir in dieser schwierigen Zeit mit unseren Gedanken sind.

 

Mit stillem Gruß für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat

Marco K. König
1. Vorsitzender

Zukunftsforum Rettungsdienst NRW 2030

Am 17.02.2020 fand die 2. Veranstaltung der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zum Thema Rettungsdienst NRW 2030 statt, bei der der DBRD durch den 1. Vorsitzende Marco K. König vertreten war.

Zwei bedeutende Preise für das BMBF Projekt A.L.I.N.A

Der DBRD freut sich als Kooperationspartner des BMBF A.L.I.N.A. Projektes darüber, dass das Projekt im November 2017 mit zwei Preisen ausgezeichnet wurde.

Am 15. November 2017 wurde den Projektverantwortlichen der Innovationspreis Südniedersachsen und am 28. November 2017 der Niedersächsische Gesundheitspreis verliehen.

Herzlichen Glückwunsch an das Projektteam!

2017 12 1